Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • Ausgelöst von dem anderen Thema, mal angenommen man könnte seinen Hund völlig frei laufen lassen weil Umfeld und Hund das einvernehmlich mitmachen, Leinenpflicht etc. bleiben ja dennoch. Bedeutet das würde immer noch ratzfatz ärger mit dem OA geben oder können so kleine Dörfchen einen rechtlichen Rahmen dafür schaffen?

    Naja, so lange sich keiner Beschwerd, würde ich sagen wäre es ok. Aber auch ein kleines Dörfchen könnte bei Beschwerden nichts machen.


    LG
    Sacco

  • Ausgelöst von dem anderen Thema, mal angenommen man könnte seinen Hund völlig frei laufen lassen weil Umfeld und Hund das einvernehmlich mitmachen, Leinenpflicht etc. bleiben ja dennoch. Bedeutet das würde immer noch ratzfatz ärger mit dem OA geben oder können so kleine Dörfchen einen rechtlichen Rahmen dafür schaffen?

    Wir haben doch keine generelle Leinenpflicht? :???:

    In der Stadt, in der ich arbeite, besteht die Pflicht in Parks und an einigen Orten. Auf der Straße dürfte ich den Hund (unsinnigerweise) freilaufen lassen.

    In meinem Dörfchen besteht die Anleinpflicht „auf öffentlichen Plätzen innerorts“ - was auch immer das heißen mag.


    Also ja, das ist wohl kommunal geregelt.

  • In NRW gibt das LHG ja vor das gefährliche oder große Hunde innerorts angeleint sein müssen.

    Das kann keine Kommune abändern, sie kann das höchstens auf alle Hunde ausweiten.

  • Ausgelöst von dem anderen Thema, mal angenommen man könnte seinen Hund völlig frei laufen lassen weil Umfeld und Hund das einvernehmlich mitmachen, Leinenpflicht etc. bleiben ja dennoch. Bedeutet das würde immer noch ratzfatz ärger mit dem OA geben oder können so kleine Dörfchen einen rechtlichen Rahmen dafür schaffen?

    Nein.

    Wobei ich nicht weiss, was Du mit "völlig frei" meinst (streunen, wie der dort beschriebene alte Dorfhund?).


    Wie hasilein75 schon sagte, kann man Landesrecht nicht aufweichen, rechtlich die Sitten nicht lockern, diese gelten als (Sicherheits-)Minimum (verschärfen könnte man sie, bis zu einem gewissen Grad).


    Ob *ratz fatz* Ärger mit dem OA gibt, dürfte sich daran orientieren, ob sich ein Kläger auftut :ka: Oder sollte so ein Hund Schaden verursachen (dann hat es ja auf jeden Fall einen Kläger), vll. durch einen Verkehrsunfall, jemand musste ausweichen, ist wo gegen gefahren ... oder auch nur, jemand wurde vom Hund an der Kleidung beschmutzt, kann man sich nicht darauf berufen (also so etwas wie: in meinem Dorf x dürfen sie aber ...). Es gilt das LHG und natürlich das Ding mit der Gefährdungshaftung. Aus der Nummer kommt man nicht raus.


    Die Duldung der Dorfgemeinschaft hat keine rechtliche Relevanz.

  • Kurzum- ohnmächtig werden oder tot umfallen wäre schlecht, es käme niemand an mich ran.

    Nicht unbedingt. Hunde können unterscheiden was Sache ist und so mancher lässt zwar niemand ans schlafende Frauchen, ans kranke Frauchen dürfen Retter dann schon.

    Kann man halt echt nie ausprobieren, denn Hunde wissen ob wir uns tot stellen, ohnmächtig sind oder nur schlafen.


    Meine Hunde finden Rettungsdienstler cool. Schon immer, aber sowas kann man sicher auch gut antrainieren.


    Sagt mal, haben eure Hunde auch gerade so einen riesigen Hunger? Vicky, die sonst mit ihrer Portion gut zufrieden ist, könnte im Moment locket das Doppelte verdrücken.


    Ist das der Winterspeck-Anfress-Trieb?

    Ist hier jedes Jahr so. Sobald die Hitze wirklich weg ist fangen beide Jungs an zu fressen als hätten sie wochenlang nix gehabt.

    Bei Hitze fressen sie halt monatelang echt nur wenig, weil kein Hunger. Das holen sie sich ab Herbst wohl wieder rein.

  • Der Hund bekommt Hühnersuppe und ich hatte gerade Angst sie springt in den Topf oder schlingt den Napf im Eifer des Gefechts mit runter:ugly: also ja, definitiv hungrig!

    (Sonst ja auch eher mäkelig)

  • Spook mutiert gerade auch zur Fressraupe. Vorhin hab ich zu kochen angefangen und dabei bettelt er nur dann, wenn er echt Hunger hat. Drei Stunden nach dem Füttern hat er selten so viel Hunger. Nachdem er mir aber bei jedem Schritt hinterhergetapert ist und mich mit dem Dackelblick gestalkt hat, gab es einen Snack und hinterher noch den Knus des Brotes, den ich letzte Woche zum Trocknen weggelegt hatte. Wurde alles weggeknuspert, nun kann er schlafen, obwohl mein Essen noch köchelt.

  • Landesrecht steht über kommunalen Regelungen

    Stimmt. WENN es eine Regelung im Landesrecht gibt, dann kann die von Kleinhintertutzingen nicht ohne weiteres ausgehebelt werden. Allerdings könnte Kleinhintertutzingen eine oder mehrere offizielle Freilauffläche(n) einrichten. Oder ist selbst das in NRW nicht möglich?


    In den meisten Bundesländern gibt es aber keine Eingriffe des Landesrechts in die kommunalen Angelegenheiten. In diesen Ländern kann ein Dörflein theoretisch sogar explizit entscheiden, dass Hunde generell frei laufen dürfen. In der Praxis reicht es, wenn die Kommune keine generelle Leinenpflicht vorschreibt.


    Ich kenne allerdings keinen Ort in D, an dem nicht mindestens "frei laufender Hund im direkten Einflussbereich seines Halters" vorgeschrieben ist.

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