Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Ich bin allerdings noch 1 Woche im Urlaub. Darf der Vermieter sich in meiner Abwesenheit Zutritt zur Wohnung verschaffen oder kann ich eine Terminverschiebung verlangen?

    Nein. Der Vermieter hat keinerlei Rechte deine Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten - allerhöchstens bei Gefahr im Verzug (wobei das evtl. die Einschaltung von Polizei/Behörden erfordert - da bin ich mir nicht ganz sicher).

    Genau, deine Wohnung gilt als zu schützender Raum. Dieser darf nicht einfach so betreten werden.

    Bei Behörden und Rettungsdiensten ist das immer eine Sonderregelung. Wobei Feuerwehr/Rettungsdienst eben auch nicht einfach so gewaltsam/mit Schlüsseldienst rein dürfen, da muss immer die Polizei dazu kommen.

    Wenn die Polizei rein will, weil Gefahr in Verzug ist, regeln die das über das zuständige Gericht.


    Aber als Privatmensch darf man das nicht, auch ein Vermieter darf das nicht. Wenn es, nur als Beispiel, brennen würde wird sich hinterher keiner beschweren, aber einfach so nur weil ein Handwerker rein muss...geht nicht.


    Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, sind zwei Tage viel zu kurzfristig. Genau eben weil man ja im Urlaub sein könnte oder in der Klinik oder Reha oder wo auch immer.


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    Ich hab auch eine Frage: Wie kann ich meinen Laptop (Fujitsu) mit meinem Handy (Samsung Galaxy S7 Edge) miteinander verknüpfen, wenn einfach nur USB-Kabel nicht funktioniert? Ich will Bilder sichern.

  • Ich habe eine Mail von Microsoft bekommen. Der Servicevertrag wird geändert. Erstmal habe ich Tante Go*** gefragt, ob das auch stimmt. Ja, stimmt. Der Servicevertrag wird geändert.

    Mein Problem: Es gibt nirgends einen Button, wo man zustimmen kann.

    Bei den FAQs steht, daß man automatisch zustimmen würde, wenn man ab dem 15. August Konto und Dienste nutzen würde. Ansonsten würde man nicht zustimmen und das Konto und alle Dienste würden gelöscht werden.

    Aber wie ist das gemeint? Ich habe da kein Abo, keine kostenpflichtigen Dienste. Selbst die kostenlosen Dienste nehme ich nicht so. Werde ich dann rausgeschmissen? Oder reicht es, wenn ich ab dem 15. August mich im Konto einlogge? Ich will schließlich nicht gekündigt werden. Daß die das aber auch so kompliziert machen...

  • Ich habe eine Mail von Microsoft bekommen. Der Servicevertrag wird geändert. Erstmal habe ich Tante Go*** gefragt, ob das auch stimmt. Ja, stimmt. Der Servicevertrag wird geändert.

    Mein Problem: Es gibt nirgends einen Button, wo man zustimmen kann.

    Bei den FAQs steht, daß man automatisch zustimmen würde, wenn man ab dem 15. August Konto und Dienste nutzen würde. Ansonsten würde man nicht zustimmen und das Konto und alle Dienste würden gelöscht werden.

    Aber wie ist das gemeint? Ich habe da kein Abo, keine kostenpflichtigen Dienste. Selbst die kostenlosen Dienste nehme ich nicht so. Werde ich dann rausgeschmissen? Oder reicht es, wenn ich ab dem 15. August mich im Konto einlogge? Ich will schließlich nicht gekündigt werden. Daß die das aber auch so kompliziert machen...

    Wenn du die Dienste nicht benutzt, warum denkst du darüber nach? Offensichtlich müssen die ja irgendwie mit dir in Kontakt gekommen sein.


    Also, ich habe die Mail auch bekommen... Einfach die Apps weiter benutzen heißt zustimmen. Wer ein Problem mit den neuen Regeln hat, muss aktiv werden. Maximal wird man an dem Stichtag noch mal hingewiesen und zum einloggen aufgefordert.


    An deiner Stelle würde ich überhaupt nicht darüber nachdenken. Wo willst du als NichtNutzer rausgeworfen werden? |)

  • Ich habe ja ein Microsoft Konto, was man braucht. Das "nutze" ich. Vielleicht nutze ich auch was, was so selbstverständlich ist zu nutzen, daß ich gar nicht drauf komme, daß ich was nutze. Wer weiß.

    Auf jeden Fall würde das Konto dann ja auch gelöscht werden. Und das wäre blöd.

  • Warum sollte eine Firma riskieren Massen an Kunden zu verlieren in dem es Konten löscht, weil die Kunden nicht aktiv wozustimmen?

    Die Mitteilungen zu Vertragsanpassungen kommen laufend, und nur wer widerspricht bzw aktiv kündigt wird gelöscht. Das weitere Benutzen der Software ist deine Zustimmung.


    Hab die aktuelle Mail gerade nicht da, aber das ist die häufigste Formulierung:

    "Die Nutzung unserer Produkte oder Dienste ab dem 15. Juni 2021 erachten wir als Zustimmung Ihrerseits zu den aktualisierten Bestimmungen des Microsoft-Servicevertrags."

  • Was bedeutet immer mal (dann ein paar Mal )

    schmatzen beim Hund?


    LG Newstart2

    Ist es beim Einschlafen? Dann könnte es auch einfach ein Entspannungs-Schmatzen sein.

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Ich bin allerdings noch 1 Woche im Urlaub. Darf der Vermieter sich in meiner Abwesenheit Zutritt zur Wohnung verschaffen oder kann ich eine Terminverschiebung verlangen?

    Nein. Der Vermieter hat keinerlei Rechte deine Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten - allerhöchstens bei Gefahr im Verzug (wobei das evtl. die Einschaltung von Polizei/Behörden erfordert - da bin ich mir nicht ganz sicher).

    Das ist schonmal eine gute Info. Ich hatte schon gelesen, dass die Wohnung nur im "Notfall" ohne mein Einverständnis betreten werden darf, ich schätze ihn aber so ein, dass er "der Termin ist am Montag" als "Notfall" auslegen könnte. Ich glaube, es reicht, wenn er über einen Schlüsseldienst eine Notöffnung anmeldet, da bin ich mir aber leider nicht sicher. Die mögliche Einschaltung der Polizei wäre natürlich eine Hürde für ihn. Für mich ist die Situation gerade super unangenehm, weil ich mir jetzt i Urlaub die ganze Zeit Sorgen mache, dass er sich vielleicht doch irgendwie Zutritt verschafft. Das ist sehr unangenehm.


    Gestern erhielt ich nun eine E-Mail, dass ich am kommenden Montag, also in jetzt zwei Tagen, die Handwerker einzulassen habe, da die Arbeiten beginnen würden.

    Zwei Tage (dazu noch Wochenende) vorher Bescheid zu geben, könnte ggf. auch ein wenig kurzfristig sein. Da der Vermieter allerdings schon vor ein paar Wochen angekündigt hat, dass ein Handwerker kommt, könnten die zwei Tage in diesem Fall durchaus auch als angemessene Vorwarnung gelten.

    Übrigens hättest du beim ersten "Besuch" den Vermieter und den Handwerker nicht unbedingt einlassen müssen - ggf. (da du sagtest, dass ihr eh ein schlechtes Verhältnis habt) könntest du auch den Vermieter gar nicht und nur den/die Handwerker einlassen.

    Ich empfinde es auch als sehr kurzfristig, aber mir fehlt da die entsprechende Erfahrung, was angemessen ist. Ich war vorher bei einer großen Hausverwaltung und da mahlten die Mühlen extrem langsam, da wurden solche Termine wochenlang im Vorraus bekannt gegeben. Dass er vor einigen Wochen schon da war, ändert für mich erstmal nichts daran.


    Ich hatte ihm in der Situation ausdrücklich gesagt, dass es für mich wichtig wäre, dass er mir ausreichend im Voraus Bescheid sagt, da im Sommer Urlaub geplant ist (der Zeitpunkt stand meinerseits noch nicht fest), woraufhin er nur abwinkte und meinte, das würde sowieso noch länger dauern. Beide Aussagen sind ntürlich reichlich unkonkret und ich ärgere mich, dass ich da nicht präziser nachgefragt habe. Jetzt ist genau der Fall eingetreten und macht mir richtige Bauchschmerzen.


    Dss ich ihn nicht hätte reinlassen müssen weiß ich, allerdings war das tatsächlich das erste Mal, dass wir uns persönlich gesehen haben (sonst kommunizierte er ausschließlich per Mail oder über seine Anwälte mit mir bzw. schickte den Hausmeister...Der steht auch ständig unangekündigt vor der Tür und kontrolliert, ob man da ist, Besuch hat etc. Ich wollte entsprechend in der Situation möchlichst deeskalierend handeln und es war für mich in der Situation soweit okay, da ich die Zeit gerade hatte.


    Meiner Aufforderung, mir eine Nachricht zu schicken, um was für Arbeiten es sich handeln wird, wie lange das dauern wird, etc. ist er bis dato auch nicht nachgekommen. Ich vermute aber durch die vagen Schilderungen des Klempners erhebliche Einschränkungen für mich, daher uch die Frage nach Mietminderung. Danke auf jeden Fall, dazu werde ich sicher einen Anwalt einschalten müssen, sonst habe ich sicherlich keine Chance. Dass er kein Mensch ist, der Entgegenkommen zeigt, hat er leider

    schon ziemlich unschön unter Beweis gestellt.


    Was wäre denn eurer Ansicht nach ein angemessener Zeitraum für eine Vorankündigung? Darf ich auf einen neuen Termin bestehen? Wie reagiere ich am Besten darauf, wenn er mich daraufhin unter Druck setzen oder mir Konsequenzen androhen sollte?

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