Hallo,
wir haben gerade ein größeres Problem und finden bislang im Internet kaum klare Informationen.
wir möchten mit unserem Hund (Malteserpudelmischling) im Urlaub nach England reisen. Wir besitzen einen EU-Heimtierausweis und der Hund ist gechipt. Die Bandwurmbehandlung haben wir im Blick.
Das Problem:
Die vorletzte Tollwutimpfung (vorher Juni und Juli 2021) war im Juni 2022. Die ist auch unter V. im EU-Heimtierausweis eingetragen. Der Titertest, den wir nun vorher veranlasst haben, hat uns einen Impfversager geliefert. Wir haben heute nochmals geimpft und überlegen aber jetzt, ob wir die Reise nicht (teuer) stornieren sollten, weil wir Sorge vor einem erneuten Impfversagen haben:
Die Tierärztin meinte, für eine Rückreise aus England nach Deutschland (nicht für die Hinreise?) benötigt man zusätzlich den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern (Abschnitt VI.). Wir befürchten nun, dass wir einen erneuten Impfversager haben und damit weder bei der Ein- noch Rückreise das entsprechende Dokument haben. Den in einem anderen Thread geschilderten Fall der Rückreise aus Montenegro habe ich gelesen und gerade mein Sohn möchte jetzt am liebsten gar nicht mehr weg fahren als mit dem Risiko, seinen geliebten Hund zu verlieren.
Mir ist aus den Informationen im Internet (und der absoluten Sicherheit der Tierärztin) nicht klar geworden, ob für die Einreise nach England und auch für die Rückreise über Frankreich der Nachweis der stattgefunden Impfung genügt oder zusätzlich der Antikörpernachweis notwendig ist.
Ich vermute, hier im Forum gibt es entsprechende Erfahrung und Einschätzungen oder aber die Nennung eines offizielleren Ansprechpartners dafür?
Vielen Dank!