Schaden- wer übernimmt Kosten?

  • Dein Hund hat seinen Boden kaputt gemacht, du schuldest ihm einen neuen Boden. Wenn deine Versicherung nur die Hälfte übernimmt, ist es rein moralisch in meinen Augen deine Sache, die andere Hälfte draufzulegen - zumal 250€ es nicht wert sind, rechtlich irgendwas auszufechten.


    Wäre ich der Vermieter und du würdest dich mit Verweis auf die Versicherung stur stellen, würde ich mir "mein" Geld bei nächster Gelegenheit über eine Mieterhöhung wieder holen.

  • Ich bild mir ein bei Haushaltsversicherung en wäre "der eigene Hund macht in der eigenen Wohnung etwas kaputt" meist kein Versicherungsfall, sondern Pech, sprich: selbst zu bezahlen. Wie wenn ich selbst was von meinen Sachen ruinier.

    Nur Schäden an fremden Sachen wären abgedeckt, über die Haftpflicht.

  • Ich bild mir ein bei Haushaltsversicherung en wäre "der eigene Hund macht in der eigenen Wohnung etwas kaputt" meist kein Versicherungsfall, sondern Pech, sprich: selbst zu bezahlen. Wie wenn ich selbst was von meinen Sachen ruinier.

    Nur Schäden an fremden Sachen wären abgedeckt, über die Haftpflicht.

    Ja das ist ja richtig. Aber es ist ja eine Mietswohnung, daher greift die Versicherung.


    Dein Hund hat seinen Boden kaputt gemacht, du schuldest ihm einen neuen Boden. Wenn deine Versicherung nur die Hälfte übernimmt, ist es rein moralisch in meinen Augen deine Sache, die andere Hälfte draufzulegen - zumal 250€ es nicht wert sind, rechtlich irgendwas auszufechten.


    Wäre ich der Vermieter und du würdest dich mit Verweis auf die Versicherung stur stellen, würde ich mir "mein" Geld bei nächster Gelegenheit über eine Mieterhöhung wieder holen.

    (Hier geht es nicht um mich oder meinen Hund) Stimmt ja auch- nur möchte die Versicherung nicht- und hat das schriftlich deutlich mitgeteilt- dass der Mieter eigene Zahlungen veranlasst.


    Daran hab ich ja noch gar nicht gedacht... stimmt.

  • Achso ja, falsch gedacht. Das ist wohl doch ne andere Situation als mein Hund macht in meiner Wohnung meinem Fernseher kaputt oder so.

  • Oh ich habe jetzt erst gesehen dass du Haushaltsversicherung geschrieben hast. Es geht um die Tierhalterhaftpflicht.

  • Achso ja, falsch gedacht. Das ist wohl doch ne andere Situation als mein Hund macht in meiner Wohnung meinem Fernseher kaputt oder so.

    Oh ich habe jetzt erst gesehen dass du Haushaltsversicherung geschrieben hast. Es geht um die Tierhalterhaftpflicht.

    Da muss ich gestehen, ich wär noch nie auf die Idee gekommen, dass die Schäden in der eigenen Mietwohnung überhaupt übernimmt.

  • Also ich kenne es auch nur so, dass die Versicherung vorab einen Kostenvoranschlag verlangt. Gibt es eventuell noch eine normale Haftpflicht wo man anfragen könnte das diese greift?


    Ansonsten kenne ich nur, das zb Reparaturen in/an der Wohnung, bis 150 € an den Mieter weiter gegeben werden können (sind auch steuerlich absetzbar). Alles andere muss der Vermieter ausgleichen. Ob er aber bei einer höheren Rechnung auf diesen Ausgleich bestehen kann, weiß ich nicht

  • - der Mieter zahlt nicht, der Vermieter müsste ihn verklagen (wird er wohl nicht machen bei EUR 250), dann kann unter Umständen die Kündigung der Wohnung erfolgen (andere Gründe natürlich, aber will man so ein Verhältnis mit dem Vermieter?)

    Nein, der Vermieter müsste die Versicherung verklagen.


    Die Versicherung hat recht. Sobald man die Versicherung einschaltet ist die dafür zuständig. Ist die Versicherung der Meinung sie müssen nur einen Teil bezahlen und der Vermieter ist der Meinung es muss alles gezahlt werden, dann muss sich der Vermieter an die Versicherung wenden und nicht an den Mieter.


    Das kann aber natürlich unter Umständen ein blödes Verhältnis mit dem Vermieter bedeuten.



    Lg
    Sacco

  • Ich würde es unter der Hand an den Vermieter zahlen und mit ihm Stillschweigen darüber vereinbaren. Auch wenn die Rechtslage das vielleicht anders sieht. Ich verstehe jeden Vermieter der nicht an Hundehalter vermieten will.

  • Ich fragt gerade nochmal nach zum Verständnis: die Bekannte wohnt in der Mietwohnung, möchte auch dort wohnen bleiben und hat sich an den Vermieter gewandt, weil der Hund einen massiven Schaden verursacht hat, der behoben werden musste?

    Und die Bekannte hat dann ihre Versicherung eingeschaltet, da diese Schäden an Mietsachen übernimmt?

    Dann würde ich anstelle der Bekannten den Vermieter bitten, Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einzulegen (mit der benannten Begründung-> wenn die Versicherung wollte, dass der Schaden beseitigt wird und dort von nur einer Teilerstattung keine Rede war, halte ich es für sehr fragwürdig, im Nachgang den Rotstift anzusetzen).

    Der Vermieter, realistisch betrachtet, hat auch keinen Nutzen aus dem neuen Boden- der wird nach dem Auszug auch nicht weniger abgenutzt sein als es der andere gewesen ist und er hatte ja offenkundig vorab nutzbaren Mietraum zur Verfügung gestellt. Den Nutzen eines schönen neuen Bodens hat ausschließlich die Mieterin.

    Falls die Versicherung stur schaltet - Sachverständigen, Gericht etc. wird man wegen 250€ vermutlich nicht einschalten- würde ich auch als Mieterin die Differenz irgendwie bezahlen, alles andere käme mir irgendwie unfair vor.

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