Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16

  • Hi,

    ich glaube Souldog hat eine ganz andere Frage gestellt. Wenn der Patient dem Arzt sagt welche Person er über den Zustand des Patienten informieren darf, und dies dann eben der Partner ist, dann bekommt der Partner Auskunft. Man kann das schriftlich machen, sollte man vielleicht auch, aber wenn ich Ärzte länger kenne reicht es auch wenn ich die Ärzte von der Schweigepflicht meiner Frau gegenüber entbinde, und zwar einfach nur mündlich.

    LG

    Mikkki

    Ja, das ist prinzipiell völlig richtig :smile:, weder eine Entbindung von der Verpflichtung zur Einhaltung des Patientengeheimnisses noch eine Vollmacht haben ein Formerfordernis.

    Nur aus meiner Erfahrung heraus - sowohl beruflich wie auch privat - gibt es bei den handgestrickten Sachen Fallstricke, die man mangels Kenntnisse im Vorfeld nicht bedenkt und die für Zeitverzögerungen und Unklarheiten sorgen können, die man gerade im Akutfall überhaupt nicht gebrauchen kann. Ärzte und Klinikpersonal übrigens auch nicht, die haben auch andere Sorgen, als individuelle Vollmachten zu entziffern und zu bewerten.

    Daher ist meine Empfehlung ein entsprechender Vordruck (die kosten nicht die Welt), mit dem man ganz genau und fein regeln kann, was der andere darf und was nicht. Das ist standardisiert, nach gültigem Recht und geprüft aufgebaut, so dass man wenig falsch machen kann. Und man setzt sich praktischerweise auch gleich mit einigen Fragen auseinander, denen man sonst gerne aus dem Weg geht :smile:

  • Ähm. Nö, nicht mehr. Ich arbeite bei einer Bank - und zwar genau in dieser Sparte

    Ich arbeite auch in dieser Sparte und weiß daher leider, dass es an genau dieser Stelle regelmäßig Probleme gibt. Aber gut zu hören, dass das nicht überall der Fall ist.

  • Ähm. Nö, nicht mehr. Ich arbeite bei einer Bank - und zwar genau in dieser Sparte

    Ich arbeite auch in dieser Sparte und weiß daher leider, dass es an genau dieser Stelle regelmäßig Probleme gibt. Aber gut zu hören, dass das nicht überall der Fall ist.

    Hmh. Ist hier zwar OT, da nicht die Frage, aber vielleicht trotzdem interessant: Ich kenne weder aus meiner beruflichen Praxis noch aus der Vertretung meiner Eltern keine Bank mehr, die das rundheraus ablehnt :ka: Dass erst einmal eine Kundenvollmacht angeboten wird, wenn der Kontoinhaber selbst noch handeln kann: Ja (ist auch sinnvoll).

    Probleme kenne ich auch, und zwar zuhauf. Die liegen aber meistens in der Vollmacht selbst. Auch sehr kluge Menschen schaffen es mitunter, eine Vollmacht aufzusetzen, die nie Gültigkeit erlangen kann - siehe meine Antwort oben. Ein weiterer akzeptabler Grund kann sein, dass begründete Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig war. Oder Zweifel daran bestehen, dass er wirklich verstanden hat, was er da unterzeichnet hat, oder dass er aus freiem Willen gehandelt hat.

    Falls Du in Deiner Praxis wirklich mal auf eine Bank stoßen solltest, die sich aus Prinzip querstellt: Da reicht oft schon ein Beschwerdebrief mit Verweis auf die einschlägige Rechtssprechung. Oder ein Schreiben ans Betreuungsgericht mit der Bitte, die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht zu bestätigen.

    Und im Vorfeld bei der eigenen Bank nachfragen ist natürlich ratsam :smile:

  • Falls Du in Deiner Praxis wirklich mal auf eine Bank stoßen solltest, die sich aus Prinzip querstellt:

    Danke, lieb von Dir. :smile:

    Hier geht es ja primär darum, wie ein Angehöriger sich absichert. Und da bezweifle ich, dass ein Mensch in so einer Ausnahmesituation Zeit und Nerven hat, sich auseinanderzusetzen, um Notwendiges zu regeln.

    Natürlich gibt es viele Hebel. Aber die benötigen oft Umwege und Zeit, die man als Angehöriger nicht immer hat. Deshalb würde ich den beschriebenen Weg und auf Nummer sicher gehen.

  • @Juno2013

    Bzw. Alle, die das Thema interessiert

    Hier gings ja nur um das Thema Gesundheitsfürsorge und Patientenverfügung. Das braucht nicht notariell geregelt werden, aber ich würde aus eigener Erfahrung ganz dringlich zu einem der genannten Vordrucke raten. Und sich dann eben nicht nur die von Dir erwähnte Patientenverfügung, sondern auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten vorzunehmen. Gerade als Lebenspartner (oder wie auch immer man das heute nennt), dessen Wort im Zweifel oder bei Streit nicht gilt.

    Notariell würde ich es unbedingt dann regeln lassen, wenn bereits absehbar ist, dass der Krankheitsverlauf spätere Zweifel an der Geschäftsfähigkeit aufkommen lässt :( :. Denn der Notar kann die Geschäftsfähigkeit bestätigen. Oder wenn man intensivere (z. B. bei Sprachbarrieren) oder rechtliche Beratung braucht.

    Für den Notfall sollte der Bevollmächtigte bei einer notariellen Vollmacht aber unbedingt die korrekte Ausfertigung haben.

  • Gibt es irgendein Dokument das ohne Notar gültig ist und festlegt das man Auskunft durch den Arzt im Falle einer Erkrankung des Partners bekommt? Sprich, man darf ihn sehen etc. (sind nicht verheiratet)

    Das Dokument nennt sich Patientenverfügung und kann kostenlos über die Seite vom Bundesministerium heruntergeladen werden.

    Wichtig: jeder Partner bekommt ein Exemplar, eines für den Hausarzt und eins kann man beim Amtsgericht hinterlegen.

  • Was Kostet bei eurem TA die Untersuchung einer Sammelkotprobe auf Parasiten (per Flotation)?

    Eigentlich wollt ich die Probe zur Vetmed bringen, weil es dort nur 20€ kostet, aber die teilen mir den Befund nicht mit sondern leiten ihn ausschließlich an den Tierarzt weiter. Der Tierarzt ist aber in den Weihnachsferien auf Urlaub, dh ich erfahre das Ergebnis dann erst in 14-17 Tagen. :tropf:

    Ich bilde mir allerdings ein, dass wir für die Kotuntersuchung direkt beim TA mal 60€ bezahlt haben, das sehe ich irgendwie auch absolut nicht ein wenn es über die Vetmed nur 20€ kostet. Kann das mit den 60€ hinkommen oder verlangen eure TAs auch nur um die 20€ herum?

    Mit kommen 60€ zu teuer vor, aber ich bin mir annähernd sicher, dass die 60€ nur für die Kotprobe und nicht inkl Entwurmungstabletten waren. Ich meine nämlich ich hab über 90€ bezahlt, davon 36€ für die Tabletten. Das kommt dann als Gesamtsumme (60+36=96) wieder gut mit den 60€ für die Kotuntersuchung hin. :denker::???:


    (Ich hab nämlich so gar keine Lust sämtliche Tierkliniken durchzutelefonieren was die für die Flotation verlangen bzw die Tierkliniken zu fragen ob ich die bei der Vetmed als „zuweisender Tierarzt“ angeben darf. :roll: )

    Oh, und wenn zufällig jemand in Wien einen Anbieter kennt, der +/- 20€ verlangt und mir das Ergebnis direkt schickt, bitte sehr gerne eine PN schicken, ich wäre extrem dankbar. :party:

  • Ich hab hier in etwa das gleiche Problem.

    ich hab einen Jahresvorrat an bereits bezahlten Vetevo Wurmtests inkl. Giardien zuhause.

    Jetzt haben wir Verdacht auf Giardien. Wegen den Feiertagen kann ich es aber die nächsten 2 Wochen nicht nach Deutschland senden und muss um 57 Euro einen Giardien Schnelltest beim örtlichen Tierarzt zahlen.:omg:

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