Hallo ihr Lieben,
Mein Freund und ich wünschen und schon seit Jahren einen Hund und haben vor kurzem nun den Vermieter um seine Erlaubnis gebeten (Text) unten. Leider wurde uns heute abgesagt. (Es geht über eine Immobilienverwaltung, deswegen bin ich mir leider garnicht sicher, dass er persönlich unsere Nachricht gelesen hat und nicht nur generell abgesagt wurde weil die Mitarbeiter die Anweisung einfach weitergeben) hier der Text:
Sehr geehrte Frau xxx,
Ihrer ausgesprochen netten Anfrage können wir leider nicht nachkommen.
Die Haltung des Hundes ist von Eigentümerseite her nicht gewünscht.
Ich habe nun aber im Internet gelesen, dass ein Vermieter die Hundehaltung nicht ohne triftigen Grund verbieten darf. In der Absage sind keine genannt und ich denke ich habe in meiner Anfrage eigentlich viele Bedenken ausgeräumt. Hat jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte?
Vielen Dank schon mal :)
Hier mein ausführlicher Text zur Frage nach der Erlaubnis:
Sehr geehrte Frau xxxx,
Wir sind uns nicht sicher, ob Sie die richtige Ansprechpartnerin für unser Anliegen sind, falls nicht würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unsere Nachricht weiterleiten bzw. uns ggf. die Kontaktdaten nennen könnten.
Wie Sie dem Betreff sicher schon entnommen haben, geht es um das Thema Hundehaltung.
Wir haben schon immer von einem eigenen Hund geträumt und würden uns nun in naher Zukunft, da wir beide bald zeitlich sehr flexibel sind, gerne unseren Herzenswunsch erfüllen und uns einen Hund zulegen.
Wir dachten dabei an einen mittelgroßen (etwas über Kniehöhe) Labrador, dessen Wesen als sehr gutmütig, liebevoll, familienfreundlich und vor allem ruhig gilt.
Wir hätten geplant, diesen in den nächsten Semesterferien von einem seriösen Züchter zu holen und möchten ihn vorerst einmal zuhause bei meinen Eltern aufnehmen, sodass wir ihn erst, wenn er bereits stubenrein und ist und soziale Fähigkeiten besitzt, zu uns in die Mietwohnung holen würden. Außerdem haben wir vor, mit ihm eine Hundeschule zu besuchen und können Ihnen versichern, dass er bestens erzogen wird.
Wir haben beide schon immer mit Hunden zu tun und haben die Entscheidung keinesfalls unüberlegt getroffen. Außerdem würden wir vor der Anschaffung gerne einmal probeweise die sehr brave Golden Retriever-Hündin meiner Nachbarin für ein paar Tage zu Besuch zu uns holen, um zu sehen, ob und wie es sich mit einem Hund in der Wohnung lebt, bevor wir uns selbst einen holen, nur um vollkommen sicher zu gehen dass dadurch keinerlei Beeinträchtigung für andere besteht.
Natürlich würden wir dafür Sorge tragen, dass die übrigen Mitbewohner des Hauses nicht belästigt werden. Da mein Freund zum nächsten Semester ein Fernstudium von Zuhause aus beginnt, und auch ich in meinem Studium die Erlaubnis habe, den Hund an die Uni mitzunehmen, wäre der Hund sowieso nahezu nie alleine in der Wohnung und sollte daher auch keine Lärmbelästigung darstellen.
Wir sorgen selbstverständlich dafür, dass sowohl die Mietwohnung, als auch das Treppenhaus und der angrenzende Innenhof sauber gehalten werden. Sollten dennoch wider Erwarten Schäden durch die Tierhaltung entstehen, würden wir selbstverständlich dafür haften und werden auch eine Hunde-Haftpflichtversicherung inklusive Mietschäden abschließen, von der wir ihnen eine Kopie zukommen lassen können.
Natürlich wissen wir, dass Sie als Vermieter mit der Hundehaltung einverstanden sein müssen, deswegen wenden wir uns nun an Sie. Wir hoffen inständig, dass einer Erlaubniserteilung mit Blick auf die oben genannten Gründe und die fehlende Beeinträchtigung der anderen Mieter und des Mietobjekts, nichts im Wege steht.
Würden Sie uns gestatten einen solchen Hund zu uns zu holen?
Falls sie irgendwelche weiteren Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich gerne jederzeit per E-mail oder telefonisch an uns wenden, wir würden uns freuen über jegliche Probleme zu sprechen, bevor Sie eine Ablehnung in Erwägung ziehen.
Wenn Sie Bedenken wegen dem Einverständnis der übrigen Mieter haben sollten, können wir das sehr gut verstehen.
Hierfür könnte man aber vielleicht die anderen Mietparteien um ihr Einverständnis bitten/fragen – dies würden wir gerne, für Sie, übernehmen.
Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen