Hund in der HuTa von anderem gebissen - Halterin nicht versichert

  • Es ist auch ganz unterschiedlich, um was es geht.

    Schäden AN deinem eigenen Hund? Schäden an der Betreuungsperson? Schäden an Dritten? Beissvorfall mit anderem Hund in der HuTa? Ausgebüxt?


    Das sind alles unterschiedliche Ausgangslagen. Normalerweise sollten das dann die verschiedenen Versicherungen (Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht) untereinander auskaspern.

  • Da wird sich die eigene Hundehalterhaftpflicht schon drum kümmern, wer jetzt zu welchem Teil verantwortlich ist (ob der Halter des verursachenden Hundes oder die Hundebetreuung oder ihr zum Teil, weil ihr noch gar nicht weg wart). Denen würde ich alle Rechnungen zusenden und außerdem vom Tierarzt einen Bericht ausstellen lassen, wo genau der Hund überall verletzt war. Dazu von euch ein detaillierter Ablauf der Geschehnisse.

  • In diesem Fall hier war aber gar keine Betreuung im Gange, es war ja nur ein Vorab-Besuch. Beide HH waren anwesend und damit auch in der Pflicht, ihre Hunde zu beaufsichtigen.

    Laut Eingangstext war die HH des anderen Hundes bereits wieder gegangen, als der Vorfall passierte.


    Bzgl der Haftpflicht kenne ich auch keine einzige, die für Schäden haftet, während der Hund in einer gewerblichen Betreuung ist (so steht das zumindest immer explizit in den Bedingungen). Und viele Hutas/Pensionen haben eben diese Klausel in ihren Verträgen, dass sie ebenfalls nicht haftbar gemacht werden können, wenn was passiert. Ist das dann quasi schlicht ungültig, weiß das jemand?

    Wie ich schon sagte: Huta haftet nur, wenn Verschulden bzw. Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das wird kaum machbar sein. Und davon abgesehen: was bringt es, sich auf die Haftung zu versteifen, wenn dem Hund was passiert. Ist ja kein Auto, das man einfach ersetzen kann. Konsequenzen hat eine Huta auch nicht zu befürchten. Da hilft nur, mit den Füßen abzustimmen.

  • Ich habe bei Dinas Einzug lange gesucht und keine Versicherung gefunden, die gewerbliche Betreuung einschließt. Kannst du mir eine nennen?

    Hast du gezielt nachgefragt?

    Im Grunde ist es ja so: WENN du rechtlich in der Haftung bist, dann zahlt die Versicherung auch. Wenn du rechtlich nicht in der Haftung bist, musst du auch nix zahlen.

    Die HuTa Betreiberin müsste eine Betriebshaftpflicht haben, die ggf. dann eintritt, wenn du raus bist.

    Ja, ich habe nachgefragt. Betreuung Dritter ist eingeschlossen, aber gewerbliche Betreuung ist explizit ausgeschlossen.

    Mein Wissenstand ist: Sobald ein Betreuungsvertrag besteht (entweder schriftlich oder durch konklusives Handeln) geht die Haftung auf den gewerblichen Betreuer über.


    Zitat

    In diesem Fall hier war aber gar keine Betreuung im Gange, es war ja nur ein Vorab-Besuch. Beide HH waren anwesend und damit auch in der Pflicht, ihre Hunde zu beaufsichtigen.

    Die Frau mit dem beißenden Hund war offensichtlich Kundin, also denke ich schon, dass die Haftung bei der Betreuerin liegt.


    Also haben wir unverbindlich unseren Ansprechpartner bei unserer Haftpflicht gefragt, was denn in diesem Fall das Beste wäre. Da warten wir noch auf eine Antwort.

    Wenn eure Versicherung Schadensausfall einschließt ist das eine gute Idee. Sofern die Frau nicht zahlt, gebt ihr den Vorgang offiziell an eure Versicherung. Die kümmern sich dann schon darum, dass sie ihre Kosten wieder reinkriegen. Und du hast den Ärger nicht.

  • Wer eine Tierpension betreibt braucht den §11 TSchG und muss vom Veterinäramt überprüft worden sein. Erst dann kann Gewerbe angemeldet werden. Auch das zuständige Bauamt kann ein Wort mitreden. Eine Betriebshaftpflicht ist - soweit ich informiert bin - auch vorgeschrieben. Üblicherweise haben solche Hundestagesstätte auch schriftliche Verträge mit dem Hundehalter.


    Hat die Hundetagesstätte diese Vorgaben nicht handelt sie als Privatperson und handelt sich somit eine Menge Ärger ein. Sie haftet, wenn der eigentliche Besitzer den Hund an sie abgegeben hat, könnte wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden usw.

  • Mein Wissenstand ist: Sobald ein Betreuungsvertrag besteht (entweder schriftlich oder durch konklusives Handeln) geht die Haftung auf den gewerblichen Betreuer über.

    Das hätte ich auch so erwartet.

  • Ih finde das Thema sehr interessant und es erklärt mir auch eine Situation, die mich kopfschüttelnd zurückließ.


    Bekannte von uns haben einen Akita, an sich wohl ein liebes Tier aber sehr territorial. Diese geht jetzt seit einige Wochen in eine HuTa.

    Die Bekannte erzählte mir jetzt dass es einen Vorfall gab und sie den Hund abholen mussten. Akita hätte wohl auf dem Hügel des Außengeländes gesessen und ein Hunde kam auf das Gelände. Der Akita ist (ohne Vorwarnung) auf den neuen Hund drauf und hat ihn gebissen. Aber die HuTA Besitzerin war wohl tiefenentspannt und meinte, "naja der andere Hund hat es wohl provoziert"

    Ich war ehrlich geschockt. Erstmal , dass man so einen Beißvorfall so abtut, der andere Hund wurde wohl auch verletzt und das unsere Bekannt, sowie auch die HuTa das gar nicht "so" schlimm finden..


    Aber wenn man das hier so liest schient das ja an der Tagesordnung zu sein bei Hutas und auch bis auf die Besitzer der gebissenen Hunde, das alle normal finden


    Ich wäre da sehr saue rund die andere Besitzerin würde von mir echt was zu hören bekommen sowie auch die HuTa Besitzerin.

  • Wieso die Besitzerin vom Akita? Sorry ABER der Akita wurde extra untergebracht. Wenn da wer Schuld hat dann die HUTA! Und ja mich als Besitzer würde es in diesem Fall schon ärgern, wenn man dann mich belangen wollen würde.

  • Ein Hund, der als "sehr territorial" beschrieben wird, passt halt nicht so wirklich in so eine Gruppen-Betreuung rein.

  • Ein Hund, der als "sehr territorial" beschrieben wird, passt halt nicht so wirklich in so eine Gruppen-Betreuung rein.

    Hätte aber trotzdem die HUTA für mich die Verantwortung.

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