Was haltet ihr von Vor- und Nachkontrollen?

  • Die Traces sind nur wenige Tage gültig. Ein Transport kann also vom Ausland nicht einfach zwei Tage früher oder später kommen. Es gibt verschiedene Abladestellen (keine ungesicherten), kein Amtsvet. interessiert bei uns, welcher Hund in welcher Abladestelle und um welche Uhrzeit ankommt.


    Bei meiner Hündin musste ich als Endstelle für diesen Hund auch erst bei Traces gemeldet werden. Dazu musste ich bei meinem Amtsveterinär auch noch vorher eine Datenschutzklausel unterschreiben, zum Glück ging das per Mail und Scan, erst danach wurde ich als Halter bei Traces auf grün gestellt und meine Hündin durfte auch erst danach mit dem Transport mit- bzw. einreisen. Und die Fahrtroute musste vorher angegeben werden, Umwege waren da nicht drin.

  • Er wurde dann dort von der Züchterin abgeholt und von ihr auch vermittelt.

    Das lief - glaube ich - ganz problemlos.


    Ich habe viele Sonntage in der Küche einer IW-Züchterin verbracht und sie erzählte von einem ihrer Rüden, der vom Besitzer ins TH gebracht wurde, ohne sie zu informieren. Da die Szene recht klein ist hat sich das schnell zu ihr rumgesprochen und sie hat den Hund aus dem TH abgeholt und selber vermittelt.


    Das wurde auch schon mal vorher von jemand anders angesprochen, die Züchter müssen ja erst einmal mitbekommen, dass einer ihrer Hunde ins TH gegeben wurde. Trotz Rückkaufklausel macht da nicht jeder Hundebesitzer mit.

  • Vorkaufsrecht ist genaugenommen auch keine Rückkaufklausel. Es bedeutet nur dass, wenn man etwas verkauft was Vorkaufsrecht hat, man den der das Recht hat bevor ein gültiger Vertrag mit jemand anderem zustande kommt , man den mit Vorkaufsrecht informieren muss und dieser kann dann anstelle des anderen Vertragspartners das Objekt/Tier was mit Vorkaufsrecht belegt ist zu den gleich Konditionen , wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist ,an Stelle des anderen Vertragspartners erwerben .

    Leider ist das Ganze völlig auswirkungslos bei Zuwiderhandlung, wenn im Vertrag keine angemessene Vertragsstraffe vereinbart ist.

    Außerdem kann es glaube ich durch verschenken des Tiers völlig legal umgangen werden.

  • Mal ein Beispiel, wie es durch das Kontakt-Halten auch anders laufen kann:


    (M)Eine Züchterin hatte einen Hund in - ihrer Einschätzung nach - gute Hände an ein Paar abgegeben.

    Das Paar hat sich dann getrennt, sehr überraschend und muss wohl auch nicht sehr schön gelaufen sein.

    Die Halterin hat sich emotional sehr aufgewühlt an die Züchterin gewandt, weil der Hund nicht mehr gehalten werden konnte. Bei dem Mann weiß ich nicht, warum, der Frau war es nicht möglich, weil sie wohl sehr schnell eine eigene Wohnung gesucht und gefunden hat - in einer Dachgeschosswohnung ohne Hundehaltung.


    Die Züchterin hat erst mal ganz entspannt den Hund "in Pflege" genommen und zugesagt, bei der Suche nach einem neuen Zuhause dann auch mit zu helfen.

    Die Halterin durfte ihren Hund erst mal uneingeschränkt besuchen.


    Das Ende vom Lied: Die Züchterin hat sich nicht um einen neuen Halter gekümmert, sondern mehr um den Hund ... und dessen Halterin. Als bei dieser die ersten emotionalen Wogen geglättet waren und sie wieder einigermaßen klar denken konnte, hat sie ihr Leben neu geordnet, eine Wohnung ebenerdig mit Hundehaltungserlaubnis gefunden - und ihr Hund konnte nach 3 Monaten wieder zu ihr zurück.


    Da hat die Züchterin darauf gebaut, dass sie sich nicht verschätzt hat bei diesem Menschen - und hat Recht behalten.


    Natürlich spielen da auch andere Faktoren eine Rolle - die Möglichkeiten der Züchterin z. B., und auch die räumliche Nähe hat sicher eine Rolle gespielt.


    Grundvoraussetzung ist aber der Wille zum Kontakt-Halten - auch wenn es sich nur um die jährlichen Grüße zum Geburtstag des Hundes handelt. Aber auch das ist eben ein Signal, als Ansprechpartner immer da zu sein, auch über die Abgabe hinaus.

  • Mir gehts drum, mir zu überlegen, was man da tun könnte. Und da reicht halt „kenne jemanden, der mal Kontakt zu jemandem hatte, der hat ...“ einfach nicht aus. Der Fall Finn war ja sehr gut dokumentiert, da kann man schon was rausziehen.


    Das Problem mit solchen „Social Media-Fällen“ ist abgesehen von der Einseitigkeit halt auch, dass so aus einem Fall ganz schnell viele werden. Weil, man liests mal da aus der Perspektive, mal dort aus jener Perspektive, dann wirds an anderer Stelle als ein Beispiel von vielen (ständigen, an der Tagesordnung seienden) auftretenden Problemfällen diskutiert - und auf einmal schwebt da ein nicht wirklich greifbares „Riesenproblem“ im Raum.

    Und das führt zu Gräben, wenn man doch eigentlich an einer Lösung zusammenarbeiten müsste. Kenne ich aus der Projektarbeit, das ist ganz normal. Nur hilfts nicht.


    Bei den Abgabegesprächen, die ich mitbekommen habe, ist bei reinrassigen Hunden immer gefragt worden, ob der Züchter den Hund nicht zurücknimmt. Waren jetzt aber nicht so viele, dass das wirklich signifikant wäre.

    Die beiden TH Leitungen hier im Landkreis sind bis heute der Ansicht, dass "der Züchter" der natürliche Feind des Tierheimes ist und seine Hunde für seinen eigenen Profit ausbeutet. So lange diese beiden Personen etwas zu sagen haben, wird es in diesen Einrichtungen nicht dazu kommen, dass es wieder zu einer Zusammenarbeit kommt.

    Da interessiert sich auch niemand dafür, ob der Züchter informiert wurde, da landen die Papiere im Schredder.


    Wie gesagt, es kommt nicht oft vor, aber doch immer wieder und dann bricht der Grabenkrieg los und dann wird die eigene Philosophie über das Wohl des Hundes gestellt und das finde ich traurig und erschreckend.

    Und in den wenigsten Fällen ist es doch so wie bei dragonwog, dass es sich um generell schwer vermittelbare Hunde mit Aggressionsproblem handelt. Meist sind es halt einfach nur unerzogene Pubertiere oder Schicksalsschläge mit ansonsten nicht weiter außergewöhnlichen Hunden.

  • Nun ja: „Die sind strikt dagegen eingestellt“ heißt halt immer noch nicht zwangsläufig, dass sie sich im Zweifelsfall weigern würden, den Hund zu übergeben und ihn lieber im Tierheim sterben lassen würden. Das ist eine Vermutung und aus der sollte man meiner Meinung nach keinen Pauschalvorwurf erheben. So wird eben ganz schnell ein „immer wieder“ (wie oft ist das denn in Zahlen?) gedanklich konstruiert.


    Ich kenne ja die Verträge beim Rassehundkauf nicht. Aber wenns denn eine Verpflichtung gibt, den Züchter zu informieren - liegt die dann nicht beim Besitzer und sollte nicht den die Kritik treffen, wenns nicht passiert?

  • Doch würden diese beiden Personen.

    Ebenso wie aus Prinzip nicht an Jäger vermittelt wird. Auch nicht, wenn diese einen Hamster für die Tochter wollen.

    Für diese Beiden weiß ich es eben gesichert. Wie andere entscheiden, keine Ahnung.


    Natürlich liegt die Schuld in erster Linie beim vorherigen Halter. Aber die Tatsache, dass sich dieser falsch verhält, rechtfertigt noch lange nicht, dass auch die Verantwortlichen im TH das selbe Fehlverhalten zeigen.

  • Der Passus ist nicht rechtskräftig...... genau so wenig wie er das im Abgabevertrag vom TS ist

    Vertraglich geregeltes Vorkaufsrecht ist rechtskräftig.

    Bedeutet aber nicht, dass der Züchter Recht auf die Herausgabe des Hundes hat, wenn dieser anderweitig verkauft wurde, sondern dass er dann Anrecht auf Schadensersatz hat.


    Aber natürlich gibts auch Formulierungen, die rechtlich nicht standhalten würden.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!