Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • @Rübennase

    Da es keine anerkannte Rasse ist nicht. Aber offiziell ist es damit eben ein Kampfhund Mix.

    Rein rechnerisch besteht die "Rasse" aus 1/2 Englische Bulldogge, und je 1/6 Staff, American Bulldog und Bullmastiff. Also ein Mix aus Kategorie 1 und 2 Hunden. Würde ich in Bayern klar von abraten.

  • Da im OEB ganz offiziell Staff eingekreuzt ist, ist ein OEB Mix automatisch auch ein Kampfhund Mix ;)

    Also steht die OEB mit auf der Liste?

    Wenn in einer Rasse ganz offiziell Staff eingekreuzt ist, muss diese Rasse nicht extra aufgezählt werden, sondern gilt dann automatisch als Kampfhundmix.

  • Da hatte ich ja vor kurzem mal gefragt, ab welchem Anteil "Listi" ist der Mix denn noch ein Listi?

    Reicht es wenn die Großtante Mütterlicherseits der Uroma Nachbar von einem Listi war?;)

    Ich steige da nicht durch.

    Zumal wenn es eh nur nach Optik geht, dann könnte ich technisch gesehen einen halben Pittbull als harmlosen Mix halten wenn die Optik überwiegend von der anderen Hälfte kommt?

    Und wie wäre es wenn der OEB anerkannt werden würde, dann wäre er ja kein Listi-Mix mehr sondern eine eigene Rasse, muss der dann erst auf die Liste genommen werden oder?:???::denker:

    Man ist sich offenbar auch auf offizieller Seite nicht sicher: https://de.wikipedia.org/wiki/Olde_Engl…ssenproblematik

  • @Rübennase


    Der Interessent könnte bei seiner Kommune mal nachfragen, wie es aussieht, es gab da wohl auch schon andere Entscheidungen. Aber wenn er innerhalb Bayerns irgendwann mal seinen Wohnort wechseln will wird das wieder problematisch. Stressfreier wirds (falls der Hund noch nicht da ist) wenn er sich für einen anderen Hund entscheidet.

  • Die Kommune wäre nur für die Steuerfrage interessant.

    Alle anderen Haltungsbedingungen zählen für ganz Bayern.

    NRW hat sie trotz Nichtanerkennung der Rasse als "besondere Rasse" geführt. Das entscheidet also das Land, egal ob anerkannt oder nicht.

  • Da hatte ich ja vor kurzem mal gefragt, ab welchem Anteil "Listi" ist der Mix denn noch ein Listi?

    Reicht es wenn die Großtante Mütterlicherseits der Uroma Nachbar von einem Listi war?;)

    Das ist je nach Verordnung unterschiedlich und nicht in jeder Verordnung genau definiert. Ich kenne alles von "nur reinrassige Listenhunde sind Listenhunde" bis "wenn es so aussieht, als wäre mal ein Listenhund dran vorbeigelaufen, ist es ein Listenhund"

    Die strengste mir bekannte Version, die auf genetischen Anteil abstellt, ist in einem Schweizer Kanton: 10% genetischer Anteil von Listenhundrasse wird als Listenhund definiert.

  • Ich habe einen Vogel in der Küche. |)
    Klein, zierlich, lange Beine und langer Schnabel. Vielleicht eine Ralle oder Schnepfe ... aber da kenne ich mich nicht gut aus.

    Frage: wie bekomme ich die heile wieder raus? Und ist das sinnig? Überlebt das Vögelchen, wenn es eigentlich im Süden sein sollte?


    :hilfe:

    Wie geht's dem Vögelchen? Hast du es identifizieren können/hat es den Weg in die Freiheit gefunden?

  • Wir haben hier im Dorf eine OEB, die Besitzer hatten keinerlei Auflagen und müssen auch nur normal Steuern bezahlen.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass das daher kommt weil man bei der Anmeldung eines Hundes nur telefonisch die Rasse, das Geburtsdatum, Geschlecht und Farbe bei unserer Gemeinde angeben muss. Der Mitarbeiter wird dann m.E. seine "Rasseliste" ansehen und da dort keine OEB draufsteht und sich der Mitarbeiter mit dem Entstehen der OEB nicht auskennt, wird der Hund ganz normal abgewickelt.

    Die Rasse heißt ja schließlich OEB und nicht Staffmix. Da würde die Sache garantiert anders aussehen.

  • Die Rasse heißt ja schließlich OEB und nicht Staffmix. Da würde die Sache garantiert anders aussehen.

    Das ist ja die Frage beim OEB, ist es eine Rasse? Laut FCI ist es ja keine, so gesehen wäre die Logik doch das es ein Mix ist oder nicht? Wenn man aber sagt es ist eine Rasse, dann ist der Hund erstmal fein raus, weil er ja nicht auf der Liste ist...

    Dako ist, laut meiner Signatur auch eine eigene Rasse, auch nicht anerkannt:D Damit ist Dako überall Listi-frei:skeptisch2::lol:

    Ohne Spaß, wann ist eine Rasse eine Rasse? Ich als Beamter wäre ja primitiv, ich würde in D einfach den VDH als "Maßstab" nehmen...

  • Die Kategorisierung in Listen nimmt das jeweilige Land vor. Es ist aber eine kommunale Entscheidung, ob bei einem Mischling die Haltungserlaubnis erteilt werden kann.


    Nach meinem Infostand ist es umstritten bzw. noch nicht genau geklärt, ob die OEB als Kreuzung im Sinne der Hundeverordnung gelten muss. Und als Rasse steht sie in Bayern nicht auf der Liste. Deshalb wäre meine Einschätzung tatsächlich, dass man mal bei der Kommune nachfragen kann. Zumal es sich ja auch noch um eine Mischling mit nur Anteil OEB handelt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!