Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII
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Gast41354 -
29. Dezember 2018 um 12:19 -
Geschlossen
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Hi,
nochmal: Alle o. a Tatbestände müssen erfüllt sein, ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorhanden, ist nichts mit gewerbsmäßig. Es geht also nicht nur darum, dass jemand Geld fürs Hundeausführen bekommt, -sind die Kosten höher als die Einnahmen passiert nüscht..
LG
Mikkki
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Hallo,
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mit Dir möchte ich mich nicht anlegen...
Ziel erreicht

Ohne Spaß, das sind so die üblichen Methoden eine Festplatte zu 100% Sicher unwiederbringlich zu entsorgen. Für Privat würde mir der erste Teil reichen. Behörden, Firmen und Militärs nutzen meist eine Methode aus dem 2ten Teil der Liste.
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Hi,
nochmal: Alle o. a Tatbestände müssen erfüllt sein, ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorhanden, ist nichts mit gewerbsmäßig. Es geht also nicht nur darum, dass jemand Geld fürs Hundeausführen bekommt, -sind die Kosten höher als die Einnahmen passiert nüscht..
LG
Mikkki
Bei unserem Finanzamt würde ich das so nicht unterschreiben.
mit Dir möchte ich mich nicht anlegen...
Behörden, Firmen und Militärs nutzen meist eine Methode aus dem 2ten Teil der Liste.
Leider nicht immer.
LG
Sacco
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Alles klar, danke euch für die interessante Diskussion über Finanzamt und Gewerbe bzw die Notwendigkeit von "Paragraf 11". Da ich eh kein Geld möchte und es mit der Versicherung ohne Geld dann wohl auch einfacher aussieht, werde ich einfach keines nehmen, fertig.
Wer das dann halt für unprofessionell hält, kann sich ja jemand anders suchen und Geld ausgeben, damit habe ich eigentlich auch kein Problem. Jedenfalls in Kombination mit dem oben genannten.
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Hi,
ääh, so schnell denn auch nicht. nähmen wir an, man bräuchte ein Auto um Hundesitter zu sein. Dann entstehen ggf. theoretisch so hohe Kosten, dass aus der Tätigkeit nie ein Gewinn entstehen wird. Das nennt man dann Liebhaberei. Das interessiert das Finanzamt denn eher gar nicht..
LG
Mikkki
also bei mir hat das finanzamt das sehr wohl interessiert...
Nur so zum Verständnis: der § 11 Tierschutzgesetz hat per se NICHTS mit einem Gewerbe zu tun sondern mit gewerbsmäßig. Das bedeutet, dass man geplant, mit der Absicht der Gewinnerziehlung und regelmäßig diese Tätigkeit ausführt. Was das Finanzamt davon hält, hat mit der Erlaubnis nach § 11 absolut gar nichts zu tun, die Erlaubnis ist Sache des Veterinäramts. Und es wäre mir neu, dass ein Gassigeher eine bräuchte, denn das betrifft laut Definition Züchter, Tierpensionen und Tierheime (und noch ein paar andere). Bei uns im Kreis gibt es niemand (und ich muss es wissen) der mit Hunden Gassi geht und eine §11 Erlaubnis hätte.
Zur Tierbetreuung die gegen Geld erfolgt ansich ist der 11er eigentlich schon notwendig :
Zitat:
" Gewerbsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Ein entsprechendes Indiz für die Gewerblichkeit ist also die Bezahlung des Tierbetreuers oder -trainers für seine Tätigkeit. Wer also zweimal pro Woche den Hund des Nachbarn gegen Entgelt ausführt, handelt nach der Definition gewerblich. "
betreuen ist aber was anderes als "nur" gassi gehen

steht auf der von dir zitierten seite sogar mit drin:
"Per Gesetz werden die mobilen Tierbetreuer nicht explizit erfasst, was einer Art Regelungslücke gleichkommt;"
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Habt ihr Empfehlungen für schöne, hochwertige Hundemarken, die man selber bedrucken lassen kann?
Es sollte die ganze Anschrift + Handynummer drauf passen und vor allem gut lesbar sein.

Alles was ich kenne, wird dann total klein/unleserlich. Oder soll ich einfach nur die Handy Nr drauf drucken lassen

Preislich sollte das ganze im Rahmen sein, weil ich direkt für jedes Geschirr / Halsband eine Marke bestellen würde


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Es sollte die ganze Anschrift
Ich würde niemals die Anschrift auf der Hundemarke vermerken, auch nicht den Namen des Hundes. Handynummer ist ausreichend genug.
Wer meinen Hund findet, soll mich sofort anrufen und sonst nichts.
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Ok
bin da vllt zu gut gläubig 
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Ich würde nie eine Telefonnummer/Handynummer nehmen. Ich würde eine E-Mail Adresse nehmen. Einfach aus dem Grund weil sich Telefonnummer/Handynummer mal ändern können und man dann vielleicht vergisst eine neue Marke an den Hund zu machen.
Auf dem Geschirr von unseren Hunden stehen auch die Hundenamen und die E-Mail Adresse.
LG
Sacco -
Hm, mir kanns ja egal sein, wenn jemand dann doch Ärger bekommt. Das Stück welches du zitiert hattest, hing ja noch weiter :
"... viele Veterinärsämter sehen jedoch Vergleichbarkeiten mit dem mobilen gewerbsmäßigen Hundetrainer und verlangen daher eine Erlaubnis. Es ist daher ratsam, im Zweifelsfall den Kontakt zum zuständigen Veterinärsamt zu suchen."
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