BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

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  • Eine vorherige Untersuchung schreibt meines Wissens das Tierarztneimittelgesetz vor, seit 2024 ist das glaub schon so und hat irgendwie etwas mit tierärtzlichen Hausapothekenrichtlinien (oder wie sich das nennt) zu tun. Also bezogen auf verschreibungspflichtige Medikamente.

  • Ja, wenn der Tierarzt das Tier nicht kennt oder seit, ich meine, ein Jahr nicht gesehen hat.

    Lg

    Sacco

    Ich durfte kein neues, ebenfalls verschreibungspflichtiges, Medikament einfach so holen, obwohl ich 3 Wochen vorher mit Hund da war und er dort eh schon verschiedene Medis für diese Diagnosen bekommen hat. Ich musste mit Hund kommen, kurz reden (ich hab mir das medi zwar ausgesucht und wusste eh Bescheid, aber Pflicht ist Pflicht), und erst jetzt kann ich es einfach ohne ihn abholen.

  • Seit diesem Jahr müssen die Tierärzte auch für Kleintiere Abgabebelege machen wie es im Nutztierbereich schon lange vorgeschrieben ist. Das macht mehr Aufwand.

    Das ist auch wieder ein weiterer Akt von "wir bauen Bürokratie ab". Mir hat jetzt jemand vom Amt gesagt, dass die Abgabebelege (oder Verschreibungsbelege) deswegen hinterlegt werden sollen (vorerst), weil die Apothekenkontrolle (in Klammern - kommt so alle zwei bis vier Jahre in die Praxis) es einfacher hätte. Ähm. Und dafür habe ich jetzt bei JEDEM einzelnen Patienten mehr Arbeit.... BürokratieABbau versteh ich ja irgendwie anders....

    Und ja, ich kann es da manches mal verstehen, dass sich die Praxen auch das bezahlen lassen....

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