Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21

  • Eilinel


    Bei einer Privatinsolvenz läuft es ein wenig einfacher:

    eigentlich müsste für jeden Gläubiger die Rückzahlungssumme und die Laufzeit benannt werden.

    Dem kannst du nun zustimmen, deine Kontoverbindung mitteilen und abwarten.


    Oder eben ablehnen und abwarten.

    Kommt auf die Gläubiger und die zu erwartenden Rückzahlungen an, ob der außergerichtliche Plan in Gang kommt oder ob die Insolvenz beantragt/eröffnet wird.


    Leider wird das bei Privatinsolvenzen ohne gutes Einkommen des Schuldners meistens sehr luschig gemacht. Da es nicht sehr viel Geld für die Schuldnerberatungsstellen gibt, geben die sich auch keine Mühe und sind an einem aufwendigen Schuldenbereinigungsplan recht wenig interessiert.

    Und auch die Insolvenzverwalter sind wegen der mickrigen Bezahlung nicht so sehr an Privatinsolvenzen interessiert. Lohnt sich für die nicht ...

  • Notiere bitte noch dazu:
    Efeu und Giersch

    Und nicht zu vergessen: Goldruten. Die blühen im Sommer so schön gelb :cuinlove:

  • kennt sich jemand mit Insolvenzrecht aus?


    Ich hatte einer Freundin mal Geld für TA-Kosten geliehen, anfangs hat sie die auch brav bei mir abgestottert, nun ist sie aber in Privatinsolvenz gegangen und ich habe Post über einen außergerichtlichen Vergleich bekommen, auf den ich nun antworten soll....gibts da irgendwie Vordrucke oder sowas für? Hab grade schonmal google bemüht, aber nicht so ganz das richtige gefunden...

    Die Kohle hab ich eh abgeschrieben, lehrgeld und so...darum gehts mir nicht, aber ich hab echt wenig Lust, da jetzt auch noch unnötig viel Zeit reinzustecken :muede:

    Formulare gibt es online meines Wissens nicht.

    Aber deine Freundin bzw. die Institution (Schuldnerberatung, Anwalt oder so), die für sie das Verfahren abwickelt, braucht eine Antwort von dir als Gläubiger*in, damit ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist.

    Ruf doch mal den Absender des Schreibens an, sprich mit ihm darüber, ob du auf deine Forderung verzichtest oder ob du gerne noch Geld bekommen würdest, und dann sag, das man dir bitte einen entsprechenden Entwurf zuschicken soll, den du dann unterschreiben und zurücksenden kannst.

    Da dieser mit der Privatinsolvenz Beauftragte darauf angewiesen ist auf die Bescheinigungen der Gläubiger, wird er dir sicher helfen, damit du so wenig wie möglich Stress damit hast.

  • Ich liebe wilde Brombeerhecken.

    Wächst bei mir rund um den Stall und ist der perfekte Zaun. Definitiv Pony ausbruchsicher und vermutlich auch Wolf einbruchsicher.


    Ich liebe sie, und die Vögel und Insekten auch.


    Fühlt sich immer so ein bisschen Dornröschen mäßig an.


    (Aber zugegeben, einmal im Jahr flaut meine Liebe zu ihr ein klitzekleines bisschen ab)

  • ja....das trifft es ganz gut. der monatlich pfändbare betrag bei knapp 30.000€ gesamtschulden (soviel ist es bei mir zum glück nicht :ugly: ) sind ca. 40€....soviel kommt dann nach den 3 Jahren auch in etwa bei mir an :party:

    Formulare gibt es online meines Wissens nicht.

    Aber deine Freundin bzw. die Institution (Schuldnerberatung, Anwalt oder so), die für sie das Verfahren abwickelt, braucht eine Antwort von dir als Gläubiger*in, damit ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist.

    Ruf doch mal den Absender des Schreibens an, sprich mit ihm darüber, ob du auf deine Forderung verzichtest oder ob du gerne noch Geld bekommen würdest, und dann sag, das man dir bitte einen entsprechenden Entwurf zuschicken soll, den du dann unterschreiben und zurücksenden kannst.

    Da dieser mit der Privatinsolvenz Beauftragte darauf angewiesen ist auf die Bescheinigungen der Gläubiger, wird er dir sicher helfen, damit du so wenig wie möglich Stress damit hast.

    genau das will ich eben nicht...mal abgesehen davon, dass ich gar keine Nummer mehr von ihr habe (Brief ist von ihr selber) hab ich ihre ganzen Kontaktversuche halt auch nicht umsonst abgeblockt, nachdem die Freundschaft beendet war (hatte übrigens nix mit der Kohle zu tun xD )

    Theoretisch müsste ich wahrscheinlich gar nicht reagieren....der Brief hat keinen Absender, mein Nachname ist falsch geschrieben und meine Hausnummer fehlt. Es wundert mich eher, dass der Brief überhaupt angekommen ist :pfeif: ich will diesen ganzen Blödsinn aber auch nicht noch unnötig in die Länge ziehen.



    Ich hab nur immer noch keine Ahnung, was ich darauf antworten soll. Alles was mir einfällt, ist leider wenig nett und auch nicht zielführend |)

  • Wenn der Brief von ihr selbst stammt, dann antworte einfach gar nicht. Aber irgendwann wird ein offizielles Schreiben kommen.

  • Nö, wird es nicht.

    Wenn Gläubiger nicht antworten, dann ist es eben so.

    Von daher: wenn du das eh abgeschrieben hast, vergiss es. Irgendwann kommt vielleicht ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter.

    Oder du antwortest einfach mit einem Satz: "Ich verzichte auf meine Forderung."

    Dann wirst du aus der Liste heraus genommen.


    Wie gesagt, bei Privatinsolvenzen ohne Verdienst an der Sache wird kein TamTam gemacht.

    Und bei dem Vergleichsvorschlag gehen die eh von einer Insolvenz aus; kurz und bündig weg mit dem Fall.


    Oft bekommen die Schuldner Vorlagen von der Schuldnerberatung und müssen die Gläubiger dann selber anschreiben. Kann von daher als tatsächlich sein, dass deine Freundin das selber gemacht hat. Das Geld kassieren die Beratungsstellen dennoch für den Fall (Fallpauschalen).

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