Kosten für Hund: was ist ok, was nicht?

  • PS: Da der Faden nicht rein sachlich bleiben kann, aufgrund der Beschreibung der Situationen, wo gehört er eventuell besser hin?

    Hier im Forum nirgends!


    Es ist einfach nur eine persönliche Sache zwischen Dir und Deinem Ex.

    Es hat hier nichts zu suchen! Der alte Thread ist nicht ohne Grund entsorgt worden!

    Das meine ich noch nicht einmal böse, sondern eher zum Schutz für Euch beide.


    Für derartige Probleme gibt es richtig gute, professionelle Hilfen.

    An die würde ich mich wenden wollen!

  • Noch ist es euer Hund nicht dein Hund bis die Eigentumsverhältnisse Gerichtlich geklärt sind.

    Was auch immer ihr für Persönlich für Probleme habt, der Hund sollte so wenig wie möglich drunter leiden.

  • Ich konnte gerade mal mit meinem Vorgesetzten darüber sprechen (Anwalt) und er sagt auch, lediglich der Kaufpreis wäre gerechtfertigt aber keine Kosten die während der gemeinsamen Eigentümerschaft entstanden sind, da er den Hund zu dieser Zeit ja auch "genutzt" hat.

    Die Hündin ist jetzt 3 Jahre alt? Wenn sie kein hoch ausgebildeter Assistenzhund ist ergibt sich ein Wertverlust im Verhältnis zum Welpenpreis.

    Er hat ja geschrieben, dass sie jetzt mir gehört.

    Na das ist doch fein. Die Nachricht hast du hoffentlich gut aufbewahrt.

    Als ich geäußert habe, dass das alles zu stressig für Leia ist (monatelang Probleme mit den Augen) und sie mal über längere Zeit bei EINEM von uns bleiben muss, wollte er davon auch nichts hören. Er wollte nicht so lang verzichten, konnte aber gleichzeitig keine durchgehende Betreuung für sie sicherstellen.

    Na super. Wenn man mal ans Wohl des Hundes denkt und nicht nur an sich selbst, liegt die beste Lösung auf der Hand.

    Wobei wir natürlich nicht wissen, wie er die Dinge darstellen würde.

  • Wie die rechtliche Lage aus Sicht der User aussieht, wurde dir ja schon geschrieben und der Hinweis, dass seine Nachricht „Der Hund gehört dir.“ keinen Rechtsbestand hat, ebenfalls.

    Ach. Lese ich jetzt erst.

    @-faith-

    Wenn er, wie du schreibst, sich sowieso nicht durchgehend um die Hündin kümmern kann, dann kommen ja auf Dauer nur 2 Lösungen in Frage: Hund teilen bis an sein Lebensende oder Hund kommt zu dir.

  • Ich finds echt nicht in Ordnung dass das hier so en Detail ausgebreitet wird.

    Die andere Seite kann sich nicht wehren, irgendwie immer unschön.

  • Niemand kann deinen ehemaligen Partner dazu zwingen seinen Anteil am Hund zu verkaufen. Was eventuell diskutabel ist, ist die weitere Regelung der "Nutzungsrechte", insofern ihr diese nicht schon irgendwo mal fixiert habt.


    Eigentümergemeinschaften haben häufig einige Fallstricke, zu denen eben auch zählt, dass man einen Eigentümer nicht so einfach loswerden kann, nur weil er einen (wie auch immer - wir hören hier auch nur die eine Seite) stört. Es kann unter Umständen Sinn machen sich da von einem Fachanwalt beraten zu lassen, aber meiner Erfahrung nach wird der das Selbe sagen.


    Ich persönlich würde mir überlegen was es mir wert ist das zu klären und mit welchen Optionen man demjenigen einen Verkauf schmackhaft machen kann. Wenn ich wissen würde derjenige bräuchte das Geld und ich möchte den Hund unbedingt, dann würde ich mir keine Gedanken darüber machen was "angemessen" wäre, sondern was ich zahlen kann und was es mir wert ist. Häufig klärt ein sachliches Gespräch und ein schöner Betrag X solche Streitereien dann sehr schnell. Für den Vertrag ist dann ein ganz normaler Kaufvertrag über den Eigentumsanteil vollkommen ausreichend.

  • Wenn es nicht um einen Hund, sondern um ein Baby gehen würde, wäre bereits klar wo das Baby "hingehört"....ich bin gespannt wie es bei einem Hund entschieden wird.

    Hotline anrufen und fragen was zu tun ist, hier kann niemand Helfen!

  • Es gibt dazu Präzedenzen. Ein Tier gilt als Sache, Sorgerechtsprinzipien sind hier also nicht anzuwenden.


    Bei geteilter Eigentümerschaft ist eine reine Entscheidung anhand der Besitzverhältnisse nicht zu erwarten. Bei der abschließenden Entscheidung wird schon berücksichtigt, dass es sich bei dieser „Sache“ um ein Lebewesen handelt. Das Tierwohl fließt in die Entscheidung mit ein. (Weiche) Kriterien können insgesamt z. B. sein:


    - Wer ist die Hauptbezugsperson
    - Wer kann die artgerechte Versorgung des Tiers sicherstellen

    - Von wem ist (beim Fortbestand gemeinsamer Eigentümerschaft) vernünftigerweise zu erwarten, dass er den Umgang des anderen Eigentümers mit dem Tier nicht behindert oder unbillig einschränkt.


    Es ist eine Einzelfallentscheidung. Und schon rein anhand der Schilderungen der TE hier würde ich nicht davon ausgehen, dass die schon im Vorfall klar oder logisch ist (und man kennt nur eine Seite). Weiter mag ich mich dazu nicht äußern.


    Falls nicht gleich der Rechtsweg beschritten werden soll, aber eine gütliche Einigung kaum wahrscheinlich scheint, gibt es wie gesagt Schlichter bzw. Mediatoren, die - allerdings kostenpflichtig - Streitschlichtung anbieten.


    Ansonsten

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