Puppy Impfung mit 5/6 Wochen

  • Wie oft titerst du denn beim Welpen? Müsste ja öfters sein, um den richtigen Zeitpunkt zu erwischen....

    Ich titere 1x.


  • Das macht aber auch der Züchter und nicht @pinkelpinscher .

    Das haben wir noch nicht geklärt. Wenn alles glatt läuft, wird Welpe mit 8+2 Wochen importiert. Rein auf den Transport bezogen würden, aus meinem Verständnis raus die 2 erfolgten Impfungen reichen. Darf ja ohne Tollwutimpfung und ohne 12 Wochen +21 Tage Regelung einreisen.

    Allerdings muss ich dann die Grundimmunisierung zum richtigen Zeitpunkt fortsetzen. Und da war ich erstmal sehr verwirrt.

    Äh ne. ShPPi muss eigentlich immer gemacht werden zur Wurfabnahme... Es sei denn, die Zuchtordnung ist da ganz anders, aber eigentlich ist diese Regelung ziemlich überall gleich... Das hat auch nix mit Tollwut zu tun.

    Sonst Einreise nach Österreich auch mit tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung vor der 15. Woche möglich.

  • Das geht in DE aber nur bedingt. Die Welpen muessen zur Wurfabnahme geimpft sein und die WA ist eben bei vielen Rassen mit 8 Wochen (und danach die Abgabe).

    Geimpft ist ja auch der Hund mit Puppy-Impfung. Und nicht jedes Land hat dieselbe ZO wie D, dieselben Vorschriften zur Wurfabnahme. Ich nehme an, dass da, wo die Puppyimpfung verbreitet ist, halt auch das Impfschema angepasst wurde, so dass die Welpen nicht 2x direkt hintereinander mit einer Impfung belastet werden müssen - das wäre ja auch sinnlos.


    Hier geht es um einen Welpen aus einem Land, wo die Abgabe mit Puppyimpfung erlaubt ist, wie in den Niederlanden auch. Und wie man danach optimal verfährt. Optimal bzgl. Impfschutz, aber auch bzgl. unnötiger Belastung des Welpen.

  • Äh ne. ShPPi muss eigentlich immer gemacht werden zur Wurfabnahme... Es sei denn, die Zuchtordnung ist da ganz anders, aber eigentlich ist diese Regelung ziemlich überall gleich... Das hat auch nix mit Tollwut zu tun.

    Hiermal die entsprechende Passage des Zuchtreglements der SKG:

    Zitat

    3.4.7 Welpenabgabe/Abgabealter

    Das Abgabealter der Welpen richtet sich nach den Vorgaben der Tierschutz-verordnung. Die Welpen müssen nach massgebenden veterinärmedizinischen Vorschriften entwurmt und geimpft sein. Sie müssen ebenfalls gemäss den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet und registriert sein.

    Quelle: https://www.skg.ch/reglemente-informationen-formulare


    Die massgebenden Vorschriften gibt es nicht, bloss Empfehlungen. Viele Rasseclubs formulieren dies deshalb in ihrer ZO aus, aber sie müssen es nicht.

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