Qualzuchten IV
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Gast41354 -
1. Mai 2022 um 21:52 -
Geschlossen
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Auf jeden Fall! Aber was macht man mit denen, die schon drin sind? Oder die „Nachzügler“? Die müssen doch auch einen Halter haben dürfen
Es gibt sicherlich Ausnahmeregelungen für Tierschutzhunde.
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Hi,
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Raus vermitteln. So wie wir es hier mit Kampfhunden machen. Die dürfen ja auch da hin vermittelt werden wo es keine Liste gibt.
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Edit. Hab was falsch gelesen. Sorry.
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Auf jeden Fall! Aber was macht man mit denen, die schon drin sind? Oder die „Nachzügler“? Die müssen doch auch einen Halter haben dürfen
Es gibt sicherlich Ausnahmeregelungen für Tierschutzhunde.
Dann kauft man halt den kranken Mops aus D und behauptet der kommt aus dem TS.
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Wobei ich da nur noch mehr Überprüfungsarbeit beim Staat sehe, der die nicht hinterher kommen… also Überprüfung jedes einzelnen Mops, ob der wirklich aus dem TS kommt
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Wobei ich da nur noch mehr Überprüfungsarbeit beim Staat sehe, der die nicht hinterher kommen… also Überprüfung jedes einzelnen Mops, ob der wirklich aus dem TS kommt
Wie willst du das den prüfen
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Wobei ich da nur noch mehr Überprüfungsarbeit beim Staat sehe, der die nicht hinterher kommen… also Überprüfung jedes einzelnen Mops, ob der wirklich aus dem TS kommt
Wie willst du das den prüfen
?Vorlage des Kaufvertrages bei Anmeldung - anders sehe ich da keine Möglichkeit
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Vorlage des Kaufvertrages bei Anmeldung - anders sehe ich da keine Möglichkeit
TS Hund würde privat gekauft ohne schriftlichen Vertrag.
Man setzt mit dem Züchter seines Vertrauens einfach nen TS Vertrag auf
.Mir fallen noch weitere Beispiele ein, wie einfach man das Aushebeln kann.
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Von privat Verkauf wäre dann ja eben keine Option mehr. Das widersprecht mMn dem Haltungsverbot. Das müsste -wenn man das so durchzieht- eben über die Orgas gehen. Und auch im Provatbereicj sollte eine Art Kauf- oder Übergabevertrag gemacht werden. Also ich würde darauf bestehen, wenn ich von privat fahren übernehme (da mag die ReNo in mir rauskommen 😂)
Das ließe sich durchaus überprüfen aber ich denke nicht, dass die Städte da hinterherkommen….
Es klingt für mich einfach nach viel unbewältigter Arbeit. Deswegen würde für mich ein Zuchtverbot mehr Sinn machen.
Aber! Wenn man das einführt, müssten parallel auch Qualzuchtmerkmale rechtlich festgehalten werden, um eben nicht nur eine einzelne Rasse zu bekämpfen, sondern auch so etwas wie zu große Augen, zu schweres Gewicht etc. zu vermeiden. Ist auch viel Arbeit, gar keine Frage. Das wäre allerdings eine einmalige Arbeit, womit man auch Außenstehende beauftragen kann.
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Könnte mir aber vorstellen, dass ein Halteverbot eben auch eine gute Signalwirkung haben kann.
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