Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
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Gast41354 -
1. Juni 2023 um 08:34 -
Geschlossen
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Ich meine es war letztens schon Thema. Ich hatte heute einen ‚Unfall‘. Mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren? Was muss ich beachten. Muss ich das auch meiner Versicherung melden (Teilkasko)? Wie läuft das ab? Auch mit eigenem Gutachter, wann holt man sich den?
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26. Oktober 2023 um 19:20
schau mal hier:
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21 - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich meine es war letztens schon Thema. Ich hatte heute einen ‚Unfall‘. Mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren? Was muss ich beachten. Muss ich das auch meiner Versicherung melden (Teilkasko)? Wie läuft das ab? Auch mit eigenem Gutachter, wann holt man sich den?
Zum Nachlesen:
Schadensmeldung nach einem Unfall - Verkehrsunfall 2023llll➤ Der große Unfall-Ratgeber 2023 für "Schadensmeldung", zum Beispiel Informationen zum KFZ-Schaden melden und zum Formular für die Schadensmeldung.www.bussgeldkatalog.orgNormalerweise bekommst du Post von der gegnerischen Versicherung, wo du befragt wirst zum Unfallgeschehen.
Ich würde auch meine Versicherung wissen lassen, dass ich geschädigt wurde, ob Polizei vor Ort war etc.
(Schon allein prophylaktisch, falls was schief geht oder plötzlich Forderungen vom Gegner hereinflattern oder falls er sich weigert, den Schaden zu melden.)
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Danke! Ich erwarte eigentlich keinen Ärger. Ich habe so was noch nie gehabt (nur immer Unfallflucht).
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So private Blitzerfahrzeuge - hat jemand von euch eins? Oder kennt jemanden mit einem?
Wie läuft das?
Verdient man damit Geld?
Sucht man sich selbst aus, wie man sich hinstellt?
Darf man Fotos von besonders sympathischen Menschen löschen?
In Wuppertal muss irgendwo ein Nest sein, wir haben soooo viele. Alles Caddys.
Und jetzt hab ich gesehen, dass man die gebraucht kaufen kann.
Aber - kann man diese Blitzeranlage da rausmachen, wenn man Getränke holen will? Oder ist die da fest verbaut?
Mich interessiert das Blitzersyndikat brennend.
Möchte aber selbst keine hauptamtliche Blitzerin werden.
Es sei denn, man wird damit sehr, sehr reich.
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Ich möchte meinem aktuellen Arbeitgeber zum 30.11. kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt eigentlich drei Monate, da ich aber bis zum 15.01.2024 noch in Elternzeit bin, geh ich davon aus, dass sie auch die frühere Frist im eigenen Interesse akzeptieren. Falls nicht - was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich diese zwei Wochen quasi nicht auftauche?
Verstehe ich das richtig, dass du nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten willst? Dann willst du nicht zum 30.11.23 kündigen, sondern zum 15.01.2024. Die Kündigung zum 15.01.2024 müsste dann spätestens Mitte November bei deinem Arbeitgeber sein.
Ob das geht, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht (steht da "3 Monate Kündigungsfrist" oder "...zum Monatsende").
Solltest du nur zum Monatsende kündigen können, würde ich mit dem Arbeitgeber reden und ihn fragen, ob du die Kündigung zurückdatieren kannst. Einfach nur wegzubleiben könnte theoretisch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (macht keiner) und ein schlechtes Zeugnis. Vor Allem ist das aber schlechter Stil.
So private Blitzerfahrzeuge - ...
Mich interessiert das Blitzersyndikat brennend.
Möchte aber selbst keine hauptamtliche Blitzerin werden.
Es sei denn, man wird damit sehr, sehr reich.
Du kommst damit auf jeden Fall in die Hölle.
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Ich möchte meinem aktuellen Arbeitgeber zum 30.11. kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt eigentlich drei Monate, da ich aber bis zum 15.01.2024 noch in Elternzeit bin, geh ich davon aus, dass sie auch die frühere Frist im eigenen Interesse akzeptieren. Falls nicht - was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich diese zwei Wochen quasi nicht auftauche?
Verstehe ich das richtig, dass du nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten willst? Dann willst du nicht zum 30.11.23 kündigen, sondern zum 15.01.2024. Die Kündigung zum 15.01.2024 müsste dann spätestens Mitte November bei deinem Arbeitgeber sein.
Ob das geht, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht (steht da "3 Monate Kündigungsfrist" oder "...zum Monatsende").
Solltest du nur zum Monatsende kündigen können, würde ich mit dem Arbeitgeber reden und ihn fragen, ob du die Kündigung zurückdatieren kannst. Einfach nur wegzubleiben könnte theoretisch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (macht keiner) und ein schlechtes Zeugnis. Vor Allem ist das aber schlechter Stil.
Nach der Elternzeit will ich nicht mehr dort arbeiten, hab aber ab dem 01.12. einen anderen Job, deswegen die Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt.
Und bei mir steht "drei Monate", müsste aber den Wortlaut nochmal nachlesen. Kündigung erhalten die so oder so noch diesen Monat.
Schlechtes Zeugnis würde mich wundern, bzw. hätte ich da gute Karten für einen Widerspruch, da mein Zwischenzeugnis, das ich zu Beginn der Elternzeit angefordert habe, sehr gut ist. Da hätten die ja keine fachliche Begründung, es jetzt schlechter zu machen.
Und schlechter Stil wäre mir in dem Fall egal, weil es ja nur Bockigkeit des Arbeitgebers wäre, mich nicht früher aus dem Vertrag zu lassen (ergibt halt null Sinn, mich aus der Elternzeit noch für zwei Wochen zu beschäftigen - kostet mehr als es bringt).
Aber vielleicht geht das ja mit dem Zurückdatieren, danke für die Idee.
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Du kommst damit auf jeden Fall in die Hölle.
aber vorher bin ich vielleicht steinreich!
Und ich könnte ja auch immer nur zum Blitzen ausrücken, wenn ich richtig schlechte Laune habe, dann vor meinen alten Arbeitsort fahren und dort die ehemaligen Kolleg:innen blitzen.
Dann würde es mir vielleicht besser gehen!
(wie sich hier einfach niemand outet als private Blitzerin! Das machst du auch nicht besser mit deinen Höllen-Prognosen. Also mir gegenüber könnt ihr euch outen. Ich mag euch z.B. lieber als das Ordnungsamt. Ehrlich.)
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Verstehe ich das richtig, dass du nach der Elternzeit nicht mehr arbeiten willst? Dann willst du nicht zum 30.11.23 kündigen, sondern zum 15.01.2024. Die Kündigung zum 15.01.2024 müsste dann spätestens Mitte November bei deinem Arbeitgeber sein.
Ob das geht, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht (steht da "3 Monate Kündigungsfrist" oder "...zum Monatsende").
Solltest du nur zum Monatsende kündigen können, würde ich mit dem Arbeitgeber reden und ihn fragen, ob du die Kündigung zurückdatieren kannst. Einfach nur wegzubleiben könnte theoretisch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (macht keiner) und ein schlechtes Zeugnis. Vor Allem ist das aber schlechter Stil.
Nach der Elternzeit will ich nicht mehr dort arbeiten, hab aber ab dem 01.12. einen anderen Job, deswegen die Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt.
Und bei mir steht "drei Monate", müsste aber den Wortlaut nochmal nachlesen. Kündigung erhalten die so oder so noch diesen Monat.
Schlechtes Zeugnis würde mich wundern, bzw. hätte ich da gute Karten für einen Widerspruch, da mein Zwischenzeugnis, das ich zu Beginn der Elternzeit angefordert habe, sehr gut ist. Da hätten die ja keine fachliche Begründung, es jetzt schlechter zu machen.
Und schlechter Stil wäre mir in dem Fall egal, weil es ja nur Bockigkeit des Arbeitgebers wäre, mich nicht früher aus dem Vertrag zu lassen (ergibt halt null Sinn, mich aus der Elternzeit noch für zwei Wochen zu beschäftigen - kostet mehr als es bringt).
Aber vielleicht geht das ja mit dem Zurückdatieren, danke für die Idee.
Du schuldest denen Arbeitsleistung, wenn du die nicht erbringst, kann das natürlich negativ ins Zeugnis einfließen. Ob es sinnvoll ist, dass dich dein Arbeitgeber noch antanzen lässt, wäre da egal. So weit würde ich es einfach gar nicht erst kommen lassen.
Du kommst damit auf jeden Fall in die Hölle.
aber vorher bin ich vielleicht steinreich!
Und ich könnte ja auch immer nur zum Blitzen ausrücken, wenn ich richtig schlechte Laune habe, dann vor meinen alten Arbeitsort fahren und dort die ehemaligen Kolleg:innen blitzen.
Dann würde es mir vielleicht besser gehen!
(wie sich hier einfach niemand outet als private Blitzerin! Das machst du auch nicht besser mit deinen Höllen-Prognosen. Also mir gegenüber könnt ihr euch outen. Ich mag euch z.B. lieber als das Ordnungsamt. Ehrlich.)
Na gut. Bin überzeugt.
Wo kann man solche Blitzautos kaufen?
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Früher in der Bibliothek lief immer ganz leise Musik. Überhaupt nicht aufdringlich, aber solche die zum verweilen und stöbern einlädt.
Wenn ich sowas für zuhause will, wonach müsste ich suchen? Ich kann mich erinnern, dass es auch mal Walgesänge waren. Ich höre manchmal, gegen die Stille, beim einschlafen auch Naturgeräusche. Aber wenn ich vielleicht was Instrumentales will, wonach suche ich denn? Es soll mich vom lesen nicht ablenken, aber so absolute Stille ist nichts für mich.
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Früher in der Bibliothek lief immer ganz leise Musik. Überhaupt nicht aufdringlich, aber solche die zum verweilen und stöbern einlädt.
Wenn ich sowas für zuhause will, wonach müsste ich suchen? Ich kann mich erinnern, dass es auch mal Walgesänge waren. Ich höre manchmal, gegen die Stille, beim einschlafen auch Naturgeräusche. Aber wenn ich vielleicht was Instrumentales will, wonach suche ich denn? Es soll mich vom lesen nicht ablenken, aber so absolute Stille ist nichts für mich.
Such mal nach Fahrstuhlmusik oder etwas in der Art. Oder Musik für Babyschlaf.
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