Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • Steht im Vertrag, daß der Hund erst nach einer bestimmten Frist (meistens drei bis sechs Monate) in Dein "Eigentum" übergeht?
    Hast Du die volle Schutzgebühr bezahlt?


    Welche Papiere hast Du bei der Rückgabe unterzeichnet?


    Ist das ein eingetragener Verein, welcher Dir den Hund gegen den s. g. "Adoptionsvertrag" überlassen hat?


    Klauseln in solchen Verträgen sind meist rechtlich nicht gültig (z. B. Kastrationspflicht u. ä.) aber in Deinem Fall stellt es sich ja so dar, als hättest Du den Hund - unter der Einflußnahme der beständig auf Dich Einredenden - freiwillig zurückgegeben?


    Schwierige Situation.

    Ohne gescheiten Anwalt wirst Du sicherlich nicht klar kommen.



    Wenn Du die Fragen nicht beantworten möchtest, ist das auch ok. Es geht hier schließlich auch um den Schutz der Privatsphäre.
    Da wäre ich an Deiner Stelle dann schon vorsichtig, zu welchen Aussagen Du hier noch weiter schriftlich Stellung nehmen möchtest - Du weißt ja, Internet vergißt nie.
    Was einmal drin steht, steht für immer drin....





    :winken: BINGWU

  • Du hast zwei mal den Tierschutz informiert. Was wolltest du von ihm. Sind die Tierschützer einfach so bei dir aufgeschlagen und haben dich überredet oder wolltest du dass der Tschutz dir die Berlastung mit dem Hund abnimmt und somit den Hund zurücknimmt. So hört es sich irgendwie an.
    Als du den Hund übergeben hast, war da klar kommuniziert das er dort in Pension geht (evtl. gegen Pensionsgebühr).


    Euer Anwalt ist in dem Fall sicher die beste Hilfe und dem Hund wird es bis zu der Entscheidung sicher auch dort, wo er jetzt ist, nicht schlecht gehen.

  • :ka: nen Anwalt hast du gesagt hast du ja schon.
    Der sollte alles regeln und in die Wege leiten - Anzeige erstatten und Co - was er halt für nötig hält.


    Aktiver als ein Anwalt kann hier im Forum wohl kaum einer helfen.


    Da musst du einfach jetzt warten und Nerven beweisen. So schwer es auch sein mag :( : .



    Immerhin hast du den Pass vom Hund.
    Ich würde ihn wohl bei Tasso oder so als gestohlen melden. Ein TA wird wohl kaum einen neuen Pass ausstellen, wenn der Hund einen bestehenden Chip hat der registiert ist und als "gestohlen" gemeldet.
    Da kann der Hund nicht weiter vermittelt werden.

  • Der Hind ist in die Obhut einer Mitarbeiterin vom Tierschutz gekommen,und ja ich hatte sie zweimal kontaktiert.Ich hatte mir Unterstützung erhofft.Sie boten sofort an,den Hund zurück zu nehmen,und legen es mir jetzt so aus,als sei ich restlos überfordert.Mittlereile habe ich aber Unterstützung aus Familie und Freundeskreis.Hinterher ist man immer schlauer

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