Staffordshire Bullterrier - BW
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Die Rassewahl würde ich nochmal überdenken, da bspw. mit einem solchen Hund Minderjährige nicht Gassi gehen dürfen. D.h., du kannst auch einen großen, kräftigen Siebzehnjährigen nicht mal eine Runde mit dem Hund schicken, sondern musst immer selbst gehen.
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Noch eine Ergänzung: Das Züchten und die Einfuhr dieser Hunde ist verboten, d.h. wird es auch schwer werden, einen Welpen aus seriöser Quelle zu bekommen.
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Züchten verboten?
Es gibt doch Züchter für die Rasse im VDH
Staffordshire Bull Terrier: Vereine & Züchter » VDH.de -
Hier kannst du nach seriösen Züchtern schauen :) Wir das mit der Einfuhr nach BW ist, müsstest du aber eben erfragen.
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Hunde müsssen auch mal frei laufen dürfen, es sei denn, es stehen im Einzelfall ernsthafte Gründe dagegen. Falls das bei dir von vorneherein nicht legal möglich ist, weil dein Hund rassebedingt Leinenzwang hat, würde ich doch lieber auf eine andere Rasse umschwenken als meinen Hund das lebenslang zuzumuten. Dabei mußt du Landesrecht und Gemeinderecht berücksichtigen. Es gilt leider immer die jeweils strengere Auslegung.
Dagmar & Cara
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Züchten verboten?
Es gibt doch Züchter für die Rasse im VDH
Staffordshire Bull Terrier: Vereine & Züchter » VDH.deIn BaWü ist das Züchten dieser Rasse verboten. Steht in der verlinken Verordnung.
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Hallo,
wir wohnen auch in BW und wir hatten eine Husky-Staff-Mix Hündin mit bestandenem Wesenstest. Mussten aber trotzdem die erhöhte Steuer bezahlen und das ohne Leinenzwang und Maulkorbzwang.Es reichte dass Staff mit im Spiel war.
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Achtung, wenn ihr bei der Gemeinde nachfragt, da ist nicht immer jeder so kompetent in diesem Bereich, eventuell lieber an höherer Stelle nachfragen. (Ministerium für Inneres?)
So wie ich es verstanden habe gilt für Kategorie 2 Hunde in BW keine Maulkorbpflicht und keine Wesenstestpflicht, aber eine Leinenpflicht von der man sich befreien lassen kann. Habe aber auch schon gelesen, dass eine Verhaltensprüfung Pflicht ist, ist also tatsächlich schwierig sich über das Internet zu informieren.Da ihr Kinder habt würde ich bedenken, dass diese den Hund u.U. nicht führen dürfen bis sie 18 sind und einen Sachkundenachweis besitzen. Schwierig kann es dann eben auch sein, wenn man durch Krankheit oder Urlaub eine Betreuung für den Hund benötigt, insbesondere, wenn mal kurzfristig etwas ist. Also je nachdem wie die Bestimmung nun ist.
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In BaWü ist das Züchten dieser Rasse verboten. Steht in der verlinken Verordnung.
Warum gibt es dann VDH-Züchter in BaWÜ? Siehe VDH-Link?
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Bitte werft doch hier jetzt nicht verschiedene Rassen und verschiedene Bundesländer in einen Topf, das hilft niemandem weiter
Es geht hier nicht um einen AmStaff, sondern um einen StaffBull, das sind nun mal verschiedene Rassen... In Bawü sind Staffbulls Kat. 2, d.h. sie gelten erst mal nicht pauschal als gefährlich und es braucht keinen Wesenstest und keine Erlaubnis von Behördenseite, um so einen Hund zu halten. Meines Wissens nach gilt Leinenzwang, der aber durch Ablegen einer BH, Teamtest o.ä. aufgehoben werden kann und kein Maulkorbzwang.
Die genauen Bestimmungen erfragt man am besten direkt in der Gemeinde, in der der Hund angemeldet wird.Und auch die Zucht ist ja nicht in allen Bundesländern verboten, also muss da sicher kein Hund illegal eingeführt werden
Ich empfehle auch immer gern das Forum kampfschmuser.de Nicht vom Namen abschrecken lassen, da tummeln sich eine Menge erfahrener Listenhundebesitzer, die auch in dem ganzen Verordnungswirrwar sehr firm sind.
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