Steht im Vertrag, daß der Hund erst nach einer bestimmten Frist (meistens drei bis sechs Monate) in Dein "Eigentum" übergeht?
Hast Du die volle Schutzgebühr bezahlt?
Welche Papiere hast Du bei der Rückgabe unterzeichnet?
Ist das ein eingetragener Verein, welcher Dir den Hund gegen den s. g. "Adoptionsvertrag" überlassen hat?
Klauseln in solchen Verträgen sind meist rechtlich nicht gültig (z. B. Kastrationspflicht u. ä.) aber in Deinem Fall stellt es sich ja so dar, als hättest Du den Hund - unter der Einflußnahme der beständig auf Dich Einredenden - freiwillig zurückgegeben?
Schwierige Situation.
Ohne gescheiten Anwalt wirst Du sicherlich nicht klar kommen.
Wenn Du die Fragen nicht beantworten möchtest, ist das auch ok. Es geht hier schließlich auch um den Schutz der Privatsphäre.
Da wäre ich an Deiner Stelle dann schon vorsichtig, zu welchen Aussagen Du hier noch weiter schriftlich Stellung nehmen möchtest - Du weißt ja, Internet vergißt nie.
Was einmal drin steht, steht für immer drin....
BINGWU