Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • Dass es durchaus möglich ist, dass Mitarbeiter vom TS "übermotiviert" handeln, habe ich selbst erleben müssen, weswegen ich bei meiner Rechtschutzversicherung angerufen habe, die eine Anwalts-Hotline haben. Sobald man einen Übergabevertrag unterschrieben hat, geht das Eigentum an den neuen HH über. Außerdem bezahlen wir auch die Hundesteuer. Rechtlich gesehen hat der TS keinerlei Handhabe, wenn keine TS-relevanten Umstände vorliegen. (Wenn im Übergabevertrag was von Eigentumsvorbehalt drin steht, sieht die Lage aber vermutlich schwieriger aus).


    Dadurch, dass Geld bezahlt wurde, gilt das als Kaufvertrag und damit bist du Eigentümerin des Hundes. Lass den Anwalt alles klären.

  • Unterschlagung? Seit ihr da sicher?
    Ich dachte das sei ein Vermögensdelikt und ich weiß nicht, ob ein Hund darunter zählt :ka:


    Wie dem auch sei, die TE tut gut, wenn sie ihren Anwalt für sich arbeiten lässt!

  • Unterschlagung? Seit ihr da sicher?
    Ich dachte das sei ein Vermögensdelikt und ich weiß nicht, ob ein Hund darunter zählt :ka:


    Wie dem auch sei, die TE tut gut, wenn sie ihren Anwalt für sich arbeiten lässt!

    Wenn sie den Hund oder das Geld wiederhaben will, ist ein Anwalt sicher die richtige Entscheidung.


    Aber ja, wenn man davon ausgeht, dass die TE durch den "Schutzvertrag" Eigentümerin des Hundes geworden ist, und sie hat den Hund der Tierschutzorga nicht zurückübereignet, sondern nur in Obhut gegeben, und die Orga gibt ihn trotz Aufforderung nicht mehr zurück, dann wäre das mMn Unterschlagung nach $ 246 Abs. 2 StGB.
    Vermögen bedeutet nicht nur Geld, sondern alles was einem gehört.

  • @Manu47: Welche Hilfe magst du gerade haben?


    Du hast den Hund unter der Prämisse für ein paar Tage mitgegeben, dass ihr euch dann nochmal zusammensetzt?
    Das ist alles sehr vage "für ein paar Tage", in "ein paar Tagen setzt ihr euch nochmal zusammen und besprecht die Situation". Hat man dir mitgeteilt, wo der Hund in dieser Zeit hinkommt? Hast du gezielt nachgefragt? Du schreibst ja, du weißt nicht, wo dein Hund ist. Hast du das vorher schon abgesprochen?


    Für mich klingt keine der beiden Seiten so richtig wirklich nach "nur zeitweise betreut". Wäre es eine zeitweise Betreuung, müsste man sich nicht nach "ein paar Tagen nochmal hinsetzen, um die Situation zu besprechen". Bei Betreuung gibt es feste Absprachen im Vorfeld, z.B., dass der Hund erstmal für x Tage auf Stelle y ist und dann zurück kommt oder es wenn nötig eine Verlängerung gibt.



    Der TS hat dir bereits im Vorfeld angeboten, den Hund zurückzunehmen. Wolltest du nicht. Dennoch warst du so verzweifelt, den Hund trotzdem mitzugeben. Die Situation muss also recht schlimm gewesen sein. So schlimm, dass du das Mitgeben für die bessere Variante hieltst, als den bereits gesuchten HuTa-Platz.


    Wenn du da möglichst schnell Klarheit haben magst, würde ich an deiner Stelle so viele Details wie möglich auflisten.
    Du hast den TS zweimal informiert - und dann? Standen die einfach vor der Tür?
    Habt ihr ganz klar vereinbart, wann ihr euch zusammensetzt? Wie lange der Hund wegbleibt? Wo er in der Zeit hinkommt? Warum hast du den Hund mitgegeben, wenn es ihm nie schlecht ging und du bereits eine andere Betreuungsvariante gefunden hattest?


    Also einfach die Details auflisten und deine Beweggründe nennen und das dann dem Anwalt übermitteln - falls du das nicht schon getan hast. Dabei würde ich auch aufführen, welche Art der Unterstützung du dir eigentlich erhofft hast vom TS. Spaziergänge zum Beispiel - weil eigentlich nur die gerade mal phasenweise zu kurz kommen?

  • "§ 246Unterschlagung(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.(3) Der Versuch ist strafbar. "


    § 246 StGB Unterschlagung - dejure.org

  • Wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte
    Ich würde einen Anwalt einschalten.

  • Ja eben Hektorine, da ich den Vertrag zwischen der TE und dem Verein nicht kenne und im Prinzip sowieso nichts genaues über den Sachverhalt weiß, bin ich vorsichtig damit zu sagen, es könnte sich um Delikt so oder so handeln ;)

  • Ich habe noch nie einen Verein erlebt, der wegen "Nichtigkeiten" einen Hund aus einer Familie zurückholt, zumal Pflegestellen rar gesäht sind. Es muss also schon aus Sicher des Vereins was gravierendes vorgefallen sein.


    Aber letztendlich - ohne beide Seiten zu kennen sind Spekulationen überflüssig.

  • Ich denke auch das aus Sicht des Vereines (auch wenn sie sich täuschen ) akuter Handlungsbedarf vorlag. Einfach aus Lust und Laune holt kein Verein einen Hund aus seiner Familie, schon alleine weil , zumindest bei Vereinen ohne Tierheim, die Unterbringung problematisch ist.


    Ich stimme den anderen auch zu das Du Dir anwaltlichen Rat holst und ihr euch dann in Ruhe mit dem Verein in Verbindung setzt. Ich drücke die Daumen das ihr eine Lösung, im Sinne des Hundes findet.

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