Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • Hallo an alle!

    Vielleicht hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir einen Rat geben.

    Ich habe vor 2,5 Wochen einen Welpen übernommen, der sich in einer Notsituation befand. Eine 20jährige junge Frau hatte sich den Welpen gekauft, um nach einer Woche einzusehen, dass sie ihn mit Vollzeitjob und privaten Problemen nicht artgerecht halten kann. Die Woche bei ihr war wohl ein Schock für Welpe und Frau. Sie suchte nun verzweifelt jemanden, der ihn übernimmt, damit er nicht am nächsten Tag erneut 9! Stunden alleine sein musste. Ich habe den kleinen Hund übernommen und mündlich wurde vereinbart, dass es jetzt mein Hund ist, sie aber die Möglichkeit bekommt, mit dem Welpen donnerstags die Hundeschule zu besuchen und ihn ggf. auch nach Absprache mal auf einen Ausflug auszuführen. Ohne Übernachtung bei ihr. Ich sicherte ihr auch zu, dass sie von mir regelmäßig über das Wohl des Welpen informiert wird. Da ihr die Trennung so schwer fiel und sie sich fühlte, als sei ihr der Hund " weggenommen" worden, vereinbarten wir am nächsten Tag noch, dass sie den Welpen zurücknehmen könnte, sofern sie binnen kürzester Zeit ihr Leben so umgestalten könnte, um den Welpen selber artgerecht zu halten. Nach guter Integration des Welpen in unsere Familie sollte kein Zurück mehr möglich sein, da es dann für alle nur leidvoll wäre. Beim Tierarzt erfuhr ich, dass er voller Flöhe , Würmer und Giardien war. ( Toll, da wir ja bereits 2 Hunde im Haus haben). Wir haben uns hier die letzten Wochen also absolut zusammengerauft, um unser Rudel samt Zuwachs liebevoll und geduldig zu betreuen. Dem Kleinen geht es gut, er entwickelt sich und hat sich gut eingelebt.


    Nach 14 Tagen sagte sie mir dann, sie wolle den Welpen zurück, da sie jetzt selber für ihn aufkommen kann. Sie tischte mir eine völlig chaotische Geschichte auf, dass sie Leute gefunden hätte, die sich mit um den Welpen kümmern würden, während sie arbeitet. Zumindest war es kein stabiles und tragfähiges Konstrukt. Letztendlich sah sie selber ein, dass es keinen Sinn machen würde.


    Jetzt standen gestern ihre Tante und ihr Onkel bei mir im Garten und sagten, ich solle den Welpen rausrücken. Es sei jetzt der Hund der Tante, die Nichte hätte den Hund ihr übertragen.

    Ich erwiderte, dass es ja bereits MEIN Hund sei und es darüber eine mündliche Einigung gab. Sie sagten, dass sei nie so vereinbart gewesen und alles was zählen würde sei der Kaufvertrag.

    Sie wedelten mit einem ganz komischen Schrieb umher, der angeblich der Originalkaufvertrag der Nichte sein sollte. Ich fragte die Tante, welches Interesse sie an dem kleinen Hund hätte und sie meinte:

    " Nur das Wohl des Tieres". Ich ließ sie sich überzeugen, dass es dem Hund hier sehr gut geht und sie bestätigte dies. Dennoch sagte sie, wolle SIE den Hund jetzt haben, es sei jetzt offiziell IHR Hund.

    Sie würde ihn bei sich aufnehmen und ihre Nichte könnte dann den Kontakt zu ihm halten und zu sich nehmen, wenn er alt genug sei, alleine zu bleiben.


    Ich bliebe dabei, dass es MEIN Hund sei und ich ihn nicht herausgebe. Die Tante ging mit den Worten: " Ich will so einen kranken Problemhund sowieso nicht wirklich haben".

    Aber sie drohte mit Anwalt und Gericht.


    Muss ich rechtlich den Hund herausgeben? Ist eine mündliche Absprache nicht rechtsgültig?


    Fakten:

    Es gab eine mündliche Absprache, dass Eigentum und Besitz des Hundes auf mich übergehen. Dafür gibt es Zeugen, der Bekannte, der den Kontakt vermittelt hat und Familienmitglieder.

    Sie hat mir den Hund selber mit ihrer Mutter ins Haus gebracht.


    Sie hat mir den Impfpass nachgereicht. Ich habe die 2. Impfung mit dem Tier gemacht und einen EU Heimtierpass auf mich ausgestellt.

    Er ist bei Tasso auf mich regestriert.

    Ich habe ihn versichert.

    Ich habe ihn bei der Steuer angemeldet.


    Es scheint einen Originalkaufvertrag zu geben, der allerdings sehr dubios aussah. Allerdings hat sie das Tier auch über einen unseriösen Verkäufer gekauft.


    Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben, auf was ich mich bei einem möglichen Gerichtsstreit einstellen muss? Reicht der Kaufvertrag, um hier reinzuspazieren und mir den Hund wieder wegzunehmen, weil ich den mündlichen Vertrag nicht so gut beweisen kann?


    Ich habe große Sorge, dass es dem Kleinen wieder schlecht ergehen wird, wenn er uns verlassen muss. Und selbstverständlich haben wir ihn auch schon voll ins Herz geschlossen.

    Unsere zwei anderen Hunde auch. Die sind zusammen ein absolutes Dreamteam, was natürlich rechtlich nicht als Argument zählt ;(


    Ich bin ganz verzweifelt grade und dankbar über jeden Rat!


    Danke euch und liebe Grüße aus dem Norden,

    Elladog-face-w-head-bandage

  • Bei privaten Verkäufen müssen keine schriftlichen Kaufverträge geschlossen werden. Der fehlt also nicht.

    Ich kann mir nicht vorstellen das dies vor Gericht geht und selbst wenn? Da steht Wort gegen Wort. Vielleicht hast du sogar einen Zeugen für die Überlassung?

  • Ja und du hältst dich nicht an die Absprachen. Sie hat eine Lösung gefunden und du willst den Hund trotzdem behalten. Mag schon sein, dass es dem Welpen vielleicht bei dir besser ginge, aber rechtlich sieht es mMn nicht gut aus, wenn sie einen Kaufvertrag hat.

  • Wenn die Versicherung auf deinen Namen läuft, der Hund auf deinen Namen bei der Gemeinde angemeldet ist und dein Name auch im EU-Heimtierausweis steht, dann ist die Sache eigentlich klar... :ka:

    Dein Name - dein Hund.


    Zumal ihr doch sicherlich irgendwo noch Schriftverkehr (WhatsApp, SMS und Co.) habt, oder? Irgendwie musst du ja auf den Kleinen aufmerksam geworden und die bisherige Halterin angeschrieben haben :???:


    Und wenn du sowieso Zeugen hast, würd ich mir da keine großen Gedanken machen, ehrlich gesagt.

  • Die hatte ausgemacht das der Hund innerhalb 24 zurück kann wenn die Frau sich umentscheidet.

  • Wenn du ganz sicher gehen willst, würde ich mich an einen Anwalt wenden, der sich auf Tierrecht spezialisiert hat.


    Je nachdem, ob es Zeugen für die Schenkung gibt, was sonst noch an schriftlichen Nachrichten etc. existiert, kann die Sache mM nach in beide Richtungen ausgehen. Wenn du den Hund jetzt seit Jahren hättest, wäre es noch was anderes, aber nach so kurzer Zeit ist das schon heikel.

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