Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 15
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Hummel -
12. Februar 2020 um 07:30 -
Geschlossen
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Beim Discounterhab ich sowas tatsächlich noch nie gesehen.
Sind das denn Wärmebildkameras, funktionieren also auch ohne Mondlicht?
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Wie sind denn die Erfahrung hinsichtlich der "einfachen" Tabs?
Also nicht diese alles in einem Tab, sondern nur Reiniger?
Klarspüler und Salz sind ja sowieso in der Maschine. Habt ihr da einen Unterschied gemerkt?
Ich schwör auf Somat-Tabs. Meine Spülmaschine auch - seit 24 Jahren.
Kein Salz, kein Klarspüler, super, ohne "Vorwäsche".
Vereinzelt gibt es in Westdeutschland Reibeplätzchen,
zu der Fraktion gehöre ich (+ Pfannekuchen + Berliner + Schultüte)
L. G.
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Beim Discounterhab ich sowas tatsächlich noch nie gesehen.
Sind das denn Wärmebildkameras, funktionieren also auch ohne Mondlicht?
Ich habe mir meine damals von Real geholt.
Da ist Infarot mit drin, so daß sie tagsüber und nachts recht gute Aufnahmen machen kann.
Du muß bei geschlossenen Räumen halt nur ein wenig aufpassen, wo und wie Du sie aufstellst.
Wenn das alles total ungünstig steht, dann kansnt Du Pech haben und es kann sein, daß Du nur weiße Aufnahmen hast, obwohl sie durch durch Bewegung ausgelöst wurde.
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Kennt sich wer mit Kaufverträgen aus?
Ausgangssituation: Bestellung per Fax mit der Bemerkung "so wie immer". Die Lieferung erfolgt dann innerhalb der garantierten Lieferzeit.
Ist der Kaufvertrag so gültig? Irgendwie schwanke ich hier immer zwischen ja und nein und sammel gerade nur für beide Seiten Argumente.
Mehr Infos habe ich dazu nicht.
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Kommt drauf an, ob der Verkäufer dem Käufer vorher ein verbindliches Angebot gemacht hat.
Ein Kaufvertrag kommt ja durch (verbindliches) Angebot und Annahme zustande. Allerdings ist z.B. ein Werbezettel kein verbindliches Angebot - also, laienhaft ausgedrückt, nur weil der Bäcker mit Mehrkornbrötchen wirbt, muss er dir keine verkaufen, wenn er keine mehr da hat.
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Der Käufer hat lediglich ein Fax geschrieben, dass er 30 Stühle kaufen möchte mit der Bemerkung "so wie immer". Und der Verkäufer liefert halt innerhalb der garantierten Lieferzeit.
Mehr steht da nicht
Und ein Kaufvertrag (kann laut meinem schlauen Schulbuch) auch durch Bestellung und Bestellannahme bzw. Bestellung und Lieferung erfolgen
Deswegen bin ich ja am rätseln, ob ich das als Bestellung durchgehen lasse.
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Wäre aus meiner Sicht jetzt kein Kaufvertrag - solange der Verkäufer nicht "ok" zurück faxt (oder anderweitig seine Zustimmung zum Vertrag zum Ausdruck bringt - z.B. auch durch die (fristgerechte) Lieferung der Stühle).
Wenn Verkäufer und Käufer das aber schon eine Weile genauso handhaben, dann ist evtl. doch ein Kaufvertrag zustande gekommen.
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Der Käufer hat lediglich ein Fax geschrieben, dass er 30 Stühle kaufen möchte mit der Bemerkung "so wie immer". Und der Verkäufer liefert halt innerhalb der garantierten Lieferzeit.
Mehr steht da nicht
Würde ich (!) als gültig anerkennen, WENN ich irgendwo einen Kaufvertrag bzw. eine Bestellung habe, auf der ich (z. B. als neuer Mitarbeiter) die Bedingungen für diesen einen Kunden genau so nachlesen kann, wie sie auch vereinbart worden sind.
Bei uns im Betrieb bestellen manche Kunden auch ohne ein vorangegangenes Angebot (auch oft mit "Joa, so wie immer halt"), weil sie vor x Jahren schon mal Artikel xyz in Ausführung lilablassblau bestellt haben. Da gucken wir dann oft in alten Aufträgen nach, ob und wie sich der Artikel verändert hat; wenn der Auftrag schon länger zurückliegt, ob wir den Preis anpassen müssen usw.
Also grundsätzlich würde ich sowas als gültig anerkennen, wenn ich die Bedingungen irgendwo nachvollziehen kann (z. B. Kundenkartei).
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Der Käufer hat lediglich ein Fax geschrieben, dass er 30 Stühle kaufen möchte mit der Bemerkung "so wie immer". Und der Verkäufer liefert halt innerhalb der garantierten Lieferzeit.
Mehr steht da nicht
So wie immer heisst für mich = Stammkunde.
Je nach Branche ist der Zeitraum natürlich unterschiedlich, also Bäckerei eventuell jeden Tag zwei Körnerbrötchen, dann fragt man als Verkäufer ja schon: so wie immer?
Bei dreissig Stühlen heisst das für mich, der hat schon öfter da gekauft und will entweder die gleichen Stühle wieder, oder die Zahlungsweise ist so wie immer, also Rechnung, bar, bei Lieferung oder was auch immer. Wie das allerdings rechtlich aussieht weiß ich ncht.
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Der Käufer hat lediglich ein Fax geschrieben, dass er 30 Stühle kaufen möchte mit der Bemerkung "so wie immer". Und der Verkäufer liefert halt innerhalb der garantierten Lieferzeit.
Mehr steht da nicht
Und ein Kaufvertrag (kann laut meinem schlauen Schulbuch) auch durch Bestellung und Bestellannahme bzw. Bestellung und Lieferung erfolgen
Deswegen bin ich ja am rätseln, ob ich das als Bestellung durchgehen lasse.
Ja, es ist ein Kaufvertrag. Durch die Lieferung wird die Bestellung angenommen.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Fax (die Anmerkung "so wie immer" lässt auf eine bestehende Geschäftsbeziehung schließen) und die Lieferung ist die Annahme der Bestellung.
So habe ich das zumindest mal gelernt.
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