Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • also, wegen einem Tag Urlaub mach ich kein Geschrei - bin ja selber für eine Azubi verantwortlich.

    Außerdem besteht (zumindest bei uns) das Problem, dass der Azubi seinen Urlaub im laufenden Jahr nehmen muss. Nimmt er nun also zu Anfang seiner Ausbildung keinen Urlaub, so hat er ein Problem, ihn am Ende vom Jahr loszuwerden, wo ja auch andere KollegInnen Urlaub haben wollen.


    Kurz: ich würde mit der für deine Umschulung verantwortlichen Person (also die, die ich umschult) sprechen und fragen, ob der eine Urlaubstag aus ihrer Sicht ok ist und den 13.09. Urlaub nehmen.

  • Erstmal, ich finde es total gut, dass du den Urlaubstag nicht gleich in den ersten Tagen willst.

    Steht in deinem Arbeitsvertrag vielleicht was drin, ab wann man Urlaub bekommt? Eventuell nach Ablauf der Probezeit?

    Ich würde den Termin jetzt einfach mal absagen.

    Und einen neuen Termin vereinbaren, wenn du lang genug arbeitest, um mal vorsichtig deine Kollegen/deine Abteilungsleiter zu fragen, wann du evtl. mal einen Tag Urlaub haben könntest.

    Mein persönliches Gefühl: Ich würde für so einen unwichtigen Termin nicht innerhalb der ersten vier Wochen fragen. Was anderes wäre es, wenn es etwas Wichtiges wäre: Familenfeier oder so.

  • Ich hab bisher immer nach der Probezeit meinen Urlaub in Anspruch genommen.


    Wurde in einigen Betrieben erwartet, in anderen begrüßt. Ankommen und erstmal Urlaub wollen komm mMn nie gut an.

  • :ka: ich scheine ziemlich locker zu sein - für mich ist bei einem Arbeitsbeginn 01.08. der 13.09., also knapp 1,5 Monate nach Umschulungsbeginn, nicht mehr "in den ersten Tagen".

    Und ich hätte tatsächlich auch kein Problem damit, diesen Tag Urlaub zu geben/zu genehmigen - es ist ja auch nur ein Tag und nicht gleich zwei Wochen...


    Edit: Urlaub nach der Probezeit ist halt schwierig, wenn die Probezeit ein halbes Jahr beträgt, man aber erst im August die Stelle antritt und den Urlaub bis Jahresende verbraucht haben sollte

  • Jorja schön das es geklappt hat, was ist es geworden?


    Ich würde einfach bei deinem "ausbilder" nachfragen wie der allgemeine Ablauf ist zb ob Urlaub vorzugsweise in den Ferien genommen wird (er Schule etc), wie weit das im voraus einzureichen ist...


    Je nach Eindruck deines Ausbilder würde ich dann einfach sagen das du vor Beginn den Termin für den 13.09. Vereinbart hast und das du den Termin verschieben würdest wenn es da nicht geht.


    Da hast du dann auch die Möglichkeit wg Tattoo und Kleidung den Stand in der Firma zu erfragen (Wenn es ersichtlich ist). Meine Ausbilder wollten aus bestimmten Gründen keine offensichtlichen Tattoos, haben sich aber nicht an meinen bla/rot/lila Haaren gestört. xD

  • Ich find dieses erst nach der Probezeit Urlaub nehmen total dämlich.

    Das sind teilweise 6 Monate!

    Das erwartet doch auch keiner von einem schon Angestellten. :ka:


    Frag mich immer wieso die Leute so mit sich umgehen lassen....


    Urlaub ist zur Erholung da. Ich hab gesetzlich Anspruch darauf, also darf ich den auch nehmen.


    Nett nachgefragt hatte noch ein AG kein Problem.

    (Ich kenn oft sogar so, dass Leute neu in Betriebe kommen und relativ schnell Urlaub haben, weil sie schon gebucht hatten.

    Hat man dann beim Einstellungsgespräch abgesprochen und gut war :ka:.)

  • Ich würde ganz offen ansprechen, dass du an Tag X einen Termin hast, der schon seit, keine Ahnung wie viel Monaten steht. Du willst ja nicht Urlaub um dir einen zu kippen oder einfach zu gammeln, sondern um einen Termin wahr zu nehmen.

    Sprich es offen an, wenn sie sagen "kein Problem" ist alles gut. Wenn es nicht gern gesehen wird, verschieb den Termin.


  • Jetzt mal so grundsätzlich:

    Gesetzlichen Anspruch hat man (zumindest in D) auf Urlaub, wenn man vorher entsprechend lang gearbeitet hat.

    Beispiel: 24 Tage Urlaub entspricht pro Monat 2 Tage, also könnte man nach dem ersten Monat 2 Tage Urlaub beantragen.

    Und Probezeit heißt halt auch so, weil man sich als neuer Mitarbeiter erstmal beweisen muss. Dass man die Leistung erbringt, für die man bezahlt wird.

    Urlaub ist zur Erholung da. Ich hab gesetzlich Anspruch darauf, also darf ich den auch nehmen.

    Wenn dann jemand meint, er braucht nach vier Wochen schon eine Woche Erholung, naja ...


    Wegen neuen Leuten im Betrieb, weil vorher schon gebucht, das muss man halt beim Einstellungsgespräch klären. Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dann ist es ja gut.

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