Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15

  • Also neben Hundehaufen ist der Bürokratenkram für mich das Widerlichste an der Hundehaltung. Bei Wind und Wetter raus kann ich zwar auch drauf verzichten, Haare in Bergen einfach überall, sogar da wo Hund nie hingeht könnte ich auch drauf verzichten, aber nichts nervt mich so wie Haufen und Bürokratie.:verzweifelt:

  • Was ich zumindest nicht finde ist eine Pflicht irgendeinen Nachweis mitzuführen.

    Maximal das Hintertürchen, der Halter ist verpflichtet den Hund nur durch geeignete Personen, ... Das könnte man als 20/40 Nachweispflicht interpretieren. Den könnte man dann aber für gewöhnlich bequem nachreichen.

  • wird, Langzeit-EKG und -Blutdruck.

    pass bloß auf, dass die Elektroden drauf bleiben. Bei mir war es soo wichtig, das Gassi mitzunehmen, schön protokolliert, bissel gejoggt, nen Mini-Hügel hoch, weil Puls bei solchen schon leichten Anstrengungen immer direkt auf 170 rum und auch beim gemütlichen Gassi 130-150, also wirklich auf flachem Gelände, gemütliches Tempo, ohne eigentliche Anstrengungen! Viel zu hoch mMn und irgendwie wundere ich mich über die chronische Müdigkeit gar nicht mehr so sehr, wenn der Körper wegen jedem kleinen Scheiß denkt, er betreibe gerade Hochleistungssport (zu Hause schießt er auch gern mal hoch, wenn ich mich nur umdrehe oder nach der Dusche anziehe zB) :roll::roll: 1 1/2h Gassi, sehr zufrieden gewesen, komm ich heim, sind die Elektroden nicht mehr dran und ich weiß nicht, wie lang schon nicht mehr :( :( :( da bei der Auswertung der Puls zwar angeblich "vielleicht etwas höher, aber noch im Rahmen" war, vermute ich, fast das ganze Gassi über :muede: Ruhepuls ist meistens so 100-120, da könnt ich die Äußerung noch nachvollziehen. Ab und an mal vielleicht auch mal unter 100.

    Das war SO ärgerlich. Wiederholung hab ich nicht gekriegt. Hoffentlich kann ich das bei einem Ärztewechsel nochmal ansprechen, sofern mich die, die ich im Auge habe, noch aufnimmt :tropf:

    Also echt regelmäßig kontrollieren, dass die noch dran kleben!

  • Das handhabt wohl jede Stadt anders bei 08/15 20/40 Hunden. Ich brauche ausser der Steuermarke gar nichts mitführen. Und die muss nichtmal am Hund sein.

    Die Marke gibt es ja sowieso nur bei Nachweis einer Haftpflicht und dem Sachkundenachweis vom Halter (bzw. Anmelder zur Steuer).

    Edit: ebenfalls NRW

  • Ich hatte extra morgens schon eine bequeme Jogginghose angezogen, die Patientin vor mir hatte Jeans an.

    Zweimal hatte ich bisher das Vergnügen, in der ersten Praxis auf einem "normalen" Trimmrad in Jeans und BH, bei der anderen Praxis war das eher eine Art Liegestuhl mit Pedalen, da musste man oben ohne radeln.

  • Ich wohne auch in NRW und kann diesen Schein gar nicht mitführen, da ich keinen habe- obwohl ich ja 40/20 Hunde führe |)

    Als die Scheine damals Pflicht wurden, waren Leute, die schon so und so lange 40/20 Hunde ohne Auffälligkeiten gehalten haben, davon ausgenommen.

    Ich habe auch keinen Schein und auch kein Kärtchen.

    Ich mußte den Sachkundenachweis noch nichtmal machen, da ich nachweislich über Jahrzehnte große Hunde halte. Da wird Sachkunde eigentlich vorausgesetzt.

    Soviel ich weiß gibt es diese Verordnung einen Schein mitzuführen in unserer Stadt überhaupt nicht, dafür ist bei uns das Befestigen der Steuermarke am Halsband vorgeschrieben.

    Nur die Listenhundehalter müssen eine Bescheinigung mit sich führen.

  • I.

    Spoiler anzeigen

    Und im Oktober muss ich zur Darmspiegelung. Da graust mir mal so richtig.

    Meine Frauenärztin hielt es für angemessen, beim letzten Besuch in einem Halbsatz anzuhängen: „...lieber abklären, weil Brust- und Darmkrebs oft zusammenhängen.

    Toll.

    Da bin ich ja beruhigt.:ugly:

    ...wie unglaublich subtil und feinfühlig.... *ggg :wallbash:

  • Die ist wirklich toll.

    Aber sie hält halt nix von Schönreden.:ugly:

    Find ich ja eigentlich gut.

    Nur manchmal...

  • Hi,

    hab gerade was völlig unhündisches.. Im letzten Jahr ist uns ein Fahrrad aus der Garage gestohlen worden. Die Hausratversicherung will zahlen gegen Nachweis, dass ein polizeiliches Ermmittlungsverfahren eingestellt worden ist. So weit so gut. Der Täter ist nunmehr gefasst worden, vor Gericht hat er sich geständig eingelassen. Das Fahrrad ist weg, der Dieb ist obdach und mittellos.

    Ich meine doch wir sind verichert und haben einen Anspruch gegen die Versicherung. Diese könnte dann ( erfolglos) versuchen einen Titel zu erwirken und den Dieb in Anspruch zu nehmen. Oder ist es etwa so, dass die Versicherung raus ist und ich schauen muss ob ich Geld vom Dieb kriege??

    Keine Anung was jetzt stimmt, aber das Rad war teuer..

    Meinung, oder besser noch Kenntnisse hier??

    LG

    Mikkki

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