Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen
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Gast67804 -
11. Februar 2019 um 09:49
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- Justizirrtümer nicht ausgeschlossen werden können
Bei Hunden können sie das aber schon?
Sehe ich nicht so.
Die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung besitzt, sondern im Gegenteil eher zu einem Anstieg an Taten führt
Um nicht gefasst und verurteilt zu werden, also aus Angst. Wer so viel Angst hat, dass er weitere Straftaten begeht hat die abschreckende Wirkung der Strafe durchaus verstanden. Deswegen folgen ja weitere Taten, um dieser Strafe zu entgehen.Und für mich macht es das schlimmer.
Sie gegen die Menschenrechte verstößt
Die die Täter vermutlich zuvor ebenfalls verletzt haben, obwohl sie es besser wussten.
Man einem Menschen prinzipiell die Möglichkeit zu Schuldeingeständnis, Reue und Sühne geben will.
Oder eben zur Resozialisierung, was bei einem Hund durchaus ebenfalls möglich sein kann.
Daher bleibe ich bei dem Vergleich und bei der Einstellung: Euthanasie ist die bequeme Lösung. Allerdings finden sich noch viel zu wenige gangbare Alternativen dazu. Damit es diese geben kann, muss sich grundlegend etwas ändern. Und zwar von Anfang an. Bei Zucht und Anschaffung. Nicht erst, wenn der Karren im Dreck steckt.
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Ich seehe einfach eine Doppelmoral wenn sich einerseits über tötungsstationen in anderen Ländern aufgeregt wird und in diesem Zusammenhang behauptet wird wir retten die Hunde jedes Leben ist Lenenswert.
Und die Länder dafür verurteilt werden mittels Tötung unerwünschte Hunde für die kein Platz ist loszuwerden.
Und andererseits wir das in Deutschland für die (aufgrund von ihrem Verhalten) unerwünschten Hunde für die kein Platz ist gefordert Tötungsstationen zu errichten damit man sie los ist.
Und wo zieht man die Grenze?
Beim Hund der plötzlich unvermittelt Austickt und um sich beißt.
Beim Hund der in stressituationen in alles Beist was in seiner Nähe ist.
Beim hund der Leinengressif ist und rückgeannte Agressionen zeigt.
BeimDackel der Beißt weil er nicht an seiner witschenden Bandscheibe gestreichelt werden will.
Beim Schäferhund der den Einbrecher gebissen hat weil er sein Grundstück betreten hat.
Beim Angstagressiven Straßenhund der aus einer ausländischen Tötungstation importiert wurde und weil er nicht alleine bleiben kann auf den Wochenmart mit müsste und hier einen Passanten gebissen hat der sich an ihm vorbeidrängen wollte.
Beim Hund der angebunden von Kindern geärgert würde und sich keinen anderen Ausweg mehr wusste als zu schnappen?
Beim Hund der beim Stöckchenspilen zu intusiastisch war und dem stöckchenfuchtler ausversehen mit dem Eckzahn einen Kratzer verpasste.
Beim Labbi dessen Besitzer für einen Moment unaufmerksam war und der den Passanten auf "gefahrdrohende " weise ansprang.
Und wer soll das entscheiden?
Der Tieratzt
Ein Richter ( mit oder ohne Ahnung von Hunden)
Das Veterineramt
Das Ordnungsamt ( mit oder ohne Ahnung von Hunden)
Und was ist mit Missbrauch Tierheim zu voll zu viele alte kranke Nörgler...ok der beißt , der beißt und der auch den will auch keiner ah und der braucht so teure Medikamente, der beißt auch....weg damit....
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Manche Länder sind auch schneller mit Einschläfern. Dänemark hat am Mittwoch 25 Hundewelpen eingeschläfert, die illegal von Polen nach Dänemark transportiert wurden. Grund : Tollwutgefahr und viel zu jung von den Elterntieren getrennt.
Ist das nun besser, weil aus einigen der Tiere gefährliche Hunde geworden wären?
Mir tut es leid um die Welpen aber vielleicht greift man so die Wurzel des Übels an? Strafen für die Fahrer, Einschläfern der Hunde, kein Profit. Obwohl ich eher vermute, dass die Hunde dann einfach einen Wurf mehr haben müssen, um den Verlust wieder rein zu holen. Dazu fliegt das viel zu selten auf.
Achja, Quelle :Zeitungsartikel
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Ich glaube in Deutschland kann wegen tollwutverdacht auch eingeschläfert werden oder?
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Wenn man weniger Hunde haben will, hilft es nur Kastrationen zu fördern (statt verbieten zu wollen) . Hab noch keinen kastrierten Hund kennengelernt, der wirklich drunter gelitten hat. Aber jede unkastrierte Hündin kann alle halbe Jahr potentiel im djruchschnit 8 Welpen bekommen. Selbst wenn sie nur einmal welpen bekommt, dind das einige Hunde, die untergebracht werden müssen. Und bei Ups-Würfen, bzw. "Hünduin-muss-einmal -im-Leben-Junge-haben"-Würdfen oder "Meine Hündin-ist-so-toll, Welpen sind so niedlich"-Würfen wird mit Sicherheit keine ausführliche Kontrolle gemacht, wo die Welpen
hinkommen... und auf das Verantwortungsbewusstsein der Durchschnittshundehalter zu setzen halte ich für fahrlässig.
Würde vll. auhc helfen, wenn man Welpen/allgemein Hunde nicht mehr so einfach anbieten könnte...
Ich kann deinen Gedankengang verstehen, halte den Ansatz aber für falsch.
Es gibt durchaus Alternativen zur Kastration im Sinne von dem, was du erwähnst: Hunde nicht mehr so einfach anbieten und als Einnahmequelle nutzen können. Wenn sich das Züchten und Vermehren finanziell nicht mehr lohnt, würden sich ganz fix viele Probleme erledigen. Ebenso bei stärkeren Kontrollen auf die Eignung des Hundes für die jeweiligen Personen. Oder besser gesagt die Eignung der Personen für den jeweiligen Hund. Da sehe ich den Hauptansatzpunkt.
Zudem sehe ich auch da wieder die Doppelmoral. Bei Katzen ist es vollkommen normal und erwünscht, im Sinne der Geburtenkontrolle zu kastrieren.Gesundheitliche Folgen? Drauf geschissen. Haufenweise getötete Vögel? Ach, machen Katzen halt. Hauptsache, sie können frei rum tigern und der Halter hat möglichst wenig Probleme. Bei Hunden gibt es einen Aufschrei der Entrüstung, obwohl ohne Kastration das Risiko für bestimmte Krebsarten, Pyometra, Vorhaut-Katarrh etc. erhöht ist. Deswegen bin ich nicht per se für Kastrationen. Aber es hat eben alles sein Für und Wider.
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Ich glaube in Deutschland kann wegen tollwutverdacht auch eingeschläfert werden oder?
Normalerweise wird der Hund beschlagnahmt und in Quarantäne gesetzt.
Bricht dann die Krankheit (Tollwut) nachweislich aus, dann wird das Tier eingeschläftert (oder stirbt eh schnell daran, ist hochgradig tötlich, da kann man das Tier auch direkt enischläfern, mehr oder weniger).
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Kurzes OT zu Tollwut in DE
§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass
sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und
Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder
seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz
standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut
zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits
mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
Nachzulesen in der gueltigen TW-Verordnung
Das wir in DE keine Todesstrafe haben, ist hier voellig egal. Man darf Tiere in DE unter gewissen Voraussetzungen toeten. Das allein zaehlt.
Und wenn die Einschlaeferung bei notwendiger dauerhafter Isolation der einfache Weg ist, wuerd ich gern einen Weg lesen der dem Hund ein Leben ermoeglicht, das man als gut bezeichnen kann. Mir reicht auch schon der Ansatz eines solchen Weges.
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Amtliche Vorgaben bedienen im seltensten Falle Bedürfnisse einzelner Individuen (bei Mensch & Tier)!
Reglements gibt es ohne Ende, auch unwissend muss niemand an einen Hund kommen!
Nein sagen muss der Käufer, selbstbestimmt und ohne nach noch mehr Reglements zu fragen.
Ich kann dir keinen Weg nennen Murmelchen.
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Du hast es ja auch nicht als einfachen Weg bezeichnet network

Und damit man mich nicht falsch versteht: Ich meine mit Verwahrung eben wirklich die absolute Isolation! Kontakt zu Menschen so wenig wie mgl. (also beim schiebern Menschen sehen, evtl. beim Futter reinschieben Menschen sehen, etc. Aber keinerlei wirkliche Interaktion) und keinen Kontakt zu Artgenossen! Und das bis zum Lebensende.
Wer meint Einschlaeferung waere da der einfachere Weg, der hat ja wohl hoffentlich alternative Moeglichkeiten im Hinterkopf..
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Die Geschichte in Dänemark liegt offenbar noch ein bißchen anders- wenn ich den Artikel richtig verstehe, sind die Welpen erstmal an der Grenze abgewiesen worden, hätten aber lebend zurückgebracht werden können. Was vom Händler abgelehnt wurde:
ZitatDa die Tiere illegal eingeführt wurden, und der 33-jährige nach Aussage der Polizei die Welpen nicht wieder nach Polen zurückbringen wollte, wurden sie eingeschläfert.
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