ob es etwas bringt oder nicht...ich würde es dennoch melden. Ansonsten machst du dir nur Vorwürfe.
Leider ist das "ausreichender sozialkontakt" im Tierschutzgesetz nicht ausreichend definiert. (Meines Wissens nach)
Reden wir hier von Deutschland?
Dazu gibt es im Gesetzestext leider nur Folgendes (Zitat): (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
Ansprechpartner für schlechte Hundehaltung wäre das Ordnungsamt. Allerdings ist die Frage, ob die von dir geschilderte Haltung in deren Augen darunter fällt.
Jup, ist in Deutschland. Bawü um genau zu sein.
Naja als "gut" würde ich das Nachbarschaftsverhältnis nicht bezeichnen, die Leute sind ziemlich eigenbrötlerisch und reden hier auch nicht großartig mit jemandem. Von daher will ich ihnen auch nicht zu extrem auf die Pelle rücken.
Aber melden werde ich es definitiv, sonst kann ich nicht mehr ruhig schlafen. Der Hund tut mir echt leid. ;(