Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • Danke euch allen.

    Polizei nimmt die Anzeige nicht auf.

    Das sei Privatrecht und ginge sie nichts an. Erst wenn der Hund auf meinen Mann gehetzt wird. Sonst läuft es für die unter Pech gehabt.

    Grüßle Silke mit Charlie

    Aber Ihr müsst doch ein zuständiges Ordnungsamt haben? Dann eben von der Gemeinde oder vom Kreis. Also das würde ich nicht auf sich beruhen lassen.

    Alles Gute für Euch und gute Besserung für Deinen Mann.

  • In dem Fall würd ich auch anzeigen.

    Gute Genesung für Mann und Hund.

  • Ohje! Gute Besserung an Mann und Hund!

    Sowas geht gar nicht! Ich würde zur Gemeinde /OA bzw zum Anwalt. Das geht absolut nicht,und morgen ist es vielleicht ein Kind das "selbst schuld"ist :barbar:

  • Aber beim verletzten Hund ist es doch Sachbeschädigung? Das müsste die Polizei eigentlich auch aufnehmen :???:

    Straftaten können grundsätzlich nur von Menschen begangen werden. Und es gibt keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.

    Anders wäre es, wenn der Hund auf jemanden gehetzt wird.

    AndiSil einfach mal deine Gemeinde googeln. Die meisten Gemeinden haben ja heute eine Homepage. Da findest du dann auch, wo du das zuständige Ordnungsamt findest.

    Gute Besserung an deinen Hund.

  • Straftaten können grundsätzlich nur von Menschen begangen werden. Und es gibt keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.

    Aber Hunde sind juristisch doch in den meisten Fällen Gegenstände, wenn ich, mit dem Gedanken im Hinterkopf, den Hund hier nur als Gegenstand sehe mit dem ein anderer Gegenstand (2ter Hund) beschädigt wird?

    Wie dieser klassische Witz mit der Leiter, man trägt eine Leiter, dreht sich um, haut irgendwas oder wen kaput. Das ist, für mein unjuristisches Verständnis, doch ähnlich, durch dumme, unsachgemäße Nutzung der Leiter (des Hundes) wurde irgendwer (der verletzte Mann) und/oder irgendwas (der andere Hund) beschädigt. Dafür wäre ich im Leiter Falle auch haftbar.

    Mit dem Argument das mir hätte klar sein müssen das bei dieser Handhabung andere Menschen oder anderes Eigentum beeinträchtigt werden.

    Ich weiß etwas OT, aber ist gedanklich Nachvollziehbar was ich meine und wie ich auf so was komme?

  • Straftaten können grundsätzlich nur von Menschen begangen werden. Und es gibt keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.

    Aber Hunde sind juristisch doch in den meisten Fällen Gegenstände, wenn ich, mit dem Gedanken im Hinterkopf, den Hund hier nur als Gegenstand sehe mit dem ein anderer Gegenstand (2ter Hund) beschädigt wird?

    Wie dieser klassische Witz mit der Leiter, man trägt eine Leiter, dreht sich um, haut irgendwas oder wen kaput. Das ist, für mein unjuristisches Verständnis, doch ähnlich, durch dumme, unsachgemäße Nutzung der Leiter (des Hundes) wurde irgendwer (der verletzte Mann) und/oder irgendwas (der andere Hund) beschädigt. Dafür wäre ich im Leiter Falle auch haftbar.

    Mit dem Argument das mir hätte klar sein müssen das bei dieser Handhabung andere Menschen oder anderes Eigentum beeinträchtigt werden.

    Ich weiß etwas OT, aber ist gedanklich Nachvollziehbar was ich meine und wie ich auf so was komme?


    wenn jemand eine Leiter trägt und sich umdreht ist das aber eine menschliche Handlung: der Mensch dreht sich, die Leiter wird nur mitbewegt.

    Und auch dabei gibt es keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung. Das erfüllt keinen Straftatbestand.

    Das man zivilrechtlich dafür einstehen muss, da die Ersatzpflicht nach § 823 BGB eintritt ist etwas anderes. Da reicht für die Ersatzpflicht die fahrlässige Beschädigung einer Sache.

    Edit: wenn es um die Beschädigung durch einen Hund geht, geht es natürlich um § 833 BGB, die Tierhalterhaftung.

    Strafrecht und Zivilrecht sind da zwei Paar Schuhe.

    Und gefragt war ja nach der Zuständigkeit der Polizei. Die ist erstmal nur bei Straftaten zuständig, nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

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