Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
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Gast41354 -
1. Juni 2023 um 08:34 -
Geschlossen
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Gibt es "künstliche" Teelichter für Stövchen?
Ich hab ja meine Coco-Katze und deswegen find ich das echt doof mit den geerbten Teelichtern in meinem Tee-Stövchen. Die Pfrinzessin ist zwar völligst ignorant gegenüber der Kerzen, aber trotzdem. Und überhaupt, der Alumüll und die Umwelt und so! Nur sind die Teelichter ja nunmal schon vorhanden und was könnte ich denn mit denen machen, außer nutzen?
Ich hab eben genau aus dem Katzengrund keinerlei Kerzen oder Deko (das hauptsächlich wegen mir, weil faul), oder Pflanzenzeug, weil man weiß ja nie, aber meine Mama war halt Sammlerin von allem Möglichen und deswegen ist hier alles voll mit Zeug...
Teelichter nehmen sie vielleicht gerne bei der Tafel oder für einen Flohmarkt, wenn du sie wegen Katze nicht nutzen möchtest. Und dafür, dass das Stövchen heizt, braucht es eine Flamme, LED wird da nichts ausrichten.
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Verstehe ich das richtig, dass du nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten willst? Dann willst du nicht zum 30.11.23 kündigen, sondern zum 15.01.2024. Die Kündigung zum 15.01.2024 müsste dann spätestens Mitte November bei deinem Arbeitgeber sein.
Ob das geht, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht (steht da "3 Monate Kündigungsfrist" oder "...zum Monatsende").
Solltest du nur zum Monatsende kündigen können, würde ich mit dem Arbeitgeber reden und ihn fragen, ob du die Kündigung zurückdatieren kannst. Einfach nur wegzubleiben könnte theoretisch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (macht keiner) und ein schlechtes Zeugnis. Vor Allem ist das aber schlechter Stil.
Nach der Elternzeit will ich nicht mehr dort arbeiten, hab aber ab dem 01.12. einen anderen Job, deswegen die Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt.
Und bei mir steht "drei Monate", müsste aber den Wortlaut nochmal nachlesen. Kündigung erhalten die so oder so noch diesen Monat.
Schlechtes Zeugnis würde mich wundern, bzw. hätte ich da gute Karten für einen Widerspruch, da mein Zwischenzeugnis, das ich zu Beginn der Elternzeit angefordert habe, sehr gut ist. Da hätten die ja keine fachliche Begründung, es jetzt schlechter zu machen.
Und schlechter Stil wäre mir in dem Fall egal, weil es ja nur Bockigkeit des Arbeitgebers wäre, mich nicht früher aus dem Vertrag zu lassen (ergibt halt null Sinn, mich aus der Elternzeit noch für zwei Wochen zu beschäftigen - kostet mehr als es bringt).
Aber vielleicht geht das ja mit dem Zurückdatieren, danke für die Idee.
Mit wieviel Stunden beginnst Du die neue Stelle?
Wenn nur reduziert, dann könnte es sein, dass Du dort arbeiten darfst ohne die Stelle auf welcher Du Elterngeld beziehst zu kündigen?!
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Mit wieviel Stunden beginnst Du die neue Stelle?
Wenn nur reduziert, dann könnte es sein, dass Du dort arbeiten darfst ohne die Stelle auf welcher Du Elterngeld beziehst zu kündigen?!
Vollzeit. Der Elterngeldbezug ist eh nur bis Mitte Oktober, bis Mitte Januar bin ich da nur noch in Elternzeit ohne Bezug.
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Nach der Elternzeit will ich nicht mehr dort arbeiten, hab aber ab dem 01.12. einen anderen Job, deswegen die Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt.
Oh da wäre ich ganz vorsichtig, da bist du ja noch beim alten angestellt. Sowas kann richtig Probleme machen.
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Nach der Elternzeit will ich nicht mehr dort arbeiten, hab aber ab dem 01.12. einen anderen Job, deswegen die Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt.
Oh da wäre ich ganz vorsichtig, da bist du ja noch beim alten angestellt. Sowas kann richtig Probleme machen.
Inwiefern? Theoretisch kann ich doch so viele Jobs haben wie ich möchte?
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Oh da wäre ich ganz vorsichtig, da bist du ja noch beim alten angestellt. Sowas kann richtig Probleme machen.
Inwiefern? Theoretisch kann ich doch so viele Jobs haben wie ich möchte?
Vollzeit? nope, kannst du nicht. Alleine vom Gesetz her nicht, zwecks Arbeits- und Ruhezeiten. Ausserdem müsstest du mit deinem alten Arbeitgeber über den Zweitjob sprechen. Du müsstest den zweiten Job dann mit der 6 versteuern usw.
Wenn du im Dezember Vollzeit anfangen willst, bedeutet das, dass du deine Elternzeit beendest. Und damit müsstest du laut Vertrag wieder bei deinem alten Arbeitgeber einsteigen. So wie du das machst, bekommst du richtig Ärger, wenn das jemand mitbekommt.
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Inwiefern? Theoretisch kann ich doch so viele Jobs haben wie ich möchte?
Vollzeit? nope, kannst du nicht. Alleine vom Gesetz her nicht, zwecks Arbeits- und Ruhezeiten. Ausserdem müsstest du mit deinem alten Arbeitgeber über den Zweitjob sprechen. Du müsstest den zweiten Job dann mit der 6 versteuern usw.
Wenn du im Dezember Vollzeit anfangen willst, bedeutet das, dass du deine Elternzeit beendest. Und damit müsstest du laut Vertrag wieder bei deinem alten Arbeitgeber einsteigen. So wie du das machst, bekommst du richtig Ärger, wenn das jemand mitbekommt.
Aber du könntest noch versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erhalten. Dann kannst du, wenn der Arbeitgeber sich drauf einlässt, direkt raus.
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ich fordere eindrücklich Fotobeweise! Das klingt voll super!
Ich will die Blätterteigmumien!
ot
Externer Inhalt abload.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Bisher sind nur die Schokokuss Monster fertig.
Der Plätzchen Teig ruht im Kühlschrank.
Und die Butterkekse kühlen gerade ab und warten auf die finale Dekoration.
Weiter geht's... Bald habe ich alles soweit fertig
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Kürbis Muffins (orange) und Zitronen Muffins (rosa und grün)
Externer Inhalt abload.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Horror Butterplätzchen
Externer Inhalt abload.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt. -
Kara's Family Munchs Schrei wurde zum Keks! 💕
und ich liebe die grüne Katze so doll!
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Kara's Family Munchs Schrei wurde zum Keks! 💕
und ich liebe die grüne Katze so doll!
Eigentlich ist das ein Totenkopf Ausstecher mit gekreuzten Knochen. Aber die Knochen sind so dünn dass sie immer abbrechen. Also gibt's nur den Kopf.
Und ja - er erinnert mich an den Schrei, daher gibt's mehrere Versionen davon (hab nur einen Teil fotografiert)
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