Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Hab grad nicht viel Zeit, aber ja es gab Pfeffie-Pinscher.

    Man hat allerdings gesagt dass die Farbe den Schnauzern vorbehalten ist. Zwar gab es den Versuch die Pfeffer-Salz Pinscher zu erhalten, das verlief allerdings im Sand aufgrund zu kleinem Genpool und zu wenig Interesse.

    Es gab auch einfarbig schwarze Pinscher und Riesenpinscher, da liefs ähnlich.

    Wobei bei letzterem das Problem war dass die Ähnlichkeit zum Dobermann zu groß war und die Rasse deshalb keine Chance auf Erhalt hatte.

    So, jetzt muss ich aber erstmal zum Zahnarzt :woozy_face:

  • Hat hier jemand einen Tipp für wiederkehrende Gerstenkörner am Auge? Oona hatte das vor ein paar Wochen, ich habe eine Salbe bekomme, das Gerstenkorn ist ziemlich dramatisch mit reichlich Blut entschwunden. Jetzt ists halt wieder da :ugly: Beim letzten Mal war es plötzlich Erbsengroß (und kam innerhalb eines Vormittags), diesmal wächst es sehr langsam aber stetig.

    Gibts ein Wundermittel oder muss man da einfach stur mit Salbe weitermachen?

  • Pinscher sind leider nur noch black-tan und rot.

    Früher gab es auch schwarze und harlekin. Aber im Moment bekommt man nicht mal nen Fuß in die Tür beim Farbschlag braun-rot.

    Da schwingt jetzt eher alter Frust mit, weil grundlegend hab ich nix gegen

    Aber Hauptsache vor 2 oder schon 3 Jahren wurde ein neuer Farbschlag bei den Riesenschnauzern zugelassen.

    Oder, eine alte Bekannte ziterend ( eingefleischte Pinscherzüchterin) "Es heißt PINSCHER-Schnauzer-Klub und nicht umgekehrt."

  • Ich meine gelegentlich mal heraus gelesen zu haben das hier auch Vermieter unterwegs sind.

    Ich habe eine Frage zu Untermietverträgen. Habe zwar schon zu dem Thema recherchiert aber gerade bei solchen Rechtsthemen neige ich gerne zu Bauch-/Fehlinterpretationen.

    Sehe ich das grundsätzlich richtig, das mein Vermieter mir das untervermieten grundsätzlich nicht untersagen darf (habe nichts dergleichen im Mietvertrag) und es von meiner Seite ausreicht, ihn formlos darüber zu informieren, das ich untervermiete mit Angaben an wen und warum ich untervermieten will?

  • Sehe ich das grundsätzlich richtig, das mein Vermieter mir das untervermieten grundsätzlich nicht untersagen darf (habe nichts dergleichen im Mietvertrag) und es von meiner Seite ausreicht, ihn formlos darüber zu informieren, das ich untervermiete mit Angaben an wen und warum ich untervermieten will?

    Woher nimmst du diese Informationen?

    Eigentlich habe ich als Vermieter das Recht meinen Mieter fristlos zu kündigen, wenn es zu einer nicht durch mich genehmigten Untervermietung meiner Immobilie kommt.

    Hierbei ist zu beachten ob nur ein Teil des Wohnraumes untervermietet wird oder der gesamte Wohnraum und ob zum Zeitpunkt der gewünschten Untervermietung ein berechtigtes Interesse von Seiten des Mieters besteht, was zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht bestand..

  • Sehe ich das grundsätzlich richtig, das mein Vermieter mir das untervermieten grundsätzlich nicht untersagen darf (habe nichts dergleichen im Mietvertrag) und es von meiner Seite ausreicht, ihn formlos darüber zu informieren, das ich untervermiete mit Angaben an wen und warum ich untervermieten will?

    Woher nimmst du diese Informationen?

    Eigentlich habe ich als Vermieter das Recht meinen Mieter fristlos zu kündigen, wenn es zu einer nicht durch mich genehmigten Untervermietung meiner Immobilie kommt.

    Hierbei ist zu beachten ob nur ein Teil des Wohnraumes untervermietet wird oder der gesamte Wohnraum und ob zum Zeitpunkt der gewünschten Untervermietung ein berechtigtes Interesse von Seiten des Mieters besteht, was zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht bestand..

    "Wer ein berechtigtes Interesse an der Teil-Untervermietung seiner Wohnung vorweisen kann, hat laut BGH-Urteil ein Recht auf Untervermietung (BGB, 553)."

    Berechtigtes Interesse wäre bei mir "wenn man seine Wohnung aus beruflichen Gründen zeitweise nicht nutzen kann".

    Ich bin Mieter einer 2-Raum Wohnung, einen Raum möchte ich untervermieten, den anderen brauche ich für mich selbst. Gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und Flur.

  • Naja, du brauchst halt trotzdem eine Zustimmung und musst sie dir sonst erklagen :ka:

    Was spricht denn dagegen, dass du den Vermieter darum bittest?

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