Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen

  • Wobei einem der gesunde Menschenverstand und das Verantwortungefühl unabhängig vom Gesetz sagen sollten: Nö macht man nicht.

    Aber da wären wir wieder beim alten Thema...

  • Das gilt (bundeslandabhängig), wenn der Hund offiziell eingestuft ist und Auflagen hat.

    Hm, in meiner Zulassung nach Paragraph 11 stand, dass ich mit mehr unterwegs sein darf. Die Regel gilt für "Privatpersonen"

    Ist das grundsätzlich so? Ist das der 11er als Trainer oder der zum Führen einer tierheimähnlichen Einrichtung?

    Tatsächlich würde ich vermuten, dass einige der „Hellhounds“ gar keine Auflagen haben. Die Notwendigkeit für den Wesenstest habe ich bei den Beschreibungen bewusst nur bei eienem B

    Vertreter gesehen.

  • Tatsächlich würde ich vermuten, dass einige der „Hellhounds“ gar keine Auflagen haben.

    Ich gehe davon aus, daß das bei vielen der Fall ist. Die weitaus meisten Hundebisse passieren ja innerhalb der Familie. Da sind also meist gar keine Behörden involviert, die irgendwelche Auflagen verhängen. Die Besitzer ziehen dann selbstständig die Reißleine und geben den Hund weg.

    Dagmar & Cara

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