Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • Paragr. 4 BUrlG = 6 Monate Wartezeit


    Wird aber meist nicht so eng gesehen.

  • Und Probezeit heißt halt auch so, weil man sich als neuer Mitarbeiter erstmal beweisen muss. Dass man arbeiten will.

    das mag ja durchaus so sein - aber wann soll der Arbeitnehmer denn seinen Urlaub nehmen, wenn die Probezeit ein halbes Jahr beträgt und er erst in der zweiten Jahreshälfte eingestellt wurde (wie bei Ausbildungsstellen üblich)?


    Ich stimme dir allerdings in dem Punkt zu, dass gleich zu Beginn der Probezeit (ca. erster Monat) zwei Wochen Urlaub oder länger schon eher unglücklich sind (es sei denn, es ist anders abgesprochen), aber spätestens nach zwei bis drei Monaten kann man mMn schon auch innerhalb der Probezeit normal Urlaub nehmen.

  • wann soll der Arbeitnehmer denn seinen Urlaub nehmen, wenn die Probezeit ein halbes Jahr beträgt und er erst in der zweiten Jahreshälfte eingestellt wurde (wie bei Ausbildungsstellen üblich)?

    Lt. BBiG beträgt die Probezeit maximal vier Monate.

  • bei uns verfällt auch kein Urlaub, aber (minderjährige) Azubis sollen ihn im laufenden Jahr nehmen.


    wann soll der Arbeitnehmer denn seinen Urlaub nehmen, wenn die Probezeit ein halbes Jahr beträgt und er erst in der zweiten Jahreshälfte eingestellt wurde (wie bei Ausbildungsstellen üblich)?

    Lt. BBiG beträgt die Probezeit maximal vier Monate.

    :ops: gut zu wissen. Mit dem Zeug hab ich nix zu tun, das macht bei uns die Personalabteilung, aber wenn der Azubi mal fragt, steh ich damit dann nicht ganz blöd da |)

  • Und Probezeit heißt halt auch so, weil man sich als neuer Mitarbeiter erstmal beweisen muss. Dass man die Leistung erbringt, für die man bezahlt wird.

    Ist auch ne Probezeit für ne Firma.

    So gross kann der Fachkräftemangel anscheinend nicht sein, wenn amn wegen 1 Tag Urlaub nach 1.5 Monaten einen Aufriss machen würde.....

    Da würd ich nicht arbeiten wollen.


    Probezeit würde die Firma also für mich nicht bestehen.


    Wenn dann jemand meint, er braucht nach vier Wochen schon eine Woche Erholung, naja ...

    Ne Woche? Oben drüber hast du mir erklärt das man 2 Tage anspruch hat pro Monat......

  • l'eau

    Man muss halt einfach auch reden, nachfragen vorsichtig.

    Ich bin deiner Meinung.

    Aber man darf als Azubi oder neu Eingestellter halt auch nicht von Anfang an kommen mit "steht mir zu".

    Was allerdings Jorja auch gar nicht gemeint hat, sorry für die Diskussion, die sich entwickelt hat :smile:

  • @Vakuole

    Natürlich ist es ein Unterschied, ob man als Azubi (um was es ursprünglich ging) in einem Betrieb anfängt oder als ausgebildete Fachkraft, die dringend gesucht wird. Im letzeren Fall kann man natürlich auch mehr Ansprüche stellen. Aber darum gings ja ursprünglich nicht.

  • Getier nicht ganz richtig.

    4 Monate ist das minimum an probezeit,kann aber auch bis zu 6 Monate dauern. Die meisten Betriebe stellen immer mit 6 Monaten ein.

    Die probezeit kann im übrigen auch nochmals verlängert werden, das bedarf dann allerdings Zb einer längeren Abwesenheit des AG (wie Urlaub, oder Krankheit)

  • Nee, maximal vier Monate passt schon, weil das BBiG für Azubis gilt. Später, wenn man dann nicht mehr in der Ausbildung ist, sind es maximal sechs Monate. Bei uns im Betrieb sind es drei Monate.

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