BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Naja - in der GOT steht, Hausbesuch AUSSER NUTZTIER. Sprich, alles, was als Hobby gehalten wird, sollte diese Gebühr dann bezahlen.

    Spannend, zählt dann der Hütehund beim Schäfer oder der Jagdhund beim Berufsjäger auch als Nutztier in der GOT? Bei der Hundesteuer wird das ja so gehandhabt.

    Genau SOWAS müsste dann noch mal geklärt werden. Im Grunde ja auch berechtigt, diese Frage, ... wobei der Schäfer und der Jäger meist ja eh in die Praxis kommen werden, und sich dann natürlich die Hausbesuchsgebühr wieder erledigt (jedenfalls ist das bei uns so...)

  • Genau so erlebe ich das auch. Auch die TÄ verstehen diese Hausbesuchsgebühr nicht. Man hätte den TÄ auch einfach freistellen können, ob sie ein bestimmtes Tier zu einem bestimmten Krankheitsbild lieber in der Praxis oder beim Hausbesuch vorgestellt haben möchten und dementsprechend eine solche Gebühr anlassbezogen zusätzlich erheben, wenn die übliche Praxis verändert wird. Wenn z.B. das Röntgengerät mitgenommen werden muss, dann gibt es dafür z.B. dann auch eh noch wieder einen eigenen Posten.

    Die Hausbesuchsgebühr ist wohl unter anderem dafür gedacht, dass der Tierarzt in der Fahrpraxis erstens für alles einen höheren Verschleiß hat (Röntgengerät, Ultraschall etc.), und zweitens eben einen teilweise nicht so kleinen Anteil seines Arbeitstages im Auto verbringt. Das Wegegeld, was ja noch geteilt werden kann, deckt vielfach nicht mal die Kosten der Praxisfahrzeuge. Wenn man dann sieht, was andere Berufsgruppen verdienen, die ebenso lange studiert haben, finde ich die Gebühr als solches schon nachvollziehbar.

    Es gibt ja z.B. auch noch die Nr. 168, den Aufschlag für ambulantes Röntgen. Gleiches hätte man auch für andere Geräte aufnehmen können.

    Mein Tierarzt wohnt 11,5km Weg entfernt, d.h. er könnte 40 EUR Anfahrt berechnen. Tatsächlich zahle ich aber bei geplanten Terminen immer nur die 13 EUR Mindestgebühr, weil die TÄ natürlich ihre Termine so legen, dass sie alle Hausbesuche auf einer Route haben und die Tierärzte der Praxis eben verschiedene Regionen abdecken. So plant eine Fahrpraxis logischerweise.
    Bei einem außerplanmäßigen Eilbesuch sollte die Anfahrt vollständig abgerechnet werden und die Nr.39 für eilige Leistungen kann zusätzlich berechnet werden.

    Mein TA z.B. hat durchaus Behandlungskapazitäten für Pferde an seiner Praxis und fragt z.B. für eine eingehende Lahmheitsdiagnostik oder Röntgen immer an, ob man das Pferd in die Praxis bringen kann. Geht das nicht, dann kommt er natürlich auch raus und hier fände ich eine Hausbesuchsgebühr auch völlig angemessen. Ich glaube aber nicht, dass es sich für den Tierarzt rechnet, wenn er weitere Behandlungskapazitäten vor Ort schaffen muss, weil nun auch alle Impfungen vor Ort durchgeführt werden sollen. Das rechnet sich doch einfach nicht. Allerdings bekommt man bei meinem TA auch keinen festen Termin für einen Hausbesuch, da gibt es nur ab 15 Uhr und sie rufen eine abgesprochene Zeit vorher an, eben weil sie ihre Routen so planen, dass sie möglichst wenig Zeit verlieren. DAS ist effektiv und schließlich auch kostensparend für alle. Ebenso Impfungen, die dann mal eben gegeben werden, wenn der TA sowieso am Stall ist, aber natürlich kann man aus so einer Impfung auch einen so komplizierten Vorgang machen, dass der Tierarzt tatsächlich einen so großen zusätzlichen Aufwand hat, dass mindestens 60EUR zusätzlich gerechtfertigt sind. Ich kann das schon verstehen, manch einem Pferdebesitzer gönne ich solche Zusatzkosten nun auch. Aber für die, die immer mitgedacht haben, versucht haben, es dem TA so unkompliziert wie möglich zu machen, die fühlen sich bei solchen Extrakosten bei Sammelterminen nun etwas "verarscht".

  • Die Hausbesuchsgebühr ist wohl unter anderem dafür gedacht, dass der Tierarzt in der Fahrpraxis erstens für alles einen höheren Verschleiß hat (Röntgengerät, Ultraschall etc.), und zweitens eben einen teilweise nicht so kleinen Anteil seines Arbeitstages im Auto verbringt. Das Wegegeld, was ja noch geteilt werden kann, deckt vielfach nicht mal die Kosten der Praxisfahrzeuge. Wenn man dann sieht, was andere Berufsgruppen verdienen, die ebenso lange studiert haben, finde ich die Gebühr als solches schon nachvollziehbar.

    Es gibt ja z.B. auch noch die Nr. 168, den Aufschlag für ambulantes Röntgen. Gleiches hätte man auch für andere Geräte aufnehmen können.

    Mein TA z.B. hat durchaus Behandlungskapazitäten für Pferde an seiner Praxis und fragt z.B. für eine eingehende Lahmheitsdiagnostik oder Röntgen immer an, ob man das Pferd in die Praxis bringen kann. Geht das nicht, dann kommt er natürlich auch raus und hier fände ich eine Hausbesuchsgebühr auch völlig angemessen. Ich glaube aber nicht, dass es sich für den Tierarzt rechnet, wenn er weitere Behandlungskapazitäten vor Ort schaffen muss, weil nun auch alle Impfungen vor Ort durchgeführt werden sollen. Das rechnet sich doch einfach nicht. Allerdings bekommt man bei meinem TA auch keinen festen Termin für einen Hausbesuch, da gibt es nur ab 15 Uhr und sie rufen eine abgesprochene Zeit vorher an, eben weil sie ihre Routen so planen, dass sie möglichst wenig Zeit verlieren. DAS ist effektiv und schließlich auch kostensparend für alle. Ebenso Impfungen, die dann mal eben gegeben werden, wenn der TA sowieso am Stall ist, aber natürlich kann man aus so einer Impfung auch einen so komplizierten Vorgang machen, dass der Tierarzt tatsächlich einen so großen zusätzlichen Aufwand hat, dass mindestens 60EUR zusätzlich gerechtfertigt sind. Ich kann das schon verstehen, manch einem Pferdebesitzer gönne ich solche Zusatzkosten nun auch. Aber für die, die immer mitgedacht haben, versucht haben, es dem TA so unkompliziert wie möglich zu machen, die fühlen sich bei solchen Extrakosten bei Sammelterminen nun etwas "verarscht".

    Wo rechne ich denn „mindestens 60 €“ - im einfachen Satz sind wir da doch bei 40 €? Denn das Wegegeld ist ja nicht neu, sondern wurde auch vorher schon berechnet, auch wenn der Mindestbetrag nun etwas angestiegen ist.

    Sammeltermine sind jetzt halt bürokratisch im Zweifel etwas aufw#ndiger - und hätte man versucht, die Hausbesuchsgebühr von Teil B in Teil A der GOT zu verschieben, und den Protest dahin zu lenken, wäre es für mich total ok und legitim. Stattdessen wird angeführt, dass nun alles 100 - 200 % teurer geworden wäre - was so auch nur eingeschränkt stimmt. Fakt ist, dass einiges sehr viel teurer geworden ist, was auch daran liegt, dass manche Sachen früher einfach gar nicht erst berechnet wurden, und nun berechnet werden. Gerade im Bereich OP ist das bei so einigen Dingen der Fall.

    Und ja, dass man das nicht staffeln kann, dass hier diese Gebühr einfach an der falschen Stelle steht, und das finde ich auch immer noch problematisch. Allerdings denke ich tatsächlich, dass hier eine Änderung noch realistisch gewesen wäre - jetzt eine komplette Gebührenordnung zu kippen, wie die FN sich das scheinbar vorstellt (mit dem schönen Argument „Tierschutz“ auf den Fahnen - den die sonst halt auch gern mal geflissentlich zu ignorieren scheinen….), ist hingegen echt unrealistisch.

    Wenn man allerdings nicht röntgt, sondern „nur“ zu den Patienten fährt, dann könnte man ja nichts extra berechnen, für die Zeit, die man nur im Auto sitzt…. Von daher ist die Idee dahinter nicht komplett falsch, aber eben letzten Endes halt wie gesagt für mich falsch umgesetzt.

    via Firefox mobile

  • Mein Pferd steht in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Also ist Landwirtschaft mit Pferdehaltung. Kann der TA dann evtl. Aus diesem Grund NICHT die hausbesuchsgebühr erheben und das so argumentieren? Mein TA hat davon nämlich tatsächlich noch nix gesagt und bisher habe ich diese Gebühr auch noch nicht bezahlt.

  • Mein Pferd steht in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Also ist Landwirtschaft mit Pferdehaltung

    Ist es dein Pferd oder das vom Landwirt?

    Als Vergleich: Ich besitze landwirtschaftliches Ackerland, bin aber trotzdem kein Landwirt.

  • Mein Pferd steht in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Also ist Landwirtschaft mit Pferdehaltung

    Ist es dein Pferd oder das vom Landwirt?

    Als Vergleich: Ich besitze landwirtschaftliches Ackerland, bin aber trotzdem kein Landwirt.

    War ja nur die frage, ob er das dann evtl. So abrechnen kann. Weil er die gebühr halt nicht erhebt. Und wenn das jetzt aber "Gesetz" ist, kann man ja schonmal überlegen, wie das geht.

  • Sind nicht fast alle Pensionsställe landwirtschaftliche Betriebe? :denker:

    Die meisten produzieren doch Heu, Getreide und Stroh selbst, bewirtschaften Land und zählen so als landwirtschaftlicher Betrieb.

    Hat meiner Meinung nichts mit den eingestallten Pferden zu tun. Die tun ja nichts für die Landwirtschaft und gehören nicht dem Landwirt.

  • Sind nicht fast alle Pensionsställe landwirtschaftliche Betriebe? :denker:

    Die meisten produzieren doch Heu, Getreide und Stroh selbst, bewirtschaften Land und zählen so als landwirtschaftlicher Betrieb.

    Hat meiner Meinung nichts mit den eingestallten Pferden zu tun. Die tun ja nichts für die Landwirtschaft und gehören nicht dem Landwirt.

    Bei uns nicht, sogar eher selten.

    Ist ja gut- vergesst einfach, dass ich das in Erwägung gezogen habe. Werde ihn nächstes mal einfach fragen, war selbst nicht dabei gestern.

    Mir ist schon klar, dass das 2 getrennte Sachen sind, hab einfah nur laut überlegt.

  • Ist es dein Pferd oder das vom Landwirt?

    Als Vergleich: Ich besitze landwirtschaftliches Ackerland, bin aber trotzdem kein Landwirt.

    War ja nur die frage, ob er das dann evtl. So abrechnen kann. Weil er die gebühr halt nicht erhebt. Und wenn das jetzt aber "Gesetz" ist, kann man ja schonmal überlegen, wie das geht.

    Vlt rechnet er es auch einfach nicht ab, obwohl er es eigentlich müsste..

    Kommt ja wohl gar nicht so selten vor, dass Tierärzte zugunsten ihrer Patienten „vergessen“ etwas abzurechnen..

  • Mein Pferd steht in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Also ist Landwirtschaft mit Pferdehaltung. Kann der TA dann evtl. Aus diesem Grund NICHT die hausbesuchsgebühr erheben und das so argumentieren? Mein TA hat davon nämlich tatsächlich noch nix gesagt und bisher habe ich diese Gebühr auch noch nicht bezahlt.

    Wenn dein Pferd dort Bäume rückt, den Acker pflügt oder anders landwirtschaftlich zum Einsatz genutzt wird, zB indem seine Wolle, Eier oder Milch verarbeitet wird, ist es ein landwirtschaftliches Nutztier.

    Wenn nicht, nicht 😎

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