Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
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Gast41354 -
29. Dezember 2018 um 12:19 -
Geschlossen
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Hi,
ich bin mir da nicht ganz so sicher, ob das wirklich richtig ist.
Nehmen wir an, sie führt 3 verschiedene Hunde von verschiedenen Eigentümern gegen Geld aus. Das ist auf keinen Fall einem Minijob vergleichbar. Dies wäre eindeutig gewerblich, wenn es denn nachhaltig geschieht. Da gibt's also durchaus Spielräume.
Bei einem so geringen Entgelt könnte man auch von Kostenersatz sprechen , das wäre dann quasi gar nichts.
wenns Rechtsprechung dazu gibt, ists wieder was anderes, kenn ich aber nicht, und möchte grad auch nicht suchen..
LG
Mikkki
Per Definition ist etwas für Geld zu tun eine Dienstleistung, und bis zur aktuellen Obergrenze von 450€ ein Minijob, welcher eben gemeldet werden muss.
Könnte man, gerade wenn man eine eigene Versicherung braucht, aber auch als Gewerbe anmelden.
Hängt halt mehr an Papierkram dran.
jain, wenn man zu wenig verdient und je nachdem an wem man beim finanzamt gerät, machen die einem das gewerbe dann dicht und man kriegt erstmal ein berufsverbot für desen bereich aufgebrummt.
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Hallo,
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Hi,
ääh, so schnell denn auch nicht. nähmen wir an, man bräuchte ein Auto um Hundesitter zu sein. Dann entstehen ggf. theoretisch so hohe Kosten, dass aus der Tätigkeit nie ein Gewinn entstehen wird. Das nennt man dann Liebhaberei. Das interessiert das Finanzamt denn eher gar nicht..
LG
Mikkki
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Wenn Liebhaberei festgestellt wird (also kein wirkliches Interesse an Gewinn) kann es nach ein paar Jahren ohne Gewinn dazu führen, dass auch die damit verbundenen Kosten nicht wirklich berücksichtigt werden weil man sich anscheinend keine Mühe gibt ein Gewerbe aufzubauen. (Ist natürlich nur stark vereinfacht ausgedrückt)
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Hat jemand einen Tipp oder kann mich beruhigen?
Wenn du sicher sein möchtest, dann würde ich Werkszustand wiederherstellen, anschließend die Festplatte bis Oberkannte mit irgendeinem unwichtigem Unsinn vollpacken, irgendwas runterladen oder alte Spiele installieren bis die Festplatte platzt, dann nochmals Werkszustand wiederherstellen.
Je nach Grad der persönlichen Paranoidität anschließend einen starken Magneten drüber ziehen, ordentlich Strom anlegen (z.B. Starkstrom vom Backofen) und/oder ein schönes Säure-Bad und abschließend das ganze schreddern.
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Hi,
aber genau darum geht's doch. Sie will etwas Geld fürs Hundesitten, aber eigentlich keinen Gewinn machen. Also sammelt sie auch keine Kostenbelege und will auch keine Verlustfeststellung vom Finanzamt. Es muss halt bloss überschlägig klar sein, dass das nix wird mit echtem Geldverdienen. Dann sollte man das machen können.
LG
Mikkki
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Hi,
Wenn du sicher sein möchtest, dann würde ich Werkszustand wiederherstellen, anschließend die Festplatte bis Oberkannte mit irgendeinem unwichtigem Unsinn vollpacken, irgendwas runterladen oder alte Spiele installieren bis die Festplatte platzt, dann nochmals Werkszustand wiederherstellen.
Je nach Grad der persönlichen Paranoidität anschließend einen starken Magneten drüber ziehen, ordentlich Strom anlegen (z.B. Starkstrom vom Backofen) und/oder ein schönes Säure-Bad und abschließend das ganze schreddern.
mit Dir möchte ich mich nicht anlegen...
LG
Mikkki
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Hi,
aber genau darum geht's doch. Sie will etwas Geld fürs Hundesitten, aber eigentlich keinen Gewinn machen. Also sammelt sie auch keine Kostenbelege und will auch keine Verlustfeststellung vom Finanzamt. Es muss halt bloss überschlägig klar sein, dass das nix wird mit echtem Geldverdienen. Dann sollte man das machen können.
LG
Mikkki
Je nach Finanzamt kann das ganz schön in die Hose gehen.
Bei unserem Finanzamt würde es da große Probleme geben.
LG
Sacco -
Nur so zum Verständnis: der § 11 Tierschutzgesetz hat per se NICHTS mit einem Gewerbe zu tun sondern mit gewerbsmäßig. Das bedeutet, dass man geplant, mit der Absicht der Gewinnerziehlung und regelmäßig diese Tätigkeit ausführt. Was das Finanzamt davon hält, hat mit der Erlaubnis nach § 11 absolut gar nichts zu tun, die Erlaubnis ist Sache des Veterinäramts. Und es wäre mir neu, dass ein Gassigeher eine bräuchte, denn das betrifft laut Definition Züchter, Tierpensionen und Tierheime (und noch ein paar andere). Bei uns im Kreis gibt es niemand (und ich muss es wissen) der mit Hunden Gassi geht und eine §11 Erlaubnis hätte.
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Hi,
mit dem Finanzamt anlegen, das würde ich natürlich auch nicht empfehlen wollen.
Aber man könnte ja mal einfach nett nachfragen...
LG
Mikkki
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Nur so zum Verständnis: der § 11 Tierschutzgesetz hat per se NICHTS mit einem Gewerbe zu tun sondern mit gewerbsmäßig. Das bedeutet, dass man geplant, mit der Absicht der Gewinnerziehlung und regelmäßig diese Tätigkeit ausführt. Was das Finanzamt davon hält, hat mit der Erlaubnis nach § 11 absolut gar nichts zu tun, die Erlaubnis ist Sache des Veterinäramts. Und es wäre mir neu, dass ein Gassigeher eine bräuchte, denn das betrifft laut Definition Züchter, Tierpensionen und Tierheime (und noch ein paar andere). Bei uns im Kreis gibt es niemand (und ich muss es wissen) der mit Hunden Gassi geht und eine §11 Erlaubnis hätte.
Zur Tierbetreuung die gegen Geld erfolgt ansich ist der 11er eigentlich schon notwendig :
Zitat:
" Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Ein entsprechendes Indiz für die Gewerblichkeit ist also die Bezahlung des Tierbetreuers oder -trainers für seine Tätigkeit. Wer also zweimal pro Woche den Hund des Nachbarn gegen Entgelt ausführt, handelt nach der Definition gewerblich. "
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