Hund bei Beißerei erstochen

  • Bezogen auf das Thema ist das aber echt eine unglückliche Wortwahl :fear:
    Mal gucken, ob man erfährt, was da an Strafe verhängt wird... oft genug bleibt der gerichtliche Ausgang unerwähnt :( : .


  • naya manche Kriege sind aus einen Schuss entstanden

    Wer sich mit der Geschichte Europas mal genauer befasst hat, weiß dass das nur die öffentliche Begründung war für den 1 WK.

    Aber das ist nicht Thema.

  • Ich frag mich nur die ganze Zeit, was passiert wäre, wenn die Boxerhalterin auch bekennende Messermitschlepperin gewesen wäre?
    Hätte sie dann auch das Recht gehabt, den Mann abzustechen, um ihren Hund zu retten?
    Merkt denn keiner wohin das führt/führen könnte?

    Nein, hätte sie nicht.

    1. Vor allem war die in einer Notwehrsituation. Versuch‘s mit lesen. zB in dem Wikipedia Artikel, den ich genau deswegen verlinkt habe.

    Chibesitzer in Notwehr gegen den widerrechtlichen Angriff auf seinen Besitz.
    Das es durch Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz der Boxerbesi geschah ändert nichts an Notwehr.

    Der widerrechtliche Angreifer muss Notwehr „dulden“. Wenn er also die Notwehr bekämpft, anstatt seinen Angriff zu beenden, handelt er *nicht* in Notwehr.

    Erst wenn Boxerbesi ihren Hund von dem Chi getrennt hat und sichtbar unter Kontrolle hat, endet die Notwehrsituation, weil erst dann von keinen weiteren Angriffen auszugehen ist.

    2. Selbst wenn man den Chi außer acht lässt, darf sie nicht auf einen *Menschen* einstechen, der ihren Hund verletzt.
    Zum einen ist das nicht das mildeste erfolgversprechende Mittel, zum anderen dürfen die „Güter“ nicht im krassen Wertunterschied stehen.

    Wenn du im Strafkatalog Sachbeschädigung/Tötung eines Wiebeltiers mit schwerer Körperverletzung/Totschlag vergleichst, ist das ein sehr krasser Unterschied.

    Aber eigentlich könnte man sich das auch so denken, oder?

  • Der widerrechtliche Angreifer muss Notwehr „dulden“. Wenn er also die Notwehr bekämpft, anstatt seinen Angriff zu beenden, handelt er *nicht* in Notwehr.

    Erklär das mal dem Boxermix. Der Frau war es schlicht allein nicht möglich die beiden zu trennen, laut deiner Aussage hat sie dann genau nur ein Recht und das ist daneben stehen und zuschauen wie ihr Hund abgeschlachtet wird. Wer holt jetzt den Gesetzestext raus, in dem formuliert ist, dass sie wieder Teilschuld zugesprochen bekommt wenn sie versucht zu trennen und dabei das Messer vom Chibesitzer abbekommt?

    sichtbar unter Kontrolle hat, endet die Notwehrsituation,

    "sichtbar unter Kontrolle" das ist dann wohl mal wieder Auslegungssache :ka: Gabs doch den Vorfall mit Rottweiler, Halterin hatte ihn am Halsband fixiert, Polizist schreit sie an sie soll weg sie geht nicht anderer Polizist holt die Frau vom Hund weg und der 1. Polizist erschießt den Hund. Sie hatte ihn SICHTBAR unter Kontrolle zählt aber nicht :mute: Notwehrsituation war damit beendet weil fixiert = Polizist hatte keinen Grund mehr zu schießen.

    Selbst wenn man den Chi außer acht lässt, darf sie nicht auf einen *Menschen* einstechen, der ihren Hund verletzt.
    Zum einen ist das nicht das mildeste erfolgversprechende Mittel, zum anderen dürfen die „Güter“ nicht im krassen Wertunterschied stehen.

    1. Hund=Sache damit 0,0 Wert ja das wissen wir, armes Deutschland. 2. war es das mildeste erfolgsversprechende Mittel mit dem Messer auf den Boxermix los zu gehen? Wahrscheinlich nein. Spielt es eine Rolle? Nein. Warum? Weil der Hund eine Sache ist!!!


    Unterm Strich, sei mir nicht böse ich weis alles offizielles "im deutschen Gesetz steht aber" mir egaaaaaal was da steht. Ich würde/werde meinen Hund genauso schützen wie mein Kind egal was für Mittel dazu benötigt werden. Ich kann dieses im Gesetz steht aber nicht mehr hören und lesen. Fakt ist es wurde ein Lebewesen getötet und es werden Begründungen gesucht wie "er darf laut Gesetz dies und jenes aber nein sie hätten das und jenes nicht tun dürfen weil laut §xy der Hund eine Sache ist"
    Man kann Emotionen nicht immer mit Gesetzesauszügen platt reden. Auch die Emotionen nicht die der Chihalter in dem Moment hat (wahrscheinlich Todesangst um den Hund) aber das rechtfertigt es nicht ein anderes Tier zu töten. Also ja ich kann @Lorbas insoweit recht geben, dass genau diese Reaktion von dem anderen HH eben auch eintreffen kann. Und ja würde ich sehen, dass jemand ein Messer zieht, dann wäre auch ich nicht mehr bedacht die Notwehrsituation zu beendet in dem ich meinen Hund sichere, nein ich wäre damit beschäftigt dem Mann das Messer aus der Hand zu schlagen oder ihm irgendwo so hinzutreten, dass er nicht mehr im Stande ist zu zustechen. Was ist das dann? ICH habe mich von seinem Messer bedroht gefühlt, war Notwehr und Chi wahrscheinlich tot könnte mir aber auch egal sein weil Hund = Sache.

  • Erklär das mal dem Boxermix. Der Frau war es schlicht allein nicht möglich die beiden zu trennen, laut deiner Aussage hat sie dann genau nur ein Recht und das ist daneben stehen und zuschauen wie ihr Hund abgeschlachtet wird. Wer holt jetzt den Gesetzestext raus, in dem formuliert ist, dass sie wieder Teilschuld zugesprochen bekommt wenn sie versucht zu trennen und dabei das Messer vom Chibesitzer abbekommt?

    "sichtbar unter Kontrolle" das ist dann wohl mal wieder Auslegungssache :ka: Gabs doch den Vorfall mit Rottweiler, Halterin hatte ihn am Halsband fixiert, Polizist schreit sie an sie soll weg sie geht nicht anderer Polizist holt die Frau vom Hund weg und der 1. Polizist erschießt den Hund. Sie hatte ihn SICHTBAR unter Kontrolle zählt aber nicht :mute: Notwehrsituation war damit beendet weil fixiert = Polizist hatte keinen Grund mehr zu schießen.

    1. Hund=Sache damit 0,0 Wert ja das wissen wir, armes Deutschland. 2. war es das mildeste erfolgsversprechende Mittel mit dem Messer auf den Boxermix los zu gehen? Wahrscheinlich nein. Spielt es eine Rolle? Nein. Warum? Weil der Hund eine Sache ist!!!

    Unterm Strich, sei mir nicht böse ich weis alles offizielles "im deutschen Gesetz steht aber" mir egaaaaaal was da steht. Ich würde/werde meinen Hund genauso schützen wie mein Kind egal was für Mittel dazu benötigt werden. Ich kann dieses im Gesetz steht aber nicht mehr hören und lesen. Fakt ist es wurde ein Lebewesen getötet und es werden Begründungen gesucht wie "er darf laut Gesetz dies und jenes aber nein sie hätten das und jenes nicht tun dürfen weil laut §xy der Hund eine Sache ist"
    Man kann Emotionen nicht immer mit Gesetzesauszügen platt reden. Auch die Emotionen nicht die der Chihalter in dem Moment hat (wahrscheinlich Todesangst um den Hund) aber das rechtfertigt es nicht ein anderes Tier zu töten. Also ja ich kann @Lorbas insoweit recht geben, dass genau diese Reaktion von dem anderen HH eben auch eintreffen kann. Und ja würde ich sehen, dass jemand ein Messer zieht, dann wäre auch ich nicht mehr bedacht die Notwehrsituation zu beendet in dem ich meinen Hund sichere, nein ich wäre damit beschäftigt dem Mann das Messer aus der Hand zu schlagen oder ihm irgendwo so hinzutreten, dass er nicht mehr im Stande ist zu zustechen. Was ist das dann? ICH habe mich von seinem Messer bedroht gefühlt, war Notwehr und Chi wahrscheinlich tot könnte mir aber auch egal sein weil Hund = Sache.

    Sehr schön formuliert und genau auf den Punkt getroffen. :bindafür:

    Für die Boxerhalterin war ihr Hund nämlich garantiert nicht nur eine Sache.

  • Mmm, ich bin Nichtraucher und hab ein Feuerzeug in der Tasche. :???:

    Wie kannst du nur? weißt du denn nicht das man damit die Sachen oder gar Menschen selbst in Brand setzen kannst. :fear:


    Ich frag mich nur die ganze Zeit, was passiert wäre, wenn die Boxerhalterin auch bekennende Messermitschlepperin gewesen wäre?
    Hätte sie dann auch das Recht gehabt, den Mann abzustechen, um ihren Hund zu retten?
    Merkt denn keiner wohin das führt/führen könnte?

    Nein. Warum sollte sie? Der Besitzer des Gegenstandes von dem die Gefahr ausgeht hat selbst die Zerstörung zu dulden. Ja wohin soll das denn führen? Deiner Meinung nach?

    1. Vor allem war die in einer Notwehrsituation. Versuch‘s mit lesen. zB in dem Wikipedia Artikel, den ich genau deswegen verlinkt habe.

    Bitte, bitte, bitte. Nicht Notstand mit Notwehr verwechseln. Ein Tierangriff ist in den meisten fällen immer ein Notstand, Notwehr wird da erst draus wenn der Besitzer des Hundes diesen als Waffe benutzt.
    Sry, das ich da drauf rumreite. Aber ein Hund ist ein Gegenstand und Gegenstände können nicht widerrechtlich angreifen. Dieser Fall hat nichts mit Notwehr zu tun.
    Als Faustregel gilt: Im Notstand geht die Gefahr von einer Sache aus. In der Notwehr von einem Menschen.
    Wenn sich ein Hund losreist und dich angreift ist das ein Notstand. Wird der selbe Hund losgemacht und Herrchen ruft "Fass" ist das Notwehr.
    Das sind wirklich zwei paar Schuhe für den Gesetzgeber, selbst wenn das unter dem strich für das Opfer in einem Kampf mit einem Hund endet.
    Und die Unterscheidung sollte man nicht unterschätzen, denn im Notstand werden Rechtsgüter gegeneinander abgewogen in der Notwehr nicht.

    2. Selbst wenn man den Chi außer acht lässt, darf sie nicht auf einen *Menschen* einstechen, der ihren Hund verletzt.
    Zum einen ist das nicht das mildeste erfolgversprechende Mittel, zum anderen dürfen die „Güter“ nicht im krassen Wertunterschied stehen.

    Ich weiß echt nicht wo du sowas her hast? Wikipedia ist echt nicht die beste Quelle. Wenn man den chi außer acht lässt, und wir nur die Situation haben, das ein wildfremder Mensch auf den eigenen Hund einsticht, ohne das ein Notstand für den Menschen besteht, dann ist das ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum durch einen Menschen - und dieser ist Notwehrfähig. Und damit werden keine Güter mehr gegeneinander abgewogen. Davon unberührt bleibt natürlich natürlich das es das mildeste, erfolgversprechende Mittel sein muss.

    Ich weiß das Notstand und Notwehr, selbst von der Presse, im alltäglichen leben falsch verstanden wir. Das höre ich immer wieder. "Was mir droht Gefahr, da darf ich mich doch wehren und in Notwehr handeln." Aber der Gesetzgeber macht da nunmal Unterschiede. und der wichtigste wenn überhaupt ist der Unterschied von wem die Gefahr ausgeht.

    1. Hund=Sache damit 0,0 Wert ja das wissen wir, armes Deutschland. 2. war es das mildeste erfolgsversprechende Mittel mit dem Messer auf den Boxermix los zu gehen? Wahrscheinlich nein. Spielt es eine Rolle? Nein. Warum? Weil der Hund eine Sache ist!!!

    1. Wie kommst du darauf, dass ein Hund keinen Wert hat?
    2. Ob es das mildeste, erfolgversprechende Mittel wahr kann niemand hier sagen. Aber das wird in der Urteilsfindung die Frage überhaupt sein und damit die Zentrale Rolle spielen.

    Ich kann dieses im Gesetz steht aber nicht mehr hören und lesen.

    Die gesetze bilden den rahmen in denen sich unser Leben bewegt. du kannst das nicht mehr hören und lesen? Wie hättest du es denn gerne? Jeder lebt nach seinen eigenen Rechtsvorstellungen?

    Ich würde/werde meinen Hund genauso schützen wie mein Kind egal was für Mittel dazu benötigt werden.

    aber das rechtfertigt es nicht ein anderes Tier zu töten.

    Find ich komisch, du nimmst für dich das Recht heraus, alles zu tun um deinen Hund zu schützen, jedes Mittel ist dir da recht und die Gesetze die ja verhältnismäsigkeit gebieten sind dir egaaal. Aber du sprichst dem Chihalter das gleiche Recht ab? Er darf nicht alles tun um seinen Hund zu beschützen?
    Heißt das nun für dich du würdest vielleicht doch nicht alles tun?
    Verzeih mir das das zerrede.
    Aber ich würde alles tun um meine Familie zu beschützen, wirklich alles, und das spreche ich auch jedem anderen zu.

  • Sehr schön formuliert und genau auf den Punkt getroffen.

    Für die Boxerhalterin war ihr Hund nämlich garantiert nicht nur eine Sache.

    Weiß nicht. Im Prinzip hast du recht, man kann der Frau ihre Liebe zu ihrem Tier nicht absprechen und sicher ist sie für ihren Verlust zu bedauern, gar keine Frage.
    Nichtsdestotrotz drängt sich mir in diesem Fall halt immer direkt der Gedanke auf, dass sie, wäre sie so voller Liebe gewesen, auch einfach dafür hätte Sorge tragen können, dass ihr bekanntermaßen nicht unproblematischer Hund nicht einfach so vom Grundstück entkommen kann.
    Und demjenigen, der von ihrem Hund attackiert wurde, noch zu unterstellen, er sei ja mitschuld, weil er vor dem Zaun stand, sprich halt nicht gerade für sie. Es ist menschlich gesehen verständlich, dass sie ihre Trauer und ihre Wut über den Mann dergestalt zu kompensieren versucht, und auch, dass sie sich vielleicht mit ihren eigenen Schuldgefühlen schwer tut, aber nichtsdestotrotz lässt das echt an ihrem Verantwortungsbewusstsein und ihrer Einsichtsfähigkeit zweifeln. Und da finde ich es schon wieder irgendwo absurd zu sagen "Aber sie liebte ihren Hund doch so sehr".

    Ich finde es im Übrigen auch einen Unterschied, ob ich mich gegen einen Angriff auf mein Tier, das keinem etwas getan hat (in dieser Situation) , wehre, oder ob ich mich gegen den Abwehrversuch eines Menschen wehre, der gerade versucht, mein angreifendes Tier abzuwehren und sein eigenes zu schützen. Als Halter des angreifenden Hundes käme für mich (und ich spreche echt nur für mich) nur infrage, dass ich mein Tier da rausnehme. Denn die Tatsache, dass es da grad das Tier eines anderen Menschen attackiert, zeigt ja schon an, dass ich dies (zum Teil) selbst verbockt habe. Wenn ich also schon nicht dafür sorgen kann, dass mein Tier niemanden belästigt, dann sorge ich wenigstens im Nachhinein dafür, dass nicht durch meine Fehler Schlimmeres passiert. Ich käme, zumindest wenn ich darüber nachdenke, echt nie auf die Idee, da dann noch ebenfalls das Messer zu zücken und meinen Hund zu schützen.
    Aber klar, man weiß nicht wie es im entsprechenden Fall wäre. Ich finde nur nicht, dass es zwingend ein Kreislauf sein muss, nur weil einer mal mit dem Messer anfängt. Dafür sind solche Situationen zu individuell und zu komplex.

  • Find ich komisch, du nimmst für dich das Recht heraus, alles zu tun um deinen Hund zu schützen, jedes Mittel ist dir da recht und die Gesetze die ja verhältnismäsigkeit gebieten sind dir egaaal. Aber du sprichst dem Chihalter das gleiche Recht ab? Er darf nicht alles tun um seinen Hund zu beschützen?
    Heißt das nun für dich du würdest vielleicht doch nicht alles tun?
    Verzeih mir das das zerrede.
    Aber ich würde alles tun um meine Familie zu beschützen, wirklich alles, und das spreche ich auch jedem anderen zu.

    :bindafür:

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