Bekommen Hunde in Fehlfarben Papiere?

  • Fynn hat eine zuchtausschließende Zahnfehlstellung und Papiere ohne Vermerk, da sich die Fehlstellung mit dem Zahnwechsel hätte theoretisch noch verwachsen können. Er wäre halt bei der Zuchttauglichkeitsprüfung raus.

  • Mir war es recht. Der Welpe war eine Zugabe zum Kauf des nackten Bruders und bezahlt wurden nur die wirklichen Selbstkosten.

    Ja, gottseidank ist die behaarte Variante seit 2013 international anerkannt beim Peruaner, seit 2008 in einigen Ländern zuvor national. Aber da ist dein Moritz wirklich "zu alt" dafür.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Papiere nicht ausgehändigt wurden. Weil der behaarte Bruder das Äquivalent zum "Pet" im AKC darstellte?

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Papiere nicht ausgehändigt wurden. Weil der behaarte Bruder das Äquivalent zum "Pet" im AKC darstellte?

    Nein, das kann nicht sein. Die Papiere gehören immer zum Hund.

    Allerdings bleiben die Papiere (egal, ob zuchttauglich oder nicht) im Eigentum des Zuchtvereins und müssen eigentlich bei Tod des Hundes zurückgegeben werden (wird aber mWn nicht kontrolliert).

  • Bei allen 4 Pudelvereinen unter dem VDH gibt es immer Papiere dazu. Da steht sowas eigentlich auch nicht drin. Die Papiere sind der Abstammungsnachweis.

    Jeder Wurf wird von einem Zuchtwart abgenommen und in einem Wurfabnahmeprotokoll vermerkt. Teilweise bekommt jeder Welpe einzeln so ein eigenes Protokoll, das hängt vom Klub ab. Du kannst den Züchter bitten, dir dieses Protokoll mitzugeben, wenn dir das wichtig ist. Pflicht ist es nicht, ich lege es in die Mappe dazu...


    Fehlfarbe ist dort alles, was nicht einfarbig oder schwarz-loh oder schwarz-weiß gescheckt ist. Weiße Flecken zb kommen sehr oft vor bei jeder Pudelfarbe.

    In der Regel werden solche "Fehler" auch im Kaufvertrag festgehalten, ebenso wie gesundheitliche Fehler (zB Nabelbrüche, noch nicht durchgebrochene Zähne, Knickruten etc).

    Solche "Farbfehler" sind gesundheitlich völlig schnurz, ganz im Gegenteil sind sie oft besonders beliebt weil einzigartig.

    Man kann auch sonst alles mit dem Hund machen. Ob er sich zur Zucht eignet, entscheidet die Zuchtzulassungsprüfung bei einer Ausstellung. Da muss er natürlich sämtliche Standardvorgaben erfüllen.


    Eigentlich ist aber auch dein Züchter dafür da dir diese Fragen zu beantworten und dich aufzuklären...

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Papiere nicht ausgehändigt wurden. Weil der behaarte Bruder das Äquivalent zum "Pet" im AKC darstellte?

    Nein, das kann nicht sein. Die Papiere gehören immer zum Hund.

    Allerdings bleiben die Papiere (egal, ob zuchttauglich oder nicht) im Eigentum des Zuchtvereins und müssen eigentlich bei Tod des Hundes zurückgegeben werden (wird aber mWn nicht kontrolliert).

    Dieses Pet-Zeug gibts unter dem VDH doch gar nicht, oder?

    Und bei uns in DE laeuft es doch auch anders mit den Papieren. Beim AKC werden die mWn fuer jeden Hund einzeln beantragt, wenn der Kaeufer/Zuechter es denn will :???:

  • Nein, das kann nicht sein. Die Papiere gehören immer zum Hund.

    Allerdings bleiben die Papiere (egal, ob zuchttauglich oder nicht) im Eigentum des Zuchtvereins und müssen eigentlich bei Tod des Hundes zurückgegeben werden (wird aber mWn nicht kontrolliert).

    Dieses Pet-Zeug gibts unter dem VDH doch gar nicht, oder?

    Und bei uns in DE laeuft es doch auch anders mit den Papieren. Beim AKC werden die mWn fuer jeden Hund einzeln beantragt, wenn der Kaeufer/Zuechter es denn will :???:

    Das meinte ich nicht. ich könnte mir denken, daß die Züchterin die Papiere nicht weitergegeben hat (obwohl die Papiere zum Hund gehören). Das wird ja auch von manchen Tierheimen so praktiziert. Der VDH bzw. RZV hätte damit nichts zu tun.

  • Quarus Das wäre ein Bruch der Zuchtordnung. In diesem Fall sollte man sich an die Hauptgeschäftsstelle des betreuenden Pudelvereins wenden und die machen dann Druck auf den Züchter. Soll schon mal vorgekommen sein, ist aber ewig her. Aktuell wäre mir da nichts bekannt, wieso auch. Die AT bezahlt der Züchter ja so oder so trotzdem mit. Es gibt keinen Grund die zu behalten.

    Im größten Zweifel lässt man eine neue AT ausstellen und die, die nicht weitergegeben wurde, verliert ihre Gültigkeit. So, wie man es auch macht, wenn man die AT des Hundes verliert.

  • Alles richtig, aber der behaarte Bruder des Nacki HAT keine Papiere mitgekriegt. Und ich will der Züchterin nicht unterstellen, den Welpen nicht zur Zuchtbuchstelle gemeldet zu haben und dem RZV nicht unterstellen, trotz einheitlicher Regelung im VDH fehlfarbigen oder fehlfelligen Welpen den Abstammungsnachweis zu verweigern. Raus kriegte man das sicher in der Ahnentafel des nackten Bruders, ob der Fellbruder als Geschwister aufgeführt ist. Aber nach 4 Jahren ist das sicher nur Theorie...

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