Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16

  • Bei dem Beispiel der Verbraucherzentralle werden die 14 Tage auch erst ab dem Folgetag gezählt. In ihrem Beispiel kommt es am 12.12. an und man könnte bis inkl 26.12 den Vertrag widerrufen (wenn der 26. kein Feiertag wäre).


    Das ist (in 2020) auch von Samstag bis Samstag (nicht nicht Samstag bis Freitag), dh auch die zählen erst den Folgetag als ersten Tag.



    Quasi ausnahmslos alles bestätigt dass man erst ab dem Folgetag zu zählen beginnt, aber der Verkäufer beharrt darauf dass dem nicht so ist.

  • Du nimmst den Tag des Empfangs plus 14 Tage, also volle Tage. Mit den Fingern gezählt funktioniert es. Der erste Tag ist quasi am 13.12 um damit kommst du auf am 26. als finaler Tag.

  • Wie äußern sich Erkältungssymptome beim Hund? Ich hatte noch nie einen erkälteten Hund...:fear:

    Rocko frisst gut, tobt und spielt. Allerdings macht er seit 2-3 Tagen manchmal beim Laufen so komische ganz leise Ausatemgeräusche durch den Mund, dann ist wieder alles normal.

    Gerade komme ich mit ihm aus der Mittagspause, da dachte ich er muss brechen, hat er aber nicht.


    Gehe natürlich zum Tierarzt falls es so bleibt!


  • Ja, so sehe ich es auch. Der Onlineshop besteht aber darauf, dass man den 12.12. auch mitzählt und somit die Frist bereits am 25.12. abläuft. Für diese Zählweise finde ich nicht wirklich Belege, dennoch besteht der Shop darauf dass die Frist bereits am 25.12. abläuft.



    Es wird wohl darauf hinauslaufen dass ich den Artikel behalten muss. Selbst wenn ich im Recht bin und den Artikel zurückschicken dürfte werden mir sonst aufgrund der Vorgeschichte ggf ungerechtfertigte Unterstellungen gemacht. Wenn (fälschlicherweise) behauptet wird dass ich einen defekten Artikel zurücksende habe ich weder Artikel noch das Geld. =\

  • Ja, so sehe ich es auch. Der Onlineshop besteht aber darauf, dass man den 12.12. auch mitzählt und somit die Frist bereits am 25.12. abläuft. Für diese Zählweise finde ich nicht wirklich Belege, dennoch besteht der Shop darauf dass die Frist bereits am 25.12. abläuft.

    Fristbeginn ist stets der Anfang (0:00 Uhr) des Folgetages. Eine nach Tagen bemessene Ereignisfrist endet gemäß § 188 I BGB mit Ablauf des letzten Tages der Frist. Wenn die Ereignisfrist nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessen ist, ist das Fristende nach § 188 II Alt.


    Quelle 4. Abschnitt des BGB ab §§ 186 ff.

    bzw BGB §188

  • Ich würde eine entsprechende Bewertung dann abgeben z.B. bei Google.

  • Onlinehändler müssen laut Verbraucherstreitbeilegungsgesetz darüber informieren, ob sie eine Möglichkeit zur Streitschlichtung anbieten und wenn ja, welche das ist. Müsste im Impressum stehen. Ggf. lohnt es sich aber schon, mal höflich da nachzufragen.


    Ansonsten ist bei Fragen zum Widerrufsrecht die Verbraucherzentrale ein guter Ansprechpartner. Und die Wettbewerbszentrale könnte sich, sollte es sich um einen deutschen Vertragspartner handeln, ggf. auch dafür interessieren, weils wettbewerbswidriges Verhalten ist. Letzteres wäre aber nur eine Möglichkeit zur Sanktion, wenn sich der Händler da echt krass verhält, beim Durchsetzen Deiner Rechte können die Dir nicht helfen.

  • War es ein Tierbedarf-Shop?

    Nur aus Interesse (bitte keinen Namen nennen, nicht, dass das Probleme gibt) - ich habe da nämlich auch bei einem Shop ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht - obwohl ich sogar einen anderen Artikel als Ersatz gekauft hätte... nur der zu kleine Mantel half mir leider nicht...


    Ich war darüber auch ziemlich sauer...



  • Ja, und es ging sogar auch um einen Hundemantel. Dass die insbesondere Hundemäntel nur ungerne zurücknehmen kann ich ja sogar gut verstehen. Ich will gar nicht wissen wie viele doofe Kunden schon total vollgehaarte Mäntel zurückgeschickt haben.

    Mein Shop beginnt mit Pf.... und hat (zumindest in der Handyversion) ein pink-dunkelgraues Design.

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