Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15

  • Es gibt auf jeden Fall bei manchen Versicherungen einen Ausgleich, auch wenn jemand Anderes zahlen muss. Dann funktioniert das genau so, wie von dir beschrieben. Ist aber ein Zusatzleistung und kein Standart.

    Ansonsten könntest du in diesem speziellen Fall tatsächlich Pech haben. Wobei ich mich frage, ob das nicht schon lange reguliert sein müsste. Anzeige erstattet, Versicherung gemeldet und mit dem Rest hast du doch eigentlich nichts mehr zu tun.

  • Mikkki die Hausrat braucht eigentlich nur den Nachweis, dass du das angezeigt hast.

    Also sollte das beendete Gerichtsverfahren ausreichen, damit du den Schaden ersetzt bekommst.

    Allerdings muss in der Hausrat der Fahrrad Diebstahl extra abgesichert sein.

    Wenn sie es nicht tut (warum auch immer) gibt es die Variante 2:

    du musst den Titel erwirken. Dann kannst du den der Haftpflichtversicherung geben (vorderungsausfalldeckung). Kann allerdings sein, dass du ne sb von bis zu 2.500€ hast.

    Ein Titel ist im übrigen 30 Jahre gültig. Also evt bekommst du irgendwann Ersatz....

  • nochmal zu dieser Sachkunde/ Kärtchen Frage,

    weil ich selber eine Frage habe (s. unten)

    Wir (ebenfalls NRW) mussten für unsere verstorbene Hündin ebenfalls beide den Sachkundenachweis machen. Auf dem Kärtchen stand dann der Halter (mein Freund) und Aufsichtsperson (Ich) Die Karte musste ZWINGEND mitgeführt werden und niemand anderes durfte den Hund führen (war aber American Bulldog, also Liste 2 „Hunde bestimmter Rassen) Als wir den Wesenstest bestanden hatten, bekamen wir einen neuen Ausweis wo für beide Personen die Maulkorbbefreiung eingetragen wurde.

    Hundemarke musste auch am Hund getragen werden.

    Als wir vor kurzem umgezogen sind musste ich in dem neuen Ort alles einreichen bzw. neu beantragen u.a Führungszeugnis weil unseres ja schon älter als 3 Monate war.

    Als ich nach laaaangem Bürokratenirsinn endlich meine „Erlaubnis zum Halten des Hundes hatte“ wollte das Ordnungsamt nun die 60€ (!) für diese blöden Kärtchen haben.

    Hab ich auch direkt überwiesen

    (Das war Ende Juni/ Anfang Juli)

    Eine Steuermarke (egal welcher Hund) gibt es hier übrigens nicht

    Nun zu meiner Frage:

    Ich habe bis heute diese Kärtchen nicht bekommen, da meine Hündin ja am 29.07 verstorben ist brauch ich die natürlich nicht mehr.

    Aber kann ich das Geld zurückfordern (nicht erbrachte Leistung oder so?)

    Mir gehts nicht ums Geld und ich hab da auch gerade keine Lust drauf mich mit rumzuschlagen, aber es würde mich interessieren

  • Ich würd mal nett bei der Gemeinde anrufen und nachfragen - da das Kärtchen offensichtlich nicht vor dem Tod der Hündin erstellt wurde, obwohl dafür genug Zeit gewesen wäre, gibt es eigentlich keinen Grund, warum die den Betrag behalten dürfen :ka: Außer die haben irgendein Schlupfloch...

    Ich bin grad richtig froh, dass ich in einem Bundesland ohne diese dämliche Regelung lebe. Und unsere Gemeinde auch noch so realitätsnah ist, dass es langt, wenn man die Hundemarke dabei hat, diese aber nicht am Hund haben muss.

    Das bringt mich aber zu einer anderen Frage: Wenn ich jetzt mit meinem Hund woanders unterwegs bin, gelten dann eigentlich die dortigen Regeln (Hundemarke)? Die 20/40-Regel gilt vmtl. aber nur für Einheimische, also ich müsste mir keine Gedanken machen, wenn ich mit Jin in NRW unterwegs bin?

  • Wenn ich jetzt mit meinem Hund woanders unterwegs bin, gelten dann eigentlich die dortigen Regeln (Hundemarke)?

    Natürlich!

    Wenn meine Heimatgemeinde z.B. keine Hundemarke ausgibt, dann kann ich doch auch keine mitführen?

    Und einen Sachkundenachweis gibt es bei uns auch nicht. Woher soll man den denn dann nehmen?

    Leinenzwang oder so... klar.

    Aber der Rest???

  • Dann mußt du wahrscheinlich den Steuerbescheid mitführen.

    Und was interessiert den deutschen Staat ob ich meine Hundesteuer in der CH zahle :???:?

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