Gesunder Hund eingeschläfert, um mit toter Besitzerin begraben zu werden
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Ich halte es für unangemessen hier nun Freitode zu thematisieren, das geht am Thema vorbei.
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Zum Thema: seltsam, oder besser für mich schwer vorstellbar finde ich, dass Hinterbliebene den testamentarischen Wunsch der Sterbenden realisiert haben!
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Ich sehe eigentlich nur, dass die verstorbene Hundebesitzerin zu Lebzeiten auch für ihren Hund vorgesorgt hat.
In anderen Ländern mag diese Vor-und Fürsorge anders aussehen als bei uns.
Ich habe jemanden, der meinen Hund vorsorgen wird im Falle von Unfall mit KH-Aufenthalt oder Tod. Sollte dieser Mensch unerreichbar oder verhindert sein, wissen noch zwei andere Freunde was sie tun können mit Adressen, etc.
LG, Friederike
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Naja, jedem das seine.
Man kann es auch positiv sehen. So sterben in diesem Fall keine weiteren Futter- Tiere für das Hundehobby und landen evtl. im Barfmixer. -
Aber in Deutschland werden jeden Tag mehrere 1000 Tiere deutlich qualvoller getötet, nur um gegessen zu werden.
Da wird einfach ein riesiger Wertunterschied gemacht zwischen verschiedenen Tieren. Obwohl zum Beispiel Schweine deutlich intelligenter sind, als Hunde. -
Das Problem sehe ich nicht im werteunterschied sondern darin, jedem seine eigenen Werte aufzuschwatzen , zwanghaft alles gleichschalten zu wollen und sich immer wieder damit zu präsentieren.
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Ich kann das irgendwie verstehen, den Hund nicht zurücklassen zu wollen.
Im Leben, wie im Tode vereint.... für immer
Was ich tun würde, weiß ich nicht. Und ich will es auch nie herausfinden.
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Boomerang, was meinst du?
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Ich habe nicht vor, hier jemandem meine Werte aufzuschwatzen.
Ich erlaube mir jedoch meine eigenen Werte zu haben.
Wenn das in Deutschland erlaubt wäre, würde ich das dennoch nicht nutzen.
Meine Tiere habe ich, und würde das auch zukünftig tun, nur erlösen lassen, wenn das Alter oder eine Krankheit es erfordern und das ist für mich schon schwer genug.
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Einen Hund einfach so mit in den Tod zu nehmen, finde ich auch nicht in Ordnung, dafür könnte man das obere Zitat nehmen. Doch was mir bei solchen Artikeln auffällt, es gibt selten Hintergrundwissen, somit halte ich mich mit Verurteilungen zurück.
Es gibt zwar nicht viel Hintergrundwissen, aber bei uns (https://www.20min.ch/community/stor…terben-27235136) stand unter Bild 3 + 4 noch, dass Pfleger und die Leiterin des TH versucht haben, den Nachlassverwalter umzustimmen und einer Weitervermittlung nichts im Wege gestanden hätte.
D.h. für mich, ein gesunder, gut zu vermittelnder Hund ohne Auffälligkeiten wurde eingeschläfert, weil Frauchen mit ihm begraben werden wollte.
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D.h. für mich, ein gesunder, gut zu vermittelnder Hund ohne Auffälligkeiten wurde eingeschläfert, weil Frauchen mit ihm begraben werden wollte.
Kann mir nicht vorstellen das das lt. Tierschutzgesetz erlaubt ist.
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