Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • War da nicht mal was, dass man auch Probleme kriegen kann, wenn man jemanden befördert, der stockbesoffen ist? :denker:

    Ich glaube, der Betrunkene muss hinten sitzen.



    Auch darf man das Auto nicht starten, um sich darin zu wärmen, selbst wenn man auf der Beifahrerseite sitzt. Die Inbetriebnahme des Fahrzeug darf nicht durch den Betrunkenen stattfinden.

  • War da nicht mal was, dass man auch Probleme kriegen kann, wenn man jemanden befördert, der stockbesoffen ist? :denker:

    Letzten Sommer ein Urteil, dass Fluggesellschaften keine Betrunkenen befördern müssen.


    Ansonsten mal ohne Ahnung zusammengesponnen, ist man dann überhaupt noch Geschäftsfähig und kann einen Beförderungsvertrag abschließen?

  • War da nicht mal was, dass man auch Probleme kriegen kann, wenn man jemanden befördert, der stockbesoffen ist? :denker:

    Letzten Sommer ein Urteil, dass Fluggesellschaften keine Betrunkenen befördern müssen.


    Ansonsten mal ohne Ahnung zusammengesponnen, ist man dann überhaupt noch Geschäftsfähig und kann einen Beförderungsvertrag abschließen?

    Betrunkene sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen.

  • Aber was mach ich dann wenn ich betrunken heim will? Jetzt mal ernsthaft...

    Laufen.

    Ein Bekannter hat sich vor Jahren am Rosenmontag kostümiert auf sein Rad gesetzt und wollte von einer Feier nach Hause fahren.

    Die Polizei hat ihn eingesammelt, seine Frau angerufen und ihr mitgeteilt, dass ein betrunkenes Schaf auf der Wache sitzt und darauf wartet, abgeholt zu werden. Der Führerschein war anschließend erst einmal weg. :pfeif:

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