Hund in Zwingerhaltung - dem Tierschutz melden?

  • ob es etwas bringt oder nicht...ich würde es dennoch melden. Ansonsten machst du dir nur Vorwürfe.
    Leider ist das "ausreichender sozialkontakt" im Tierschutzgesetz nicht ausreichend definiert. (Meines Wissens nach)


    Reden wir hier von Deutschland?


    Dazu gibt es im Gesetzestext leider nur Folgendes (Zitat): (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.


    Ansprechpartner für schlechte Hundehaltung wäre das Ordnungsamt. Allerdings ist die Frage, ob die von dir geschilderte Haltung in deren Augen darunter fällt.

    Jup, ist in Deutschland. Bawü um genau zu sein. ;)


    Naja als "gut" würde ich das Nachbarschaftsverhältnis nicht bezeichnen, die Leute sind ziemlich eigenbrötlerisch und reden hier auch nicht großartig mit jemandem. Von daher will ich ihnen auch nicht zu extrem auf die Pelle rücken.


    Aber melden werde ich es definitiv, sonst kann ich nicht mehr ruhig schlafen. Der Hund tut mir echt leid. ;(

  • Jedenfalls läuft dieses Tier ungelogen den kompletten Tag im Gehege auf und ab, immer und immer wieder, jedesmal exakt dieselbe Strecke. Sowas kann man ja auch häufig bei Zootieren beobachten und ist doch ziemlich sicher eine Verhaltensstörung?

    Stereotypie durch Haltungbedingungen könnte dazu führen, dass sie eine an den Karren bekommen, wenn - WENN - Du das Glück hast, dass Du auf dem Veterinäramt gescheite Leute hast. Das Veterinäramt ist für solche Fälle zuständig. Du kannst Deine Beobachtungen schildern und die entscheiden dann, was sie tun. Namen bekommen Deine Nachbarn übrigens nicht genannt, wenn Du so was meldest.

  • Das Veterinäramt ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Leider kommts drauf an, welcher Amtstierarzt da dann raus geht. Manch einer guckt tatsächlich nur auf die Maße. Andere haben noch genug Idealismus übrig und fragen genau nach und reden den Leuten auch ins Gewissen. Unseren geht so was schon nach und die prüfen im Amt auch noch mal genau was man da tun kann. Ist leider nicht in jedem Amt so... Welcher Landkreis bist du? Wohne nämlich auch in BaWü.
    Zum Glück gibt es nicht nur den Gesetzestext, sondern auch die Kommentare dazu (Hirt/Maisack/Moritz z. B.), die die Gesetze interpretieren und durchaus in solchen schwammigen Formulierungen herangezogen werden. Und an sich kann man bei einem Hund mit Zwangsneurose durchaus von Schäden ausgehen, damit wäre §1 TSchG schon bedient.

  • Ich denke, du hast bereits alle Mittel ausgeschöpft, die dir zur Verfügung stehen. Du hast die Sache angesprochen; die Besitzer zeigen sich leider uneinsichtig. Das ist sehr schade, aber eben auch nicht zu ändern.


    Weitere Schritte würde ich nicht einleiten. Wenn die Familie den Hund so halten muss, wird sie schon genug Probleme haben. Ob man da dann nochmal eines draufsetzen muss? Muss nicht unbedingt sein... Zumal es Nachbarn sind und ich keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen wöllte...


    Leider läuft im Leben nicht immer alles glatt und es gibt Phasen, da steckt man echt in Schwierigkeiten. Und wenn dann fremde Leute noch meinen, sie müssten einen auf super korrekt machen und einen da irgendwo anschwärzen... Leider kann man das oft erst nachvollziehen, wenn man selbst mal in so einer Lage gesteckt hat...


  • Das Veterinäramt ist zuständig und sollte sich kümmern, wenn du den Fall schilderst. Reine Zwingerhaltung ist in keinem Fall artgerecht, somit besteht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es bestehen ja bereits Hospitalsmussymptome, die Folgen einer dauerhaften Haltung auf zu engem Raum.


    Viel Glück bei der Suche nach Unterstützung, das wird nicht leicht!

  • Leider läuft im Leben nicht immer alles glatt und es gibt Phasen, da steckt man echt in Schwierigkeiten.

    Naja, die geschilderte Haltung ist ja nun keine "Phase", die man mit vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen der Halter erklären könnte. Sondern die Haltung ist lt. Schilderung der TS dauerhaft so. Das ist ein grosser Unterschied und ja, tierschutzrelevant.


    Amtsveterinäre sind immer so verpönt bei den Tierhaltern, aber eigentlich sind sie deren Partner in Sachen tierschutzkomformer Haltung.


    Wenn ich vermeintlich tierschutzrelevante Haltungen sehe, rufe ich meinen Amtsveterinär an, schildere dem meine Beobachtungen und bitte ihn, sich das mal selbst anzuschauen.
    Das würde ich - nach erfolglosem Gespräch mit den Haltern wie hier - jetzt als Nächstes tun.


    Zwingerhaltung an sich ist nichts Schlimmes - wenn denn, die doch recht klar definierten Drumrum-Bedingungen stimmen. Das tun sie hier nach Schilderung der TS eindeutig nicht. Es besteht also Handlungsbedarf.

  • Weitere Schritte würde ich nicht einleiten. Wenn die Familie den Hund so halten muss, wird sie schon genug Probleme haben. Ob man da dann nochmal eines draufsetzen muss? Muss nicht unbedingt sein... Zumal es Nachbarn sind und ich keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen wöllte...


    Leider läuft im Leben nicht immer alles glatt und es gibt Phasen, da steckt man echt in Schwierigkeiten. Und wenn dann fremde Leute noch meinen, sie müssten einen auf super korrekt machen und einen da irgendwo anschwärzen... Leider kann man das oft erst nachvollziehen, wenn man selbst mal in so einer Lage gesteckt hat...


    Wegschauen und resignieren als richtige Verhaltensstrategie? Damit könnte ich nicht gut leben. Und der Hund soll es ausbaden, wenn seine Besitzer uneinsichtig sind?

  • Auch ich würde es dem Vet- und Ordnungsamt schildern, mit dem Hinweis auf eine möglicherweise schon vorhandene Zwangsneurose.


    Selbst wenn diese Menschen Probleme haben, so lässt sich daraus keinesfalls das Recht ableiten, gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.


    Ich kann Verständnis aufbringen für Notsituationen, und Hilfe zum Abstellen anbieten - das hast du ja gemacht.


    Die eigenen Probleme auf die Umwelt abwälzen, dazu noch mit dem Totschlagargument: "Das machen andere auch so!" - dafür fehlt mir allerdings jegliches Mitgefühl.

  • Ich würde es dem Vet-Amt melden, mehr kannst du ja (leider) nicht tun.


    Ich habe schon Hundehaltern einen Kotbeutel angeboten die so aussahen als wollten sie den Kot auf dem Fußweg im Dorf liegen lassen. Die fanden das gar nicht gut. Oder Hundehalter die ihren Hund bei 25 und mehr Grad in der Sonne auf einem Supermarktparkplatz im Auto gelassen haben. Die waren auch sehr sauer. Aber ich mag auch nicht weggucken und dem Hund im Auto geht es schlecht oder jemand tritt in den Kothaufen.

  • Stereotypie durch Haltungbedingungen könnte dazu führen, dass sie eine an den Karren bekommen, wenn - WENN - Du das Glück hast, dass Du auf dem Veterinäramt gescheite Leute hast. Das Veterinäramt ist für solche Fälle zuständig. Du kannst Deine Beobachtungen schildern und die entscheiden dann, was sie tun. Namen bekommen Deine Nachbarn übrigens nicht genannt, wenn Du so was meldest.

    Ich habe schonmal was gemeldet und da bin ich wohl glücklicherweise wirklich an die richtigen Leute geraten. Ich hatte in einem Chinarestaurant ein Aquarium mit Zierfischen neben meinem Tisch stehen, das komplett kahl war, also keine Pflanzen, nix. Nur ein paar müde Kiesel auf dem Boden, die Scheiben komplett verdreckt. Auch das habe ich dem Veterinäramt mitgeteilt und keine 2 Wochen später hatten die Fische ein superschönes sauberes Aquarium mit Pflanzen etc.pp.


    Ich hoffe mal, wenn sie sich um sowas kümmern, dass sie dann auch nach dem Hund schauen werden. :)

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