Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16

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    Ah Danke!

    Das klingt ja eh wirklich okay!

    Ich kann mir halt einfach 0 darunter vorstellen wie sowas abläuft aber das klingt net so tragisch für den Hund :)

    Konnte ich mir damals auch nicht, Qessy ist auch mein erster „Flughund“ xD

    Mein Freund hatte davor schon mal eine Hündin von der selben Züchterin aus Amerika.

    Und beide Mädels waren ganz normal als sie ankamen.

    Waren offen, fröhlich, neugierig, wild... es gab und gibt nie Probleme mit Zwinger oder Box.

    Also keinerlei „Nachwehen“ oder so vom Flug

  • Gibt es irgendein Dokument das ohne Notar gültig ist und festlegt das man Auskunft durch den Arzt im Falle einer Erkrankung des Partners bekommt? Sprich, man darf ihn sehen etc. (sind nicht verheiratet)

  • Wirklich interessant Danke :)

    Ich hab mir die Würmchen so verloren vorgestellt da auf der Reise

  • Gibt es irgendein Dokument das ohne Notar gültig ist und festlegt das man Auskunft durch den Arzt im Falle einer Erkrankung des Partners bekommt? Sprich, man darf ihn sehen etc. (sind nicht verheiratet)

    Ja. Am Sichersten bist Du mit einer General- und Vorsorgevollmacht, die kann auch nicht notariell erteilt werden und muss in aller Regel akzeptiert werden. Da gibts ganz gute Vordrucke zum Ankreuzen, zum Beispiel von Stiftung Warentest oder vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

    Wenn Du persönlichere Fragen dazu hast, kannst Du mir gerne ne PN schicken.

  • Gibt es irgendein Dokument das ohne Notar gültig ist und festlegt das man Auskunft durch den Arzt im Falle einer Erkrankung des Partners bekommt? Sprich, man darf ihn sehen etc. (sind nicht verheiratet)

    Soweit ich weiß reicht ein Schreiben vom Partner mit Unterschrift. Jedenfalls hab ich so eine Schweigepflichtentbindung meines Freundes immer bei mir und er eine von mir, falls mal was ist hoff ich einfach, dass es stimmt, dass das gilt. :tropf:

  • Gibt es irgendein Dokument das ohne Notar gültig ist und festlegt das man Auskunft durch den Arzt im Falle einer Erkrankung des Partners bekommt? Sprich, man darf ihn sehen etc. (sind nicht verheiratet)

    Eine ganz simple Patientenverfügung.

    Es macht Sinn, sie vom Hausarzt unterschreiben und stempeln zu lassen und dort in Kopie zu hinterlegen.

    Du kannst sie auch beim Gesundheitsamt beglaubigen lassen.

    Sinnvoll ist es, einen entsprechenden Hinweis z.B. in Form eines Notfallausweises mitzuführen. Am besten gut sichtbar in der Geldbörse oder im Smartphone hinterlegt (dort schauen die Ärzte in der Notaufnahme mit Glück nach).

    Vorlagen findest Du hier: https://www.bundesaerztekammer.de/service/muster-formulare/

    und hier eine Erweiterung für eine COVID-19-Infektion: https://www.malteser.de/fileadmin/File…eschreibbar.pdf

  • Am Sichersten bist Du mit einer General- und Vorsorgevollmacht, die kann auch nicht notariell erteilt werden und muss in aller Regel akzeptiert werden.

    Mit einer Ausnahme- auch wenn hier nicht danach gefragt wurde: Banken akzeptieren regelmäßig nur notariell beglaubigte Vollmachten.

  • Am Sichersten bist Du mit einer General- und Vorsorgevollmacht, die kann auch nicht notariell erteilt werden und muss in aller Regel akzeptiert werden.

    Mit einer Ausnahme- auch wenn hier nicht danach gefragt wurde: Banken akzeptieren regelmäßig nur notariell beglaubigte Vollmachten.

    Ähm. Nö, nicht mehr. Ich arbeite bei einer Bank - und zwar genau in dieser Sparte :smile:

    Es gibt Geschäftsvorfälle rund um Immobilienverwaltung (Änderungen Grundbuch), die die notariellen Generalvollmacht erfordern, entsprechend kann das Auswirkungen auf Baufinanzierungskonten haben.

    Aber eine pauschale Ablehnung einer nicht notariellen Vorsorgevollmacht im Vorsorgefall kann dazu führen, dass Banken für Folgeschäden und -kosten haftbar gemacht werden können. Dazu gabs schon einschlägige Rechtssprechung.

    Unabhängig davon kann man eine Vorsorgevollmacht auch nur für persönliche Belange (Gesundheitsfürsorge) erstellen, ohne die Vermögenssorge zu regeln. Zusätzlich dazu natürlich die Patientenverfügung, aber die sollte eh jeder haben.

  • Hi,

    ich glaube Souldog hat eine ganz andere Frage gestellt. Wenn der Patient dem Arzt sagt welche Person er über den Zustand des Patienten informieren darf, und dies dann eben der Partner ist, dann bekommt der Partner Auskunft. Man kann das schriftlich machen, sollte man vielleicht auch, aber wenn ich Ärzte länger kenne reicht es auch wenn ich die Ärzte von der Schweigepflicht meiner Frau gegenüber entbinde, und zwar einfach nur mündlich.

    LG

    Mikkki

  • Zwecks Geschirr : Von Hunter gibt es auch Geschirre mit Frontring. Ich würde mir aber lieber das Dog Copenhagen und das Ruffwear anschauen.

    Ansonsten :

    Der Ring vorne am AnnyX ist ausdrücklich NICHT dazu gedacht einen Karabiner einzuhaken. Dafür ist dieser Ring nicht ausgelegt.

    Und wenn man es nutzt, dann wie angesprochen mit einer Leine die am Rücken und vorne eingeklinkt ist.

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