Müssen moderne Hunde es heutzutage tolerieren, von jedem angefasst zu werden? Warum ja bzw warum nein?

  • Wenn ich meinen Hund in öffentliche Bereiche mitnehme, muss er entweder unerwartete Situationen tolerieren können oder entsprechend gesichert sein. Z.B. ist vor ein paar Jahren ein alter Mann in der belebten Fußgängerzone einer größeren österreichischen Stadt direkt hinter mir umgekippt, laut gerufenem Notarzt vermutlich Schlaganfall. Wenn ich meinen Hund in so einer Situation dabei habe, muss er damit klarkommen, wie käme der alte Mann denn dazu, zusätzlich zum Schlaganfall noch einen Hundebiss erleiden zu müssen?

    Das bedeutet nicht, dass ich es ok finde, wenn jemand meinen Hund ungefragt antatscht, aber sollte es passieren, ob von der Person gewollt oder ungewollt aufgrund eines Unfalles (Stolpern, Schlaganfall, etc.) darf mein Hund trotzdem nicht austicken.

    Ich schütze meinen Hund zu gut es geht, geht das nicht, warum auch immer, dann darf er nicht beißen. Punkt. Dass ich so Situation nicht okay und gefährlich finde steht auf einem anderen Blatt.

    Die beiden Aussagen treffen es für mich ganz gut.


    Generell bin ich der Meinung meine Hunde müssen sich keinesfalls von jedem Anfassen lassen. Wenn ich aber nicht "garantieren" kann das einer doch beißt wenn ihn jemand anfasst dann habe ich ihn so zu sichern dass das nicht passiert.


    Wenn ich also der Meinung bin meinen Hund vor dem Supermarkt anzubinden und reinzugehen (was ich niemals machen würde, finde ich ein absolutes Unding!!) dann muss der Hund es schlimmstenfalls ertragen wenn ihn jemand ungefragt anfasst. Dann darf er nicht zubeißen. Kann ich das nicht garantieren kann ich ihn nicht im öffentlichen Raum anbinden und weggehen.

  • Ist ein Hund vor einem Supermarkt angeleint, darf ich mich dann als Mutter darauf verlassen, dass, wenn mein Kind sich in einem unbeobachteten Moment losmacht und zu ihm rennt, der Hund dem Kind nichts tut?

    Ich würde fast denken ja. Kinder sind völlig unberechenbar (sag ich jetzt mal so als nicht-Kindehalterin). Da verlass ich mich auf gar nichts. Auch nicht auf die Mutter, die währenddessen mit Mutter 2 die neuesten Anekdoten austauscht. Und im schlimmsten Fall hast du ein traumatisiertes Kind und einen euthanasierten Hund. Deshalb binde ich ganz sicher keinen Hund vor einem Supermarkt an. Mal ganz abgesehen von Hundehassern, ich-bin-voll-krass Teenagern, die irgendwem was beweisen wollen oder sehr alten Menschen, die den Hund zu spät da liegen sehen. Dinge passieren. Ich lege für den Großteil meiner Hunde nicht die Hand ins Feuer, dass die in Panik nicht mal abschnappen würden. Und für fremde Menschen erst recht nicht.

    muss ein "moderner" Hund heutzutage tolerieren, angefasst zu werden?

    Nein, auf keinen Fall! Ist aber eine Sache des Halters. Weswegen ich das hier, jedes einzelne Beispiel, als NoGo ansehe, egal wie nett meine Hunde sind:

    Darf ich mich möglicherweise sogar fest darauf verlassen, dass nur solche Hunde vor Supermärkten angebunden sind? Oder im Biergarten abseits ihrer Leute herumliegen? Oder sonstwo außerhalb der unmittelbaren Einflussnahme des Besitzers?

  • Sicher vor einer behördlichen Einstufung?
    JA

    Und um nicht mit einem Bein im Knast zu stehen wie es so schön heißt 🤣

    Nein, das eher nicht. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung werden meist eh wegen Geringfügigkeit oder fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Dann muss eine Fahrlässigkeit auch sowieso erstmal bewiesen werden (anders als die Gefährlichkeit des Hundes, die lediglich vermutet werden muss). Gab es z.B. keinen begründeten Anlass, den Hund besser zu sichern, dann besteht auch keine Fahrlässigkeit. Anders gesagt, hätten x andere durchschnittliche verantwortungsvolle Hundehalter nichts anders gemacht, dann war es keine Fahrlässigkeit.

    Es gibt nur ein Gesetz, das "Murks" ist und das sind die Gefahrhundegesetze. Niemand sagt, dass man Hundehaltern, deren Hunde gebissen haben, nicht mal auf die Finger schauen sollte, aber Hunde für einmalige, völlig arttypische Vorfälle mit allen Konsequenzen und in allen Situationen als gefährlich einzustufen, weil ihr Besitzer mal eine Sekunde nicht aufgepasst hat. Nunja.

  • Bedeutet das jetzt im Umkehrschluss jeder Hund muss eben permanent mit Maulkorb und Leine laufen, damit ich und der Hund sicher vor sowas sind. Weil ich eben nicht alles kontrollieren kann. Das wäre ja letztlich die Konsequenz damit es eben niemals zu einem Biss aus irgendeiner Situation heraus kommt, die vielleicht völlig unverschuldet ist. :dizzy_face:

    Sicher vor einer behördlichen Einstufung?
    JA

    Da wäre ich mir nicht sicher. Nachher heisst es von Seiten der Behörde, dass der HH von einer Gefährdung durch den Hund ausging und deshalb den Maulkorb anzog.

  • Sicher vor einer behördlichen Einstufung?
    JA

    Da wäre ich mir nicht sicher. Nachher heisst es von Seiten der Behörde, dass der HH von einer Gefährdung durch den Hund ausging und deshalb den Maulkorb anzog.

    Für eine Einstufung müssen sich aber gewisse Tatsachen verwirklicht haben. Ganz willkürlich kann eine solche Einstufung nicht passieren. Der häufigste Grund ist, der Hund hat einen Menschen, einen Hund oder ein anderes Tier gebissen. Das ist mit einem vernünftigen Maulkorb ausgeschlossen. Die anderen Situationen wie das Hetzen von Tieren oder das Stellen von Menschen sind ja dann in der Regel durch die Leine vermeidbar.
    Shepweiler sprach ja von Maulkorb und Leine.

  • Vielen Dank für eure Meinungen! :winken:


    Ich zitiere geschwind noch, was ich selber geschrieben hatte im anderen Faden:



    Eine Sache fand ich noch interessant, deshalb zitiere ich noch Hundundmehr , die auch das hier weiter diskutierte Supermarktthema aufgebracht hatte:


    Die Frage am Ende ist spannend:

    Was ich mich nur Frage - und das ist jetzt nicht an dich gerichtet, sondern allgemein gefragt:

    Wie passt das dann mit der Einstellung zusammen, man hätte als Hundehalter auch mit problematischem Hund das RECHT, überall mit diesem Hund hinzugehen; Auch dahin, wo sich ein Problem und der damit verbundene Schaden durchaus wahrscheinlicher realisieren kann?


    :thinking_face:

    Gibt es überhaupt ein Recht? Also mit meinem problematischen Hund überall hinzugehen?

    Oder muss ich nicht auch Rücksicht nehmen, gerade wenn mein Hund Baustellen hat, wie es so schön heißt?




    Und, was ich mir beim Durchlesen der Kommentare hier jetzt so gedacht habe, es werden Leute, die, ich sag mal naiv und/oder unerfahren im Umgang mit fremden Hunden sind, die ja nun naturgemäß Zähne haben und diese auch (verbotenerweise) einsetzen könnten, diese Leute werden hier im Faden sehr häufig "dumm" oder ähnlich abwertend genannt.



    Wie viel Hundewissen darf man denn von Menschen ohne Hundebezug erwarten? Müssen sie überhaupt auf dem Schirm haben, dass Hunde auch garstig werden können?



    "Früher", also, in meiner Kindheit sag ich jetzt mal, war es selbstverständlich, dass man kein fremdes Tier angefasst hat ohne zu fragen. Genau wie man auch nicht einfach in Nachbars Garten gegangen ist, um seinen Ball zu holen, wenn der da reingeflogen ist, sondern geklingelt und um Erlaubnis gebeten hat.


    Ist das vielleicht eine grundlegende gesellschaftliche Entwicklung, Grenzen zu übergehen, und wir HH bekommen das dann zu spüren, wenn der Hund ungefragt begrabscht wird?



  • Ich bin hier vermutlich eine Ausnahme, denn meine Hunde warten durchaus öfter mal angebunden vorm TEO. Ich hab weder Auto noch Führerschein und gerade in den nächsten Wochen, wenn Mann in Kur ist, wird der TEO ein guter Einkaufsfreund von mir sein.


    Ja, ich erwarte, dass Fremde meine Hunde nicht uneingeladen anfassen. Sie sind aber Beide zwar keine ausgewiesenen Fremdmenschenfreunde, reagieren aber defensiv.


    Ansonsten ist das Risiko eh überschaubar, denn i. d. R. ist da kein Fremder :smile:


  • Ja solche Grenzüberschreitungen kenne ich aus meiner Jugend auch noch :rolling_on_the_floor_laughing: aber mit einem Unterschied - ging es schief hieß es gerne noch selbst schuld :stock1:


    Ich meine wenn ich an einer Pferdewiese vorbei gehe bedeutet dies auch nicht das ich mich da unerlaubt auf die Pferde drauf setzen darf. Zumindest wüsste ich nicht, dass der Pferdehalter dann eben haftet wenn der Fremde ne Bodenprobe nimmt 🤭


    Aus diesem Grund meine Frage - weiß jemand woher das Gesetz für die Hunde zur Gefährlichkeit stammt. Oder allgemein die Haftungsfrage genau wie die Körperverletzung. Ich meine es ist wie es ist. Aber in meinem Kopf macht es irgendwie mehr Sinn, dass dies damals im Rahmen der Rasselisten etc. verschärft wurde und sich ursprünglich auf wirklich bissige Hunde bezog. Nur die Umsetzung heute eben anders aussieht.


    Und naja - zu den gefährlichen Hunden in der Öffentlichkeit. Ist sicher die Frage in welchen Situationen der Hund beißen würde und wie man Öffentlichkeit definiert. Ich meine ein Hund der Menschen halt doof findet und diese beißt hat für mich nicht unbedingt was bei vielen Menschen zu suchen. Ein Hund der Artgenossen beißt nicht unbedingt auf der Hundewiese. Aber nicht nur zum Schutz der anderen, sondern weil ich davon ausgehe dass es Stress für das Tier ist.

    Aber die Öffentlichkeit beispielsweise im Wald oder ähnlich wo ein Hund gesichert ist und nicht unter dauerstrom steht finde ich steht so einem Hund auch zu. Stichwort, gut/mehrfach gesichert durch meinetwegen doppelte Leine und gutem MK. Würde ja sonst im Umkehrschluss bedeuten das der Hund nur noch im eigenen Heim ist und Haus und Garten nie verlassen darf. Fände ich dann eben nicht mehr so besonders artgerecht. Darum für mich - ja ein Hund darf vernünftig gesichert da hin wo andere hin können.

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