Hundeführerschein in BW ...Pflicht?

  • Ich habe vorhin gelesen, es geht um Menschen, die sich einen Hund anschaffen wollen. Das schließt für mich Bestandshunde aus.

  • Wenn es nach dem Niedersächsischen Modell geht bestimmt. Hier müssen das Hundehalter machen, die Ersthundehalter sind, oder 10 Jahre oder mehr keinen Hund mehr hatten. Also wenn man schon Hunde hat und sich noch einen anschafft, dann ist es nicht nötig.

  • Ich bin mit gemischten Gefühlen gespannt, was letztlich beschlossen wird.


    Mit einem meiner 2 habe ich den Hundeführerschein, damals aus eigenem Interesse gemacht. Es war unser letzes "gemeinsames Projekt" so zusagen, bevor ich ihm altersbedingt nicht mehr so viel zumuten wollte. Er/wir haben es problemlos geschafft, aber der 2. Hund würde es vermutlich selbst nach 2 Jahren nicht sicher schaffen. Ein Teil der Prüfung war beispielsweise, den Hund abgeleint führen zu müssen (bestimmte Strecke mit diversen Aufgaben). Ein anderer Teil war, den abgeleinten Hund in einer Gruppe mit anderen abgeleinten Hunden frei laufen zu lassen.

    Mein großer ist nur weder ableinbar (starker Jagdtrieb, Hase, Vogel, etc.) sowie teilweise auch nicht gut sozialisiert. Er wurde aber erst mit 10 Jahren übernommen, kannte vieles nicht (Hundekontakte, Umgebungsreize, etc.) und auch wenn sich vieles besserte, gibt es bei ihm auch Verhaltensweisen, die bisher einfach geblieben sind.

    Wenn "Hundeführerschein" heißen würde, dass es nur darum geht ob man den Hund im Alltag händeln, einschätzen, etc. kann, okay. Aber spezielle Übungen wie bei dem gemachten Hundeführerschein, mit Ableinen und in ein Kaufhaus gehen, etc. Da würde ich den Hund mehr unnötig stressen. Zumal das bei uns, auch wegen dem Hund, nie Alltagssituationen sind.


    Warum ich hier aber fragen wollte ist, ob jemand weiß wie das für Pflegestellen aussehen würde. Wenn meine 2 nicht mehr sind, werde ich für einen Tierschutzhof eine Pflegestelle machen. Und ich würde es zwiespältig finden, wenn man dann für jeden neuen Pflegehund wieder den nächsten Hundeführerschein ablegen müsste.

  • So weit ich das gelesen habe, steht nur fest, dass was kommen soll.

    Was genau und wie, ist wohl noch nicht beschlossen.

    Charlie hätte da auch so seine Probleme, gerade bei dem, was du geschildert hast. Er war noch nie in einem Kaufhaus, außer mal kurz in einer Buchhandlung oder Bank. Es ist für uns nicht notwendig und somit sehe ich keinen Sinn darin, es zu üben.

    Wir warten jetzt einfach mal ab.


    Grüßle Silke mit Charlie

  • Ich denke zum Hundeführerschein muss auch gehören, einschätzen zu können, ob man seinen Hund eben an der Leine lässt aus welchen Gründen auch immer. Alles andere wäre in meinen Augen fahrlässig.

  • Wie schon oben geschrieben ist das in Niedersachsen genauso der Fall. Von Kaufhausbesuchen und Gruppenversuchen mit anderen Hunden hab ich hier noch nie gehört. Ich wurde gefragt, ob ich meinen Hund ableinen möchte an einer bestimmten Stelle, ich habe gesagt ich möchte das lieber nicht, das war auch ok. Ich musste ihn einmal Sitz machen lassen und abrufen, allerdings waren das so fünf Meter Abstand zwischen uns, also nicht der Rede wert.

    Macht ja auch keinen Sinn, man soll den Schein im ersten Jahr mit dem Hund machen, hat man einen Welpen und macht nach einem halben Jahr den Sachkundenachweis, ist der Hund natürlich noch gar nicht so erzogen oder abrufbar wie man das von einem erwachsene Hund vielleicht erwartet.

    Hier muss man den Führerschein auch nur einmal machen und völlig unabhängig vom Hund, also eher wie den Führerschein beim Autofahren.

  • Ich denke zum Hundeführerschein muss auch gehören, einschätzen zu können, ob man seinen Hund eben an der Leine lässt aus welchen Gründen auch immer. Alles andere wäre in meinen Augen fahrlässig.

    Wäre wünschenswert. Aber auch dann wird es schwierig für uns, sollten zB der aktuelle BHV oder BVZ Hundeführerschein 1:1 übernommen werden. Ich denke nicht dass mein Hund jemals entspannt durch die Innenstadt spazieren wird. Muss sie bei mir aber auch nicht. Wir üben so Dinge zwar, aber nur soweit wie wir beide damit klar kommen. Genauso wird es wohl noch eine Weile dauern bis Wildsichtungen geräuschlos von statten gehen. Wir haben sehr gute Tage, da geht fast alles, es gibt aber auch die schlechten Tage, da wird nicht viel gemacht weil es dann eh schief gehen würde. Eine Prüfung an einem solchen Tag wäre nicht machbar. Betrifft uns jetzt zwar nicht, aber die Prüfung der Sozialverträglichkeit und Untersuchung durch eine fremde Person wird bestimmt auch für einige Teams schwierig. Aber ob dann alle nicht-unauffälligen Hunde eingezogen werden sollen? :ka: Kann ich mir nicht vorstellen. Daher mache ich weiter wie bisher, warte mal ab und hoffe ein bischen dass das vernünftig umgesetzt wird. Bisher gibt es ja meines Wissens noch keinen klaren Plan ab wann und in welcher Form der Hundeführerschein eingeführt werden soll.

  • In Niedersachsen ist die Sachkundeprüfung auch eher ein Test für den Menschen.

    Der Sinn besteht darin, zu überprüfen, ob dieser Prüfling als Hundehalter geeignet ist


    Bei der praktischen Prüfung ist es dann egal, mit welchem Hund du da aufschlägst.

    Das kann auch der auf's Wort gehorchende Nachbarshund sein.


    Es wird ja nicht der Hund sondern der Mensch geprüft.

  • Das Wort Hundeführerschein ist kein festgelegter Begriff. Es gibt Dutzende von Hundeführerscheinen, und damit sind völlig unterschiedliche Dinge gemeint. Hundeschulen und deren Verbände bieten HFS an, Länder oder Städte verlangen verschiedene Versionen. Das Spektrum reicht von anspruchsvollen Gehorsamsprüfungen bis zum Nachweis, daß eine Person einen (nicht unbedingt ihren eigenen!) Hund im Alltagsgeschehen verantwortungsbewußt führen kann.


    Hier in Niedersachsen ist der offizielle Pflicht-HFS so, wie Der Malteser es beschreibt: Du als Hundehalter sollst nachweisen, daß du einen Hund so führen kannst, daß er niemanden belästigt oder gar schadet. Dazu gehört auch, daß du das Ableinen verweigerst, wenn du der Meinung bist, daß dein Hund dann nicht unter Kontrolle bleibt. Falls dein eigener Hund ängstlich oder sonstwie problematisch ist, mußt du ihn auch gar nicht in der Prüfung führen, sondern kannst die Prüfung mit einem anderen Hund ablegen. Es geht nämlich nur um dein Verhalten und nicht um Gehorsamsleistungen des Hundes.


    Was in BW auf dich zukommt, kann man noch gar nicht voraussagen. Ich gehe aber sicher davon aus, daß niemand daran interessiert ist, verantwortungsvollen Menschen ihre verhaltensauffälligen oder ängstlichen Hunde wegzunehmen. Es ist ja längst nicht jeder Hund in der Lage, eine Gehorsamsprüfung zu bestehen, so wie sie von Hundeschulen oder Hundesportvereinen angeboten wird. Verantwortungsvolle Hundehaltung zeigt sich eben auch darin, bestimmte Situationen zu vermeiden oder angemessen zu managen.


    Dagmar& Cara

  • In Niedersachsen gibt es blöderweise etliche abnehmende Stellen, die eine komplette Wesens- und Gehorsamsprüfung verlangen, um die Sachkunde zu erteilen. Man muss u.U. lange suchen, um jemanden zu finden, der im Sinn der Verordnung überprüft. Das ist ein echtes Manko.

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