Hund schwer krank. Freistellung Arbeitgeber?

  • Ich glaube der Arbeitgeber müsste mich beurlauben, weil in dem Fall der Tierschutz vor geht aber einmal heißt es unbezahlte und dann habe ich wieder gelesen, dass es in dem Fall auch ein bezahlter Sonderurlaub ermöglicht werden muss.

    Das stimmt so defintiv nicht.

    Eigentlich würde ich dem Arbeitgeber gerne die Wahrheit sagen, ich habe allerdings Angst davor, dass die kein Verständnis haben... Ist ja schließlich nur ein Hund

    Ich würde - trotz Deiner Ängste - mit dem Arbeitgeber sprechen.

    Meiner Erfahrung nach, haben sie mehr Verständnis, wenn man ehrlich ist!

    Ich würde das bei Mitarbeitern auch schätzen. Du doch genauso, oder?

    "Ist ja nur ein Hund", ich glaube, so denkt nur mehr die Minderheit der Menschen.

  • weil in dem Fall der Tierschutz vor geht

    Ich denke, dieses Argument würde nur im Notfall greifen. Du hast ja aber nun noch einige Tage Zeit um eine Betreuung zu organisieren bzw. eine Lösung mit deinem Arbeitgeber zu finden.


    Wieso befürchtest du denn, dein AG würde kein Verständnis zeigen?


  • Nicht mal in Österreich, das bei Freistellung wegen Betreuung menschlicher Familienmitglieder doch etwas großzügiger ist, als D, käme irgendeine Arbeitgebervertretung auf die Idee, Freistellung wegen Haustierbetreuung auch nur anzudenken. Reines "Privatvergnügen".


    Dass ich am Tag nach dem Tod meines letzten Hundes frei nehmen konnte, war - außergewöhnlicher, nicht branchenüblicher - Good Will des Arbeitgebers, der auch nicht jedem Mitarbeiter gewährt worden wär. Die Standardantwort wäre üblicherweise "Ist mir egal. Das ist ihr Problem." Ich hab den einen Dienst nachgearbeitet und ne Rufbereitschaft übernommen, dann warma quitt. Auch mit der Kollegin, die einspringen musste.


    Anderer Arbeitgeber war, rechtlich völlig korrekt, noch nicht mal amüsiert oder bereit, mir 1en Tag Urlaub wegen des Begräbnisses meines Schwagers zu gewähren.


    Persönlich weiß man hinterher zwar, wo man lieber arbeitet, aber Freistellung wegen Hund und das vielleicht sogar länger: Normalerweise no way.


    Urlaub aufbrauchen wird Mittel der Wahl sein müssen. Unbezahlter Urlaub/Karenzierung geht, je nach Arbeitgeber (und Land vermutlich) auch nicht immer einfach so.

  • Das war Nettigkeit der Schulleitung, arbeitsrechtlich so aber sicher nirgendwo verankert.

  • ich würde fragen ob es möglich ist den Hund für die intensive zeit nach der op wo fremdbetreuung nicht möglich ist mit zu bringen und wenn das nicht geht meinen normalen jahresurlaub nehmen

  • Du kennst deinen Arbeitgeber am Besten. Du musst dich entscheiden ob ein Gespräch bezüglich Urlaub oder Freistellung Sinn macht oder ob du dich weiter krank schreiben lässt, wenn es denn möglich ist. Oder ob du schnell eine Betreuung organisieren musst.

    Bei meinem Arbeitgeber wäre es kein Problem mit kurzfristigem Urlaub, auch eine Freistellung könnte ich mir vorstellen. Die Aktion mit einer Krankschreibung sehe ich als letztes Mittel, obwohl ich einen Arzt habe der da sicher mitspielt.

    Alles gute für deinen Hund.


    LG Terrortöle

  • Ich plädiere auch für "regulären Urlaub" einreichen.


    Du schreibst ja, diese Woche bist Du unabhängig vom Hund eh krankgeschrieben und in drei Wochen kann Deine Mutter übernehmen. Unbezahlten Urlaub ansprechen würde ich erst wenn der reguläre Urlaubsanspruch aufgebraucht ist.


    Krankschreibung wegen dem Hund kann man machen wenn man aufgrund der damit zusammenhängenden Sorgen nicht arbeitsfähig ist. Je nachdem in was für einem Job man arbeitet, geht es auch um Konzentrationsfähigkeit, etc. Als Fluglotse z.B. wäre es grob fahrlässig zu arbeiten wenn man seine Kopf gänzlich woanders hat. Sich jedoch krankschreiben zu lassen, weil es der bequemste Weg ist > no go!

  • Ich würde das Problem offen und ehrlich ansprechen und darauf hoffen, dass mir dann kurzfristig Urlaub gewährt wird, Im Februar dürfte man da ja noch genügend Tage auf dem Konto haben.


    Ein Anspruch auf irgendetwas besteht dem Arbeitgeber gegenüber nicht. Ja, es gibt im Ausland da ein paar kreative Gerichtsurteile, aber auf deren Basis würde ich mich nicht mit meinem Arbeitsgeber anlegen.

  • Das man Tiere nicht unnötig leiden lassen darf, steht aber meines Wissens im Tierschutzgesetz. Und Newton hätte vier Stunden unnötig gelitten. (TA-Praxis ist neben der Schule.)

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