Zwei Punkte, weswegen das Ganze auch rechtlich ohneWeiteres haltbar sein dürfte:
1. Wenn ein Hund einen Schaden verursacht, kann er mit verpflichteter Registrierung von seinem Halter nicht mehr so leicht verleugnet werden. Und je nachdem, ob Farbe und Rasse auch gelistet sind, mag es bei der Wr,ittlung gegen unbekannte Halter helfen.
2. Es ist schwieriger, den Hund auszusetzen. Woran eine Kommune ein nichtunerhebliches Interesse hat, weil sie für die Unterbringung von Fundhunden zuständig ist und diese auch (zumindest teilweise) finanziert.
Ist übrigens eine der Sachen, die im „Gefährlicher Hund“ Thread öfter mal gefordert wird.