Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15
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Hummel -
12. Februar 2020 um 07:30 -
Geschlossen
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Verkauf und Besitz sind nicht verboten soweit ich weiß. Lediglich der Gebrauch.
Aber kein Gewähr.
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Hi
Schau mal hier: Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15 Dort wird jeder fündig!*
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@Connalab
Soweit ich weiß, darf man sie besitzen, aber nicht benutzen.
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Tierschutzgesetz §3 Absatz 11:
„Es ist verboten ... ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist ...“
Beim Suchen und Durchstöbern der jeweiligen möglichen andersgearteten Vorschriften mit Ausnahmemöglichkeiten wünsche ich viel Spaß.
Fakt ist: Erwerb und Besitz ist nicht verboten. Ob ein etwaiger Einsatz tierschutzwidrig war, müsste im Einzelfall geprüft werden. Eben unter Berücksichtigung etwaiger anderer Vorschriften.
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Ist es normal, einen Hund im Kinderwagen wie ein Baby spazieren zu führen?
Ich kenne natürlich die genauen Umstände nicht. Die Frau läuft immer mit 2 Basenjis auf dem Feld herum, oft ist auch ein Airedale dabei und eben immer der Kinderwagen. Jetzt weiß ich, dass da kein Baby sondern ein Hund drinnen ist
Ich stelle mir das irgendwie nur sehr holprig und ungemütlich vor, ne halbe Ewigkeit in einem Kinderwagen auf Feld/Schotterwegen herumgekarrt zu werden und würde einen behinderten Hund wohl eher entspannt im Garten/falls nicht vorhanden Wiese oder so lassen...? Oder sehe ich das falsch? O.o
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Ist es normal, einen Hund im Kinderwagen wie ein Baby spazieren zu führen?
Ich kenne natürlich die genauen Umstände nicht. Die Frau läuft immer mit 2 Basenjis auf dem Feld herum, oft ist auch ein Airedale dabei und eben immer der Kinderwagen. Jetzt weiß ich, dass da kein Baby sondern ein Hund drinnen ist
Ich stelle mir das irgendwie nur sehr holprig und ungemütlich vor, ne halbe Ewigkeit in einem Kinderwagen auf Feld/Schotterwegen herumgekarrt zu werden und würde einen behinderten Hund wohl eher entspannt im Garten/falls nicht vorhanden Wiese oder so lassen...? Oder sehe ich das falsch? O.o
Wird wohl alter Hund sein der ganze Tour nicht mehr schafft.
Grad als Mehrhundhalter ist das ja eine Option .
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Ist es normal, einen Hund im Kinderwagen wie ein Baby spazieren zu führen?
Ich kenne natürlich die genauen Umstände nicht. Die Frau läuft immer mit 2 Basenjis auf dem Feld herum, oft ist auch ein Airedale dabei und eben immer der Kinderwagen. Jetzt weiß ich, dass da kein Baby sondern ein Hund drinnen ist
Ich stelle mir das irgendwie nur sehr holprig und ungemütlich vor, ne halbe Ewigkeit in einem Kinderwagen auf Feld/Schotterwegen herumgekarrt zu werden und würde einen behinderten Hund wohl eher entspannt im Garten/falls nicht vorhanden Wiese oder so lassen...? Oder sehe ich das falsch? O.o
Ich kenne viele Leute, die mehrere Hunde haben und ihre Behinderten oder alten Hunde, im Buggy mit dabei haben....nur Garten wird doch auf die Dauer langweilig und auch alte oder behinderte Hunde brauchen „Input“
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@Connalab
Das muss nicht unbedingt sinnlos sein. Z. B. ermöglichen solche „Auffangregelungen“ den Einsatz entsprechender Geräte für gezielte Ausbildungszwecke, sofern das in dem Gebiet durch eine entsprechende Rechtsverordnung als zulässig geregelt wird (als mögliche Beispiele - wie es faktisch ist, weiß ich nicht - fielen mir da die Jagd- oder Diensthundeausbildung ein). Und zu restriktiv formuliert werden darf auch nicht, weil dann. z. B. auch sinnvoller Einsatz wie z. B. bei Weidezäunen unter die Restriktionen fallen könnte.
Was aber möglich wäre: Ein Verbot entsprechender Halsbänder für den „freien“ Handel (Erwerb quasi nur mit Nachweis des mit Nachweis des berechtigten Interesses bei zugelassenen Stellen) sowie ein Importverbot. Nur muss dafür erstmal das Interesse da sein.
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@Connalab
Das muss nicht unbedingt sinnlos sein. Z. B. ermöglichen solche „Auffangregelungen“ den Einsatz entsprechender Geräte für gezielte Ausbildungszwecke, sofern das in dem Gebiet durch eine entsprechende Rechtsverordnung als zulässig geregelt wird (als mögliche Beispiele - wie es faktisch ist, weiß ich nicht - fielen mir da die Jagd- oder Diensthundeausbildung ein). Und zu restriktiv formuliert werden darf auch nicht, weil dann. z. B. auch sinnvoller Einsatz wie z. B. bei Weidezäunen unter die Restriktionen fallen könnte.
Was aber möglich wäre: Ein Verbot entsprechender Halsbänder für den „freien“ Handel (Erwerb quasi nur mit Nachweis des mit Nachweis des berechtigten Interesses bei zugelassenen Stellen) sowie ein Importverbot. Nur muss dafür erstmal das Interesse da sein.
Wofür genau wird so ein Elektrohalsband bei der Ausbildung gebraucht?
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