Hallo hallo,
vielleicht interessiert es euch ja, weshalb ich mal ein Update gebe.
Nach dem irritierenden Telefonat (ich kann es auch nicht falsch verstanden haben, sie sagte im ungefähren Wortlaut "nein, wieso müssen sie das über ein Tierheim machen? sie können ihn auch privat vermitteln, dann müssen wir halt informiert werden"), liest sich die Antwort vom Vet.Amt schon ganz anders:
"Es stimmt, die Abgabe ist nur an Tierschutzvereine erlaubt. Ziel ist es den Handel zu unterbinden. Sie können sich hierzu auch an andere Tierschutzvereine wenden, die bei Vermittlung behilflich sein können. Hierzu muss der Hund nicht in einem Tierheim abgegeben werden. Eine Vermittlungsgebühr erhält in dem Fall aber der eingetragenen Tierschutzverein. Falls Sie auf anderem Wege geeignete Halter finden, können Sie mich gerne auch nochmal kontaktieren, so dass ich Wege finden kann, Ihnen zu helfen.
Sie sind nicht an das Land Berlin gebunden, sollten jedoch dringend Bundesländer in denen die Haltung verboten ist (z.B. Brandenburg) von der Suche ausnehmen."
Ich hätte nämlich um eine Schrift Bestätigung gebeten und auch nochmal den entsprechenden Paragraphen kopiert und erklärt, wie ich ihn lese.
Naja,
aber immerhin schließt sich damit die Rückgabe ins ehemalige Tierheim aus, da dies im Land Brandenburg befindet.
Oder?
Und die Hilfe der entsprechenden Vermittlungsseiten scheint auch rechtens zu sein.
Liebe Grüße