Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • Hallo an alle;)
    Erstmal schildere ich kurz was geschehen ist,wir haben unseren Hund im Oktober aus dem Tierschutz übernommen,mit einem Übernehmerbzw.Adoptionsvertrag.Der Hund hatte es wirklich gut bei uns,ich bin sauber und ordentlich und gewissenhaft.Ich muss das einfach schreiben,weil ich in einer Ausnahmesituation war,also dann im November ist unser Pferd erkrankt,Sehnenabrisswas bedeutete,das die Pferdebetreuung sehr aufwendig gestaltete.Ich fühlte mich nach einiger Zeit überfordert und wendete mich an den Tierschutz.Sie boten an,unseren Hund zurückzunehmen,was ich nicht wollte.Das gleiche hat sich aus einer Impulsiven Handlung nochmals wiederholt und ich wollte doch dann endgültig nochmals abwenden,der Hund sollte bei uns bleiben.Ich hatte mir auch einen Hutaplatz gesucht.Der Tierschutz,ich ließ sie Dummerweise in die Wohnung,hat mit Engelszungen auf mich eingeredet,ich sollte Ihnen den Hund mitgeben,mich ein paar Tage erholen.Dann würden wir alle zusammen kommen und die Situation besprechen,ich ließ mich darauf ein.Jetzt teilten Sie mir ein paar Tage später mit,das der Hund in der Obhut des Tierschutzes bleibt,....
    Dürfen die das so durchführen?Wir hängen alle sehr an unserem Hund,es ging ihm zu keinem Zeitpunkt schlecht,ganz im Gegenteil,nur ich musste mit der Veränderung erst zurechtkommen,ich weiß nicht,wo er ist und bin verzweifelt,wir haben einen Anwalt eingeschaltet,aber ich weiß nicht,wie lange es dauert.Seinen Pass habe ich noch hier.
    Kann jemand helfen?

  • Also ich bin kein Anwalt und kenne auch nicht die genaue Rechtslage beim Tierschutz allerdings muss doch damit ein Tier gegen den Willen eingezogen wird ja schon was heftiges Vorfallen und das Wohl des Tieres oder der Allgemeinheit (gefährlicher Hund) wirklich gefährdet sein.


    Habt ihr einen Übernahmevertrag unterschrieben? Eine Schutzgebühr wird ja normalerweise auch fällig bei Übernahme?
    Also bei uns ist Marley mit Unterschrift und zahlen des Betrags in unser "Eigentum" übergegangen. Wir haben zwar unterschrieben, dass wir im Falle einer Abgabe das ganze über den Verein abwickeln aber ein Recht den Hund einzubehalten gibt es definitiv nicht sei denn siehe Gründe oben.


    Wenn ich mich irre korrigier bitte jemand :???:

  • Puh, so eine Situation stelle ich mir sehr schwierig vor.
    Erstmal tut mir das sehr leid, was Euch nun passiert ist! :streichel:

    wir haben unseren Hund im Oktober aus dem Tierschutz übernommen,mit einem Übernehmerbzw.Adoptionsvertrag.

    Der Tierschutz,ich ließ sie Dummerweise in die Wohnung,hat mit Engelszungen auf mich eingeredet,ich sollte Ihnen den Hund mitgeben,mich ein paar Tage erholen.Dann würden wir alle zusammen kommen und die Situation besprechen,ich ließ mich darauf ein.Jetzt teilten Sie mir ein paar Tage später mit,das der Hund in der Obhut des Tierschutzes bleibt,....

    Und es wurde nichts weiter unterschrieben?
    Also kein "neuer" Übernahmevertrag zugunsten des Tierschutzes?

    Dürfen die das so durchführen?

    Mir kommt das komisch vor, ich glaube nicht, dass sie einen Hund einfach so- ohne grob fahrlässiges Verhalten- "entwenden" dürfen.


    Aus welcher Begründung geben sie Dir den Hund nicht mehr?


    Oder was steht denn genau im Adoptionsvertrag?
    Steht da eine gewisse Klausel drin?

  • Ich fühlte mich nach einiger Zeit überfordert und wendete mich an den Tierschutz.


    Das gleiche hat sich aus einer Impulsiven Handlung nochmals wiederholt

    Hier könnte der Tierschutz den Eindruck gewonnen haben, dass Du völlig überfordert bist und nicht mehr Herrin der Lage bist.

  • Was für eine schlimme Situation für dich.


    Ein paar Fakten: Egal ob dein Vertrag Schutzvetrag oder Adoptionsvertrag heißt, rechtlich ist es ein Kaufvertrag, sobald du für deinen Hund auch nur einen einzigen Euro bezahlt hast. Ab dann ist der Hund dein Eigentum, und der Vorbesitzer hat keinerlei Rechte mehr an ihm. Irgendwelche anderslautenden Klauseln im Vetrag sind rechtlich nicht bindend.


    Nun hast du der Tierschutzorga deinen Hund aber übergeben, hast du dafür irgendetwas Schriftliches? Hast du den Hund verschenkt, in Pflege gegeben oder auf welcher Basis erfolgte die Übergabe? Worauf kann sich die Orga berufen?


    Bist du sicher, daß du den Hund wirklich dauerhaft behalten willst und kannst? -Denn du schreibst ja, daß du dich mehrfach überfordert gefühlt hast und anscheinend konnte auch deine Familie das nicht ausreichend auffangen.


    Ein Anwalt, der sich mit Tierrecht auskennt, ist hier auf jeden Fall eine gute Idee.


    Dagmar & Cara

  • Rechtlich gesehen, wenn du keinen Übergabevertrag unterzeichnet hast, müssen sie den hund zurück geben, du kannst auch Anzeige erstatten.


    Realistisch betrachtet, wenn das Tierheim sich quer stellt, wird es beinahe unmöglich sein, den Hund zurück zu bekommen. sollte der Hund weitergegeben/neu vermittelt worden sein, hast du leider keinen Anspruch auf Herausgabe des Tieres gegenüber dem neuen Halter.
    Du kannst den Tierschutz auf Schadensersatz verklagen, das war es aber auch schon.

  • Steht da eine gewisse Klausel drin?

    Selbst wenn das Klauseln drin stehen, heisst das nicht, dass diese rechtens sind.


    Wenn ein Vertrag vereinbart worden ist mit Gebühr, dann geht der Hund als Eigentum zu den neuen Besitzern über.
    Rechtlich gesehen, ist ein Hund in der Hinsicht eine Sache.


    Irgendein Tierschutz darf den Hund auch nicht einfach "einziehen".
    Einziehen wegen Vernachlässigung und Co (also den Hund wirklich wegnehmen) darf nur das OA / Veterinäramt.

  • Also Danke schon mal für eure Unterstützung,wir haben 375 Euro bezahlt,das würde sogar auf der letzten Seite des Übernehmervertrages dokumentiert .Es steht im Vertrag,wir sind die Übernehmer.Sie begründete die Mitnahme des Hundes damit,das ich momentan zu labil wäre,und ich mich ein paar Tage erholen sollte.
    Ich habe ihr geglaubt,leider.
    Ich bin wirklich ein tierlieber Mensch und zu keinem Zeitpunkt war der Hund in irgendeiner Weise unterversorgt oder ernährt,gassi Gänge usw.Ich hatte mir Hilfe erhofft,Tipps vom Tierschutz,und ich möchte ihn zurück,es ist ,als hätte man sein Kind weggeben:(

  • wie geschrieben,wir haben auch mehrere Alternativen gefunden,die einem unterstützen.
    Ich habe den Hund ausgehändigt,ohne etwas schriftliches vom Tierschutzverein,den Pass habe ich ja noch hier,das Ganze ging auch sehr schnell,sie kam,redete auf mich ein,nahm den Hund und war weg.
    Ich habe den Tierschutz Vertrag gelesen,wir haben in keinster Form gegen eine Klausel verstoßen.

  • Man hat den Hund aber, wenn auch nach Überredung, denen mitgegeben.


    Was da letzendlich besprochen wurde weiss man nicht. Keiner war dabei.


    Aber man hat sich dahin gewandt, wegen Überforderung. Und das gleich 2x.
    Ich meine, wenn man den Hund behalten möchte, hätte ich mich da nicht gemeldet.


    Also wenn ich jetzt privat ein Tier abgeben würde, und der neue Besitzer würde sich mehrfach an mich wenden wegen Überforderung., und mein Tier käme dann wieder hier her, würde ich es auch nicht mehr wieder dahin geben.


    Ganz ehrlich. Ich hätte dann auch kein gutes Gefühl mehr.


    Und irgendwas denke ich mir ja dabei, wenn ich mich dahin wende.


    Ausser das die den Hund zurücknehmen, bleibt ja nichts was die tun könnten.

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