Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII

  • Danke für deinen Tipp :smile:

    Einfach so zum Durchbürsten, damit die losen Haare oder was sich drin verfängt rauskommt und dann später mal, um ihn auch im Fellwechsel zu unterstützen.
    Also ich suche jetzt nichts Spezielles, glaube ich :ka:

    Ich hab ihn auch schon mit der neu gekauften gebürstet, ihm war es nicht unangenehm, zumindest hat er still gehalten, solange vorne immer wieder Leckerlies reingewandert sind :ugly:

    Aber als ich mich dann beim Haare rauszupfen ziemlich gestochen habe, habe ich dann zu überlegen begonnen, ob die überhaupt so passend ist..

  • gewerbe muss man erst anmelden, wenn man es regelmäßig macht und 11er braucht man als reiner gassiservice normalerweise auch nicht :)

    Na sie wills ja scheinbar regelmäßig machen, und bietet das dann wahrscheinlich auch über Kleinanzeigen an? Das wäre dann schon kein "mal eben für den Nachbarn Gassi gehen", und die Frage der Haftung besteht dann immernoch.

    Minijob muss angemeldet werden. Und bei einem Verdienst darüber eh.

    https://blog.minijob-zentrale.de/2013/10/10/auc…als-minijobber/

    Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich hatte explizit geschrieben, dass ich das eben nicht gewerblich machen möchte, also weder als Minijob noch sonst was. Die Frage war nur, ob das überhaupt geht, also ob man auch ohne Geld zu nehmen "ernst genommen wird".

    Die Sache mit der Haftpflichtversicherung klingt wichtig, danke für den Hinweis. Dann werde ich bei den Haltern fragen ob deren Haftpflichtversicherung da greift, sollte was passieren.

  • Na sie wills ja scheinbar regelmäßig machen, und bietet das dann wahrscheinlich auch über Kleinanzeigen an? Das wäre dann schon kein "mal eben für den Nachbarn Gassi gehen", und die Frage der Haftung besteht dann immernoch.

    Minijob muss angemeldet werden. Und bei einem Verdienst darüber eh.

    https://blog.minijob-zentrale.de/2013/10/10/auc…als-minijobber/

    Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, ich hatte explizit geschrieben, dass ich das eben nicht gewerblich machen möchte, also weder als Minijob noch sonst was. Die Frage war nur, ob das überhaupt geht, also ob man auch ohne Geld zu nehmen "ernst genommen wird".

    Die Sache mit der Haftpflichtversicherung klingt wichtig, danke für den Hinweis. Dann werde ich bei den Haltern fragen ob deren Haftpflichtversicherung da greift, sollte was passieren.

    Es kommt ja darauf an, wie gut du rüber kommst. Ob du kundig bist, gut mit dem Hund umgehen kannst und zuverlässig bist.

    Dann wird man sicher auch ernst genommen, wenn man kein Geld verlangt :gut:

  • Wie reinigt man am besten ein naturgegerbtes Schaffell?

    Amy hat draufgepullert. :fluchen:

    Es gibt dafür extra Waschmittel z.B. von Christ Waschmittel für Lammfell. Dann kann man das ganz normal in der Waschmaschine waschen.

    Ich habe eine Lehrer- bzw. Lehramtsstudentenfrage (nur aus Interesse, und ich will den Kaufberatungsthread damit nicht zumüllen):

    Gibt es oder kennt ihr Lehrer, die in den letzten 10 Jahren mit Studium/Referendariat fertig wurden, und die in der Stadt, in der sie studiert hatten, in den ersten Jahren eine Stelle bekamen? Bei uns ist das so, dass die erste Stelle ziemlich weit weg ist, und sie viele Jahre brauchen, bis sie wieder in der Uni-Stadt zurück sind, falls sie das dann noch wollen.

    Bei uns (Niedersachsen) ist es eigentlich üblich, dass ReferendarInnen direkt von der Schule "umworben" werden, in der sie auch das Referendariat machen, um sie dort fest einzustellen. Bei dem derzeitigen LehrerInnenmangel bekommt eigentlich fast jeder eine Stelle. Ausnahmen sind wohl so Fächerkombinationen wir Latein + X, da Latein kaum noch unterrichtet wird und daher der Bedarf nicht mehr da ist. Ansonsten bekommt man sicherlich sehr gut eine Stelle, besonders wenn man nicht gymnasiales Lehramt studiert hat.

  • Hat jemand von euch ein bisschen Ahnung von Vertragsrecht?

    Es geht um eine (lockere) mündliche Absprache die damit Verbunden war das schriftliche Angebot binnen 3 Tagen vorzulegen. Angebot kam erst 3 Wochen später (und nur auf erneute Nachfrage). Ist uns aber zu teuer. Und nun sollen wir das trotzdem bezahlen, weil schon bestellt und die 14 Tage Frist zum Rücktritt vom Vertrag bereits verstrichen sind. Hab ich da irgendwelche Möglichkeiten (Artikel ist noch nicht geliefert)? Gerne via PN.

    Vielen Dank schön mal :)

    Ihr habt keinen Vertrag unterzeichnet, also würde die Rücktrittsfrist erst ab Vertragszeichnung zustande kommen. Nicht ab Angebotslegung...

    Außer ihr habt mündlich bestätigt, dass er die Arbeiten erledigt, egal was es kostet. Das wäre eine mündliche Vertragsschließung aber auch wieder Aussage gegen Aussage, da dies schwierig ist, wählt jeder Unternehmer eigentlich immer die schriftliche Zusage.


    Wenn aber ein Angebot gefordert wurde, dann ist es nur das: ein Angebot, keine Zusage, kein Vertrag.

    Weicht das schriftliche Angebot sehr vom mündlichen ab?

    Und da es explizit um den Waschtisch geht, hier ist es natürlich schwierig weil man eure Aussage als fixe Zusage sehen könnte oder auch im Zusammenhang "wenn das Angebot passt, bestell es sofort" sehen könnte. Wurde das finanzielle mündlich besprochen (ich glaub irgendwo stand das der nun drei Mal so teuer sein soll?)? Weil dann habt ihr zumindest da ausgezeichnete Chancen, weil er euch das Teil zum zugesagten Preis geben müsste, ihr habt ja dann zu diesem Preis bestellt. Bei einem verbindlichen Angebot müsste er den Preis halten, bei einem unverbindlichen Angebot muss er euch bei einer Kostenüberschreitung von 15% sofort informieren und dann hättet ihr noch immer sagen können, dass ihr es zu diesem Preis nicht nehmt.

  • An den genauen Wortlaut erinnere ich mich nicht mehr. Das war Anfang Juni. Fakt ist, dass das Angebot etwa 4 Wochen später bei uns eintraf als versprochen. Wir haben auf jeden Fall nicht gesagt: Bestellt mal den Waschtisch uns ist egal was der kostet. Wäre das Angebot pünktlich gewesen (3 Tage nach dem Termin in der Ausstellung) hätten wir sofort gesagt, dass das nix wird und der Sanitär hätte den Tisch entweder noch gar nicht bestellt gehabt oder hätte zumindest widerrufen können. Wir hatten gar keinen Einfluß auf die Bestellung. Ich weiß nicht wann der den Waschtisch bestellt hat. Bis vorgestern waren wir davon ausgegangen, dass der noch gar nicht bestellt ist, weil das Angebot noch gar nicht besprochen wurde. :ka:

    Wir haben auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt, dass uns sein Angebot nicht zusagt und wir ihm keinen Auftrag erteilen möchten.

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