Filmen ist rechtlich aber nicht erlaubt. Erst recht nicht außerhalb des eigenen Grundstückes und dann noch eine Person, die ihr Recht am Bild und weitere Rechte nicht freigegeben hat. Das hat dann noch weitere Folgen...
Natürlich ist filmen an sich erlaubt (ansonsten dürfte ja nie irgendjemand in seinem Urlaub filmen, wenn andere Menschen zugegen sind). Nur das veröffentlichen im Internet und co ist halt rechtlich nicht so pralle.
Es kommt auch darauf an wo man filmt, wen man filmt usw.
Ich habe beim Fernsehen gearbeitet und durfte nicht jeden Menschen einfach stalken. Das würde ich sofort der Polizei melden, wenn mich jemand auf meinem Grundstück filmt. Das verletzt meine Privatsphäre und meine Persönlichkeitsrechte und einiges mehr.
Paragraf 201a Absatz 1 ff StGB
Zufällig auftretende Menschen zählen dann als Beiwerk oder Gruppenaufnahme... Aber hier in dem Fall laufen ja keine Touristen durchs Bild...