Probleme mit (meiner) Hundehaltung
- Harald T.
- Geschlossen
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Ich verstehe auch nur Bahnhof.
Aber für den Fall eines Klinikaufenthaltes bucht man bei einer Hundepension, auch wenn das kostet.
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- Vor einem Moment
- Neu
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Hallo
Ich wollte nur meine Geschichte zu meinem Hund (Eni) vor knapp über
3 Jahre erzählen.
Sorry, daß Ich evtl. teilweise undeutlich erklärt haben sollte!
Wie gesagt,cie Geschichte mit Eni hat sich im November 2018 zugetragen. Eni war
während der ganzen Zeit bei den Tiersittern. Nur wenn die Hundesitter Termine o.ä.
hatten, war Eni so lange während dieser Zeit in meiner Wohnung.
So, Ich glaube das sollte etwas deutlicher sein!
Dann zu meinem Vermieter.
Es darf KEIN Vermieter noch einen Schlüssel zur Mietwohnung haben.
Der Vermieter darf (während meiner Abwesenheit) ungefragt die Wohnung NICHT
betreten, und/oder eine 3./fremde Person in die Wohnung lassen!
Selbst, die Polizei die Ich damals postwendend angerufen habe, spricht von Diebstahl
und Hausfriedensbruch.
Im September/Oktober 2021 hatte Ich für knapp 2 Monate Krankheits bedingt einen
Pflegehund bei mir.
Meinen jetzigen Hund Bella habe Ich jetzt genau 4 Wochen bei mir.
Mein Vermieter droht mit fristloser Kündigung, sobald wieder ein Hund da ist.
Trotz alle dem hat sich mein Vermieter bis heute nicht zu den beiden Hunden geäußert.
Laut Mietvertrag darf mir mein Vermieter den Hund nicht verbieten, geschweige fristlos
kündigen. Ich frage mich auch, wieso es bis heute nicht zur Zwangsräumung gekommen ist.
Weil Vermieter im Unrecht ist, sich an den Mietvertrag halten sollte.
Ich wollte nur meine Geschichte und den Problemen mit meinem Vermieter erzählen!
Harald
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Hallo
Ich wollte nur meine Geschichte zu meinem Hund (Eni) vor knapp über
3 Jahre erzählen.
Sorry, daß Ich evtl. teilweise undeutlich erklärt haben sollte!
Wie gesagt,cie Geschichte mit Eni hat sich im November 2018 zugetragen. Eni war
während der ganzen Zeit bei den Tiersittern. Nur wenn die Hundesitter Termine o.ä.
hatten, war Eni so lange während dieser Zeit in meiner Wohnung.
So, Ich glaube das sollte etwas deutlicher sein!
Dann zu meinem Vermieter.
Es darf KEIN Vermieter noch einen Schlüssel zur Mietwohnung haben.
Der Vermieter darf (während meiner Abwesenheit) ungefragt die Wohnung NICHT
betreten, und/oder eine 3./fremde Person in die Wohnung lassen!
Selbst, die Polizei die Ich damals postwendend angerufen habe, spricht von Diebstahl
und Hausfriedensbruch.
Im September/Oktober 2021 hatte Ich für knapp 2 Monate Krankheits bedingt einen
Pflegehund bei mir.
Meinen jetzigen Hund Bella habe Ich jetzt genau 4 Wochen bei mir.
Mein Vermieter droht mit fristloser Kündigung, sobald wieder ein Hund da ist.
Trotz alle dem hat sich mein Vermieter bis heute nicht zu den beiden Hunden geäußert.
Laut Mietvertrag darf mir mein Vermieter den Hund nicht verbieten, geschweige fristlos
kündigen. Ich frage mich auch, wieso es bis heute nicht zur Zwangsräumung gekommen ist.
Weil Vermieter im Unrecht ist, sich an den Mietvertrag halten sollte.
Ich wollte nur meine Geschichte und den Problemen mit meinem Vermieter erzählen!
Harald
Natürlich darf der Vermieter mit Begründung Tierhaltung verbieten.
Du lebst in seinem Eigentum!
Wenn der das jetzt nicht weiter verfolgt solltest du dich freuen.
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Hier ist allerdings ein Hundeforum und wir können dir mit juristischen Problemen nicht helfen. Du solltest dir einen Anwalt nehmen.
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flying-paws
Hat das Thema geschlossen. -
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