in einer Notsituation befand. Eine 20jährige junge Frau hatte sich den Welpen gekauft, um nach einer Woche einzusehen, dass sie ihn mit Vollzeitjob und privaten Problemen nicht artgerecht halten kann. Die Woche bei ihr war wohl ein Schock für Welpe und Frau. Sie suchte nun verzweifelt jemanden, der ihn übernimmt, damit er nicht am nächsten Tag erneut 9! Stunden alleine sein musste.
Auch das kann ein findiger Anwalt für sich nutzen, dass eine junge Frau in einer Notsituation im guten Glauben gehandelt hat, dass sie den Hund nur vorübergehend zu dir in Pflege gibt, damit er nicht am nächsten Tag wieder allein ist und sie ihn nach 2,5W zurück erhält, wenn sie eine Lösung gefunden hat. Und dass sie diese Lösung nun hat .. :-/
Man stelle sich die Situation anders herum vor, diese junge Frau hätte hier geschrieben. Dass sie zugegebenermaßen naiv einen Hund gekauft hat, dem sie nicht gerecht wurde. Aber dann sofort eine Pflegestelle organisiert hätte, um das Problem schnellstmöglich zu lösen.
Dass sie nun eine Lsg hat, ihr der Welpe aber nicht mehr rausgegeben wird, entgegen der letzten Absprache. Und nun der Hund auch noch umgemeldet wurde etc pp
Naja, Pflegestelle ist ja nicht richtig.
Der Hund wurde der TS übergeben.
Mh, schwieriger find ich da die Sache mit der Option den Hund wieder zurückzunehmen, wenn sich die Lebenssituation in nächster Zeit so geändert hat, dass sie mit Hund machbar ist.